Finanzierung Selbständigkeit

Liebe ExperteIn,
Sog. „Aufstocker“ nach SGB II Welche . . . ??? Voraussetzungen muß man . . .
gefragt von jtoll vor 8 Minuten
muß man bei SGB II Bezug erfüllen, um den sogenannten „Aufstocker“ zur Hilfe bei geplanter Selbständigkeit erfüllen ?

i.A. jtoll

ich wiess nicht warum ich hier als experte für dieses thema geführt werde??? wenn ich ehrlich bin, ich habe keine ahnung… sry!

ich wiess nicht warum ich hier als experte für dieses thema
geführt werde??? wenn ich ehrlich bin, ich habe keine
ahnung… sry!

Es erschien ein ERROR bei 20 Angeschriebenen, hoffentlich sind nicht alle keine Experten.

Oder nur weil Du Leandra Luna heißt, Luna, von der Sonne geküßt, das soll die Existenzgründung ja auch!

Also kommst Du vielleicht zur Eröffnung und tu´st dann Deinen Beitrag ?

von Luna . . . . :smile:

lach klar gerne aber nur wenns schnittchen gibt :smile:)))

Wenn Arbeitslosengeld II bezogen wird und eine Existenzgründung geplant ist, kann das Einstiegsgeld als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II beantragt werden.

Durch das Einstiegsgeld soll den Existenzgründern geholfen werden, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall bemessen wird, hängt von der individuellen Situation ab, insbesondere von der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Voraussetzung

•Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit (die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit müssen gegeben sein)
•Ende der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit (mit Bezug von Arbeitslosengeld II) durch oder nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit

Bereits in der Planungsphase der Selbstständigkeit sollten ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle in Anspruch genommen werden. In der Regel führt der zuständige Betreuer (Fallmanager) aus dem Job-Center dieses Gespräch. Im Beratungsgespräch werden die gesetzlich verankerten Leistungen sowie die finanziellen Hilfen für Existenzgründer besprochen und gegebenenfalls die Anspruchsvoraussetzungen geklärt.

Sollte der Betreuer es als notwendig erachten, begutachtet eine fachkundige Stelle das Gründungsvorhaben und bestätigt, dass die Existenzgründung Zukunft hat. Fachkundige Stellen können in Abhängigkeit von der Gründungsidee Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Innungen, berufsständische Kammern, Fachverbände, Steuerberater oder Kreditinstitute sein. Man hat grundsätzlich die freie Wahl der fachkundigen Stelle.

Einen Antragsvordruck kann man bei der örtlich zuständigen Arbeitsgemeinschaft erhalten werden oder bei der Agentur für Arbeit. Dort muss der Antrag auf Einstiegsgeld schriftlich vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Die Unterlagen werden durch den zuständigen Fallmanager geprüft.

Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt für maximal zwei Jahre. Allerdings soll bei Förderungen von mehr als einem Jahr eine „Zuschussdegression“ stattfinden, das heißt, die Förderung wird gekürzt. Die zuständigen Stellen legen in der Praxis häufig kürzere Förderungsdauern von nur maximal 12 Monaten fest. Zudem wird das Einstiegsgeld immer nur für einen bestimmten Zeitabschnitt bewilligt - in der Regel 6 Monate.

Erforderliche Unterlagen

•Kurzbeschreibung der Geschäftsidee
•Lebenslauf
•Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
•Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
•gegebenenfalls Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Geschäftsidee von einer fachkundigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammer, Innung, Fachverband, Steuerberater, Kreditinstitut)

Gruß Maria

Sehr geehrter Herr Tholl!
Leider kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten, denn seit unserer Selbständigkeit gab es keinen Grund mehr, sich damit zu beschäftigen, und zwischenzeitlich haben sich die Möglichkeiten sehr verändert. Ich werde das Profil in wer weiss was entsprechend ändern und entschuldige mich für diese Nachlässigkeit. Mit freundlichem Gruß und viel Glück Johanna Herzog

Hallo,

leider kann ich Ihnen zu diesem Thema nicht behilflich sein.

K. Heißner