Finanzierung von Eigentumswohnung

Hallo Experten,

werde mir in nähere Zukunft eine Eigentumswohnung (für Eigenbedarf) zu legen. Wäre durchaus in der Lage die Wohnung komplett eigen zu finanzieren. Gibts irgendwelche Möglichkeiten Aufwendungen steuerlich geltend zu machen? Ist eine Teilfremdfinanzierung steuerlich positiv ? Was ist mit Eigenheimförderung (Altbau) und wie hoch sind da die Einkommensgrenze (ledig, keine Kinder)?

PS: Bin absoluter Laie, freue mich über jede Hilfe

thanks im Voraus

mike

Hallo Mike,

Hallo Experten,

werde mir in nähere Zukunft eine Eigentumswohnung (für
Eigenbedarf) zu legen. Wäre durchaus in der Lage die Wohnung
komplett eigen zu finanzieren.

Wie geht denn das? Du meinst wohl, daß Du die Wohnung bar bezahlen kannst.

Gibts irgendwelche
Möglichkeiten Aufwendungen steuerlich geltend zu machen? Ist
eine Teilfremdfinanzierung steuerlich positiv ?

Nein, steuerlich geht da nichts, aber eine einfache Frage kannst Du Dir stellen: Bekomme ich mehr Zinsen für mein erspartes Geld als ich für einen Kredit bezahlen muß? In diesem Fall ist fremdfinanzieren die bessere Alternative (anderstherum natürlich schlechter).

Was ist mit
Eigenheimförderung (Altbau) und wie hoch sind da die
Einkommensgrenze (ledig, keine Kinder)?

Da wartest Du lieber bis jemand genauer Bescheid weiss und Dir antwortet.

PS: Bin absoluter Laie, freue mich über jede Hilfe

thanks im Voraus

mike

Gruß

Friedrich

Hallo Mike,

zunächst mal kann man natürlich die für einen Wohnungskredit aufgewendeten Zinsen stuerlich gelten machen. Dazu gibt es noch den berühmten § 10 e, der Dir für eine eigengenutzte Wohnung Steuervorteile bringt.

Am Besten läßt du mal einen Stuerberater Deines Vertrauens über die steuerliche Seite der Angelegenheit schauen. Aus der Ferne kann ich dir so keine Tipps geben.

Ich würde nie eine Wohnung komplett aus eigenen Mitteln finanzieren, weil eben die Kreditzinsen steuerlich in Abzug gebracht werden können. Natürlich zahlts Du mehr Kreditzinsen als Du gleichzeitig für Dein Geld auf der Bank bekommst.
Auch hier der Tipp, das Dir ein Steuerberater (kein Bänker, kein Makler!) Deine persönliche Situation mal untersucht und Dir eineige Ratschläge gibt. Wenn er das auf Stundenbasis verrechnet, dann höchstens zu 80 DM auf die Stunde. Wenn Du eh schon einen Steuerberater hast, macht der es normalerweise umsonst.

klaus

Hallo Klaus,

das ist mir aber neu, daß man bei selbstgenutztem Wohnungseigentum Schuldzinsen steuerlich geltend machen kann. Wo finde ich dazu Näheres?

Gruß
Wolfgang

das ist mir aber neu, daß man bei selbstgenutztem
Wohnungseigentum Schuldzinsen steuerlich geltend machen kann.
Wo finde ich dazu Näheres?

Hallo Wolfgang!

Sorry, nirgendwo…

Stimmt nämlich ganz einfach nicht!

Für selbstgenutzten Wohnraum ist eine steuerliche Berücksichtigung der Schuldzinsen NICHT abzugsfähig!

Und den „berühmten“ §10e nach bewährtem Muster gibt es ebenfalls nicht mehr - das Ganze schimpft sich jetzt „Eigenheimzulage“ und berechnet sich wieder ganz anders als der §10e oder noch früher der §7b… (WIE genau das mit der EHZ jetzt läuft weiß ich leider auch nicht, bin zwar beim Finanzamt, aber in einer VÖLLIG anderen Abteilung…)

Gruß,
Robert

hallo michael,

eigentlich solltest du diese frage lieber im brett „steuern“ stellen, da gehört sie wohl hin.

lies dir mal das eigenheimzulagegesetz durch (keine angst, sind nur 19 §§, davon sind nur die ersten 11 wichtig): http://www.steuernetz.de/gesetze/eigzulg/20001219/vo…

der wichtigste §§ ist der 9.: je nachdem, ob deine künftige wohnung jünger oder älter ist als zwei jahre, bekommst du 5 oder nur 2,5 % eigenheimzulage. die höhe berechnet sich nach dem kaufpreis (einschließlich nebenkosten wie grunderwerbsteuer, makler und notargebühren), jedoch maximal 5.000 DM/2.556 euro bzw. 2.500 DM/1.278 euro (s. § 9 abs. 2).

ob du trotz deines einkommens noch anspruchberechtigt bist, kannst du aus § 5 ersehen: der gesamtbetrag deiner einkünfte lt. deinem einkommensteuerbescheid 2001 bzw. des anschaffungsjahres darf 160.000 dm bzw. 81.807 Euro nicht übersteigen.

sprich auf alle fälle mit deiner hausbank darüber, dass du dir eine wohnung anschaffen willst. die können dir noch einen haufen nützlicher tipps geben, auch wenn du ihnen kein darlehen abnimmst und deine wohnung nicht von ihrer immobilienabteilung vermakelt wird.

viele grüße
gunnar

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