Hallo,
zu meiner Situation:
Ich habe eine Ausbildung gemacht und danach ein Vollzeitstudium zum Bachelor abgeschlossen.
Mein jetziger Arbeitgeber bietet mir an, dass Masterstudium für mich zu finanzieren, weil es mich fachlich in meinem Job weiterbringt. Der Haken ist jedoch eine Bindungszeit nach Abschluss des Studiums
Falls ich während des Studiums oder nach Abschluss vor Ablauf der Bindungszeit kündige, muss ich die Studiengebühren anteilig zurückzahlen.
Wenn dieser Fall eintreten sollte, kann ich diese Rückzahlung steuerlich geltend machen?
Wie würde es im Vergleich steuerlich aussehen, wenn ich das Studium direkt selber zahle?
Was würdet ihr mir aus steuerlicher Sicht empfehlen ?
Danke&VG
dumper