Wenn Arbeitslosengeld II bezogen wird und eine Existenzgründung geplant ist, kann das Einstiegsgeld als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II beantragt werden.
Durch das Einstiegsgeld soll den Existenzgründern geholfen werden, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall bemessen wird, hängt von der individuellen Situation ab, insbesondere von der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Voraussetzung
•Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit (die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit müssen gegeben sein)
•Ende der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit (mit Bezug von Arbeitslosengeld II) durch oder nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
Bereits in der Planungsphase der Selbstständigkeit sollten ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle in Anspruch genommen werden. In der Regel führt der zuständige Betreuer (Fallmanager) aus dem Job-Center dieses Gespräch. Im Beratungsgespräch werden die gesetzlich verankerten Leistungen sowie die finanziellen Hilfen für Existenzgründer besprochen und gegebenenfalls die Anspruchsvoraussetzungen geklärt.
Sollte der Betreuer es als notwendig erachten, begutachtet eine fachkundige Stelle das Gründungsvorhaben und bestätigt, dass die Existenzgründung Zukunft hat. Fachkundige Stellen können in Abhängigkeit von der Gründungsidee Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Innungen, berufsständische Kammern, Fachverbände, Steuerberater oder Kreditinstitute sein. Man hat grundsätzlich die freie Wahl der fachkundigen Stelle.
Einen Antragsvordruck kann man bei der örtlich zuständigen Arbeitsgemeinschaft erhalten werden oder bei der Agentur für Arbeit. Dort muss der Antrag auf Einstiegsgeld schriftlich vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Die Unterlagen werden durch den zuständigen Fallmanager geprüft.
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt für maximal zwei Jahre. Allerdings soll bei Förderungen von mehr als einem Jahr eine „Zuschussdegression“ stattfinden, das heißt, die Förderung wird gekürzt. Die zuständigen Stellen legen in der Praxis häufig kürzere Förderungsdauern von nur maximal 12 Monaten fest. Zudem wird das Einstiegsgeld immer nur für einen bestimmten Zeitabschnitt bewilligt - in der Regel 6 Monate.
Erforderliche Unterlagen
•Kurzbeschreibung der Geschäftsidee
•Lebenslauf
•Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
•Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
•gegebenenfalls Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Geschäftsidee von einer fachkundigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammer, Innung, Fachverband, Steuerberater, Kreditinstitut)
Gruß Maria