zunächst einen angenehmen Guten Morgen für Sie alle.
Meine Frage:
Das Jobcenter hat mir ein Gründer-Darlehn gewährt, in welchem u.a. ein Betrag von 1500€ für einen PKW vorgesehen sind. Laut Ausssage meines zuständigen Sachbearbeiters, muss dieses Auto jedoch eine Garantie besitzen. Nun stellt sich mir die Frage ob das tatsächlich so ist, oder ob 2 Jahre TüV & AU inkl. der normalen Händlergewährleitung nicht ebenfalls ausreichen?
Darf man nicht voraussetzen, die Aussage stimmt ? Und man kennt dort den rechtlichen Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung ?
Aber was für eine „Garantie“ muss übernommen werden ? Und muss dann nicht auch eine Vollkasko verpflichtend sein ?
AU und HU sind selbstverständlich, die brauchst Du immer. Und es mag an Deinem Verhandlungsgeschick liegen ob Du beim Verkäufer eine neue HU-Plakette mit vollen 2 Jahren herausschlagen kannst.
Denn Eigenschaden trägt ja keine Garantie. Und wenn das Ziel der Forderung sein soll, den Wagenwert(Geldwert) zu erhalten, dann braucht man Vollkasko.
Frage halt nochmal genau nach, was Du beim Autokauf beachten musst.
für 1500 Euro dürfte das oftmals schwierig sein. Ist der Sachbearbeiter gefragt fragen, ob er tatsächlich Garantie meint oder vielleicht nicht doch Gewährleistung. Es soll gerüchteweise ja in D Personen geben, die den Unterschied nicht kennen.
Ich hätte den Sachbearbeiter gefragt, wo man denn ein derartiges Fahrzeug finden soll. Auf einem großen Portal erhält man für
„<1500“ => 60000 Angebote
„Händler“ (denn Privatpersonen werden idR keine Garantie geben) => 21700 Angebote
„Qualitätsiegel“ (den Punkt Garantie gibt es nicht)=> 1 Angebot und das ist noch nicht mal ein PKW.
Dazu muss es einen schriftlichen Bescheid geben. Was steht im Bescheid zum Pkw?
Umgangssprachlich geht mit Gewährleistung/Sachmängelhaftung und Garantie manches durcheinander, oft ist der Unterschied nicht bekannt. So weiß man nicht, ob der Sachbearbeiter die Begriffe und ihre Inhalte zu unterscheiden weiß.
Entscheidend ist letztlich, was Du schriftlich hast, nicht was irgendwelche Leute so daher reden.
Ein Auto für 1.500 € wird ein betagtes Gefährt sein. Ich hoffe, dass in dem Betrag keine Kosten für Anmeldung, Kfz-Steuer und Versicherung enthalten sind und dass der Rest Deines Geschäftsplans nicht in ähnlicher Weise auf Kante genäht ist.
Interessehalber: Für welche Art Selbständigkeit und in welcher Höhe gewährte das Jobcenter das Darlehen?
Hallo,
ein Auto mit neu Tuev kann und darf nach kurzer Zeit ausfallen, im Sinne von „nicht mehr nutzbar“. Ob es faehrt und wie lange, ist nicht Pruefungsgegenstand des Tuev. Ob es beim Fahren voraussehbar niemanden gefaehrdet oder schaedigt innerhalb 2 Jahre ist Pruefgegenstand.
Was ein Sachbearbeiter daherplappert und was du davon verstanden hast kann hier nicht fundiert bewertet werden. Maßgeblich kann NUR ein schriftlicher Bescheid mit den dort angegebenen Bedingungen. Also, was steht dort drin?