Finanzierungsbestätigung ?

Hallo,

wir haben einen Käufer für unser Haus gefunden und nun geht es an die Abwicklung. Überall ist zu lesen, dass man sich eine Finanzierungsbestätigung der Bank des Käufers geben lassen soll, um auf der sicheren Seite zu sein.

Bei unsrem Käufer liegt die Sache aber etwas anders. Er hat seine Immobilien verkauft, bekommt das Geld also von seinem Käufer im Sept. und leitet den Kaufpreis dann an uns bzw. das Anderkonto weiter, d.h. es findet gar keine Finanzierung über eine Bank statt. Wie ist hier das Vorgehen? Stellt seine Bank hier dann trotzdem eine Finanzierungsbestätigung aus oder gibt es einen gleichwertigen Ersatz?

Besten Dank Antworten im Voraus.

Gruß

André

Moin,
Geld auf Konto, Schlüssel an Käufer.

vnA

Hallo,

bekommt das Geld also von seinem
Käufer im Sept. und leitet den Kaufpreis dann an uns bzw. das
Anderkonto weiter, d.h. es findet gar keine Finanzierung über
eine Bank statt.

warum?
Du willst Dein Geld, also soll der Käufer eine Zwischenfinazierung machen.
Solange ich kein Geld habe, kriegt der Käufer keinen Schlüssel und erst recht keinen Eintrag ins Grundbuch.

Gandalf

Der Ablauf ist wie folgt:

Unserer Käufer erhält Anfang September von seinem Käufer das Geld. Dann ist er flüssig und kann uns dann den fälligen Betrag für unser Haus auf das Anderkonto überweisen.

Klar ist natürlich, dass er erst den Schlüssel erhält, wenn der volle Kaufpreis bezahlt ist. Mir ging es momentan nur darum, ob es eine anderweitige „Finanzierungsbestätigung“ gibt, die der Finanzierungsbestätigung der Bank gleich kommt, da in seinem Fall keine Finanzierung durch eine Bank stattfindet.

Gruß

André

der volle Kaufpreis bezahlt ist. Mir ging es momentan nur
darum, ob es eine anderweitige „Finanzierungsbestätigung“
gibt, die der Finanzierungsbestätigung der Bank gleich kommt,
da in seinem Fall keine Finanzierung durch eine Bank stattfindet.

Man könnte sich den vom Käufer abgeschlossene Vetrag vorlegen lassen, dann wüßte man, ob seine Schilderung den Tatsachen entspricht. Eine Garantie ist es nicht (wäre die Finanzierungsbestätigung der Bank übrigens auch nicht), denn wenn der Käufer des Käufers nicht zahlt, kann auch der Käufer nicht zahlen. Aber es ist besser als nichts.

Dies war auch mein erster Gedanke. Ich denke, dass werden wir so machen.

Besten Dank für die promten Antworten.

Gruß

André