Finanzierung Sabbatjahr

Guten Tag!

Bereits im Voraus besten Dank für Ihre Antworten zu meiner Frage.

Ich plane ein einjähriges Sabbatical einzulegen -
mein Arbeitgeber würde dem zustimmen, da ich gute Arbeit leiste und etwas ausgebrannt bin und - obwohl es ihm als ausgerägtem Arbeitstier anfangs schwer gefallen ist - er gönnt es mir. Gerne räumt er mir ein vertragliches Rückkehrrecht ein. Das alles gilt nur solange, wie es die Firma nicht einen Cent kostet.

Kann ich mich für die Zeit des Sabbaticals arbeitslos melden? Wer übernimmt in der Zeit die Beiträge für RV/KV/AV?

Erneut besten Dank für Ihre Antworten,
eraseuna

in kürze, bei lief alles beim arbeitgeber weiter - es hängt von ihrem vertrag ab und den verhandlungen.

es gibt evtl. schon detailantworten im netz bzw. ansprechpartner die derzeit im detail antworten können: http://www.google.de/#hl=de&q=sabbatical+&meta=&aq=f…

alles gute!

Guten Tag!

Bereits im Voraus besten Dank für Ihre Antworten zu meiner
Frage.

Ich plane ein einjähriges Sabbatical einzulegen -
mein Arbeitgeber würde dem zustimmen, da ich gute Arbeit
leiste und etwas ausgebrannt bin und - obwohl es ihm als
ausgerägtem Arbeitstier anfangs schwer gefallen ist - er
gönnt es mir. Gerne räumt er mir ein vertragliches
Rückkehrrecht ein. Das alles gilt nur solange, wie es die
Firma nicht einen Cent kostet.

Kann ich mich für die Zeit des Sabbaticals arbeitslos melden?

Eine Arbeitslosmeldung bei der BA ist möglich, bedeutet aber, dass man dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dies ist ein Widerspruch zum eigentlichen Sinn eines Sabbatjahres.

Wer übernimmt in der Zeit die Beiträge für RV/KV/AV?
Freiwillige Beiträge für RV sind meiner Ansicht nach mit einem Mindestbeitrag von ca. 80 Euro pro Monat möglich. Dies zahlt man natürlich selbst. Ob es im jeweiligen Versicherungsverlauf sinnvoll ist, sollte mit dem RV-Träger abgesprochen werden. Ob freiwillige Beiträge in die AV möglich sind, weiss ich aktuell nicht.
Erneut besten Dank für Ihre Antworten,
eraseuna

Besten Dank für Ihre Antwort!

Hallo und guten Abend MvFenner: besten Dank für Ihre Antwort! Aus meiner Sicht haben Sie teilweise Recht. Da ich das Sabbatjahr nicht als verlängerte Ferien anlegen möchte, sondern als Orietierungsphase für eine neue oder veränderte berufliche Tätigkeit, kann mir die Arbeitsagentur mit Rat und Tat durchaus zur Seite stehen. In letzter Konsequenz profitiert auch der Staat davon: eine erfüllende Tätiggkeit macht man gerne länger über die übliche Rentengrene hinaus, was wiederum zusätzliche Stuern und SV-Ababen bedeutet. Erneut vielen Dank, Eraseuna

Hallo und guten Abend MvFenner: besten Dank für Ihre Antwort! Aus meiner Sicht haben Sie teilweise Recht. Da ich das Sabbatjahr nicht als verlängerte Ferien anlegen möchte, sondern als Orietierungsphase für eine neue oder veränderte berufliche Tätigkeit, kann mir die Arbeitsagentur mit Rat und Tat durchaus zur Seite stehen. In letzter Konsequenz profitiert auch der Staat davon: eine erfüllende Tätiggkeit macht man gerne länger über die übliche Rentengrene hinaus, was wiederum zusätzliche Stuern und SV-Ababen bedeutet. Erneut vielen Dank, Eraseuna.