Finanzierung - Notar - Hauskauf --- Reihenfolge

Hallo,
wie ist die korrekte Reihenfolge bzw. was sind die notwendigen Schritte in der korrekten Abfolge?

Annahme: Darlehnsvertrag von der Bank für eine gebrauchte Immobilie liegt vor. Notartermin steht an.

Was geschieht bei diesem Termin? Wird der Kaufvertrag während des Termins entworfen? Bereitet der Notar das vorher basierend auf Standards vor? Gibt es eine Bedenkzeit wenn der Entwurf auf dem Tisch liegt oder unterschreibt man sofort? Wann erfolgt die Eintragung ins Grundbuch und wie wird sichergestellt, dass der alte Eigentümer während dieser Übergangszeit nicht noch Eintragungen vornehmen lässt? Was ist eine Grundschuldbestellungsurkunde und wofür wird die gebraucht? Wann erfolgt die Zahlung des Kaufpreises wenn z.b. der Alteigentümer noch 3 Monate zum Auszug benötigt?

Danke für Euren Input
Tini

Was geschieht bei diesem Termin? Wird der Kaufvertrag während des Termins entworfen?

Um Gottes Willen NEIN ! Im Notartermin geht es um die Beurkundung des Vertrages, d.h. die Unterschriften.

Bereitet der Notar das vorher basierend auf Standards vor?

Banken wollen in der Regel für den Darlehensvertrag einen Kaufvertragsentwurf sehen. Habt Ihr den nicht ? Wenn nein, Entwurf beim Notar anfordern, prüfen, ggf. vom Anwalt prüfen lassen, erst dann den Notartermin wahrnehmen.

Gibt es eine Bedenkzeit wenn der Entwurf auf dem Tisch liegt

Klar, aber nicht wenn Ihr ihn erst im Notartermin erhaltet, dann steht die Unterschrift an.

oder unterschreibt man sofort?

Würde ich nie tun.

erfolgt die Eintragung ins Grundbuch

Wenn die vertraglichehn Voraussetzungen erfüllt sind und das Grundbuchamt Euren Vorgang bearbeitet hat. Kann schon mal mehrere Wochen bis Monate dauern.

und wie wird sichergestellt, dass der alte Eigentümer während dieser
Übergangszeit nicht noch Eintragungen vornehmen lässt?

Dafür gibt es die Auflassungsvormerkung.

Was ist eine Grundschuldbestellungsurkunde und wofür wird die gebraucht?

Diese Frage verwundert, wenn Ihr schon einen Darlehensvertrag habt. Das sollte die finanzierende Bank erklärt haben.

Wann erfolgt die Zahlung des Kaufpreises wenn z.b.
der Alteigentümer noch 3 Monate zum Auszug benötigt?

Das wird im Kaufvertrag festgelegt und ist somit verhandelbar.