Abteilung Rentenrechnung. Das Anfangskapital ist in Deinem Falle der Kreditbetrag, die jährliche Rente ist die jährliche Tilgung und die Verzinsung ist der Nominalzinsatz des Kredites. Für monatliche Beträge mußt Du die Formel nur ein bißchen umbauen, was aber kein Problem sein sollte.
Das Unschöne dabei ist, dass man beispielsweise im 5. Jahr schon viel bezahlt hat und die Restschuld gering ist, man aber immer auf den Ursprungsbetrag die Zinsen bezahlt!
LG
Fritz
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