Finanzierung Umschulung

Hallo zusammen,

vor ca. 10 Jahren habe ich eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin gemacht und habe daraufhin 1 Jahr im Ausland gearbeitet, was aber offiziell unter „Praktika“ lief. Zurück in Deutschland habe ich festgestellt, dass ich mit dem Background ausschließlich Sekreteriatsjobs mit Fremdsprachenkenntnissen bekommen hätte (wenn überhaupt) und habe ergänzend eine weitere (selbstfinanzierte) Ausbildung als Werbekauffrau gemacht. In dem Beruf arbeite ich seit ca. 8 Jahren.

Vor ca. 2 Jahren habe ich eine psychosomatische Streßerkrankung bekommen (Angst- und Panikerkrankung), die vorwiegend auf den Beruf zurückzuführen ist. Das Arbeitsverhältnis wurde dann auf Veranlassen meines Arbeitgebers (mit meiner Zustimmung und das ist auch sehr kulant gelaufen) aufgelöst. In einer anschließenden Kur wurde mir seitens der BFA gesagt, dass sie keinem ihrer Versicherungsnehmer empfehlen würden, den Beruf der Werbekauffrau zu ergreifen, dass ich aber auch nicht umschulungsberechtigt sei, da ich ja noch die Ausbildung als Fremdsprachenkorrespondentin absolviert hätte. Dass diese bereits 10 Jahre zurück liegt und ich keinerlei Praxis mehr habe, bleibt dabei unberücksichtigt. Dennoch habe ich einen Antrag auf Umschulung gestellt, der aber standardmäßig abgewiesen worden ist.

Weil mein Ex-Arbeitgeber mir einen kaufmännischen Job in einer anderen Firma vermittelt hat, habe ich keinen Einspruch eingelegt und mich auf die neue Stelle vorbereitet. Hier merke ich nach 2 Monaten aber wieder, dass ich nach überstandener Krankheit Gefahr laufe, wieder Symptome zu entwickeln. Ich weiß jetzt nicht (ich müsste hier vielleicht mal beim VDK anfragen), ob ich nach dem weiteren Versuch nach Ablehnung meiner Umschulung seitens der BFA berechtigt wäre, nochmals einen Antrag auf Umschulung einzureichen.

Falls das (trotz entsprechender Vorerkrankungen) nicht gehen sollte, dass ich bspw. zum Heilpraktiker umschule, weiß hier jmd. Tips, wie ich eine solche Ausbildung finanzieren könnte? Ich würde meinen derzeitigen Arbeitgeber bitten, mir zu kündigen, damit ich keine Sperre beim Arbeitsamt bekomme. In Nürnberg gibt es zwei Schulen (Paracelsus und Ardea), die zum Heilpraktiker in Teilzeit ausbilden, von daher bestünde für mich die Möglichkeit, nebenher zu arbeiten. Und weiß jmd., ob ich trotz Ausbildung nebenher subventionsbezugsberechtigt wäre, wenn ich mich dazu selbständig mache (z. B. nebenher in der Erwachsenenbildung selbständig unterrichte, oder übersetze)- soweit es klappt und mein Arbeitgeber mir kündigt? Subventionen gemäß der ehem. Ich-AG, bzw. Überbrückungsgeld (was ja ab diesem Monat meines Wissens zusammengelegt werden soll). Gäbe es für mich (jetzt 31) die Möglichkeit für Bafög? Ich war bislang noch nicht beim Arbeitsamt, da die Idee, bzw. der Leidensdruck erst seit einer Woche existiert, ich wollte mich aber vorab schon einmal informieren. Sicher werde ich für weitere 2 Monate in der Firma bleiben, von daher habe ich noch entsprechend viel Zeit, allerdings hoffe ich auch, dass meine Gesundheit hier mitmacht.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Vera

Hallo Vera,

es geht also um die Finanzierung der Ausbildung zur Heilpraktikerin. Soweit ich informiert bin, gibt es keinerlei krankheitsunabhängige Förderung. Bezüglich einer krankheitsbedingten Umschulung kenne ich mich nicht aus. Bafög gibt es ab 30 eher selten und nur bei schulischen und staatlich anerkannten Ausbildungen.
Es bleiben wohl nur Wohngeld oder Hartz4.

Außerdem möchte ich anmerken, dass es mit einer Existenzförderung nur dann geklappt hätte, wenn du dich dich hauptberuflich selbständig machst. In Zukunft wird es eine andere Fördermöglichkeit geben.

Die nächste Überlegung wäre, was nach der Ausbildung ist. Vorausgesetzt du bestehst die Prüfung (was relativ schwer sein soll), dann sind ja noch lange keine Kunden da. Wenn du die Jahre während der Ausbildung sehr sparsam gelebt hast, dann musst du von jetzt auf gleich eine eigene Praxis zum Laufen bringen. Das wird auch nicht leicht.

Außer Wohngeld und Hartz4 fallen mir keine geeigneten Fördermöglichkeiten mehr ein, wenn sich die Versicherung und die AfA weigert.

  • BAB gibt es nur bei der Erstausbildung
  • Schüler-Bafög gibt es nur dann, wenn du erklären kannst, dass dich deine Erkrankung an einem früheren Ausbildungsbeginn gehindert haben
  • vielleicht kommt Meister-Bafög in Frage, wenn du eine passende Weiterbildung findest, die auf deine vorhandenen Ausbildungen aufbaut

Gruß
Tato