Bei §4 (3) Rechner gibt es ja eigentlich keine Bestandskonten. Ausschlaggebend ist rein das Zu- und Abflussprinzip, Ausnahme Abschreibungen. So weit so gut.
Wie ist es aber in folgendem Fall:
Kauf eines abnutzbaren Wirtschaftsgutes (über 1000 €) mit einer Anzahlung und Finanzierung des Restes über einen Kredit.
Anzahlung und Darlehensraten zum jeweiligen Zeitpunkt Betriebsausgaben (streng nach dem Abfluß der Gelder, keine Abschreibung)?
oder
BA über Abschreibungen und Zinsanteil aus den Abschreibungen (wie verbuche mann dann aber in diesem Fall den tatsächlichen Geldabluß, muss ich das Darlehen einbuchen? Das widerspricht doch dem $4 (3)Gedanken.)
Zweites Problem Vorsteuerabzug (Ist-Versteuerung)
voller Abzug bei Rechungsstellung (obwohl nur geringerer Geldabfluss)?
oder
anteiliger Vorsteuerabzug aus der Anzahlung und den Darlehensraten, dann aber nur aus dem reinen Tilgungsanteil ohne Zins (hier habe ich aber keine einzelnen Rechungen mit USt-ausweis sondern ja nur Gesamtrechnung).
Bei Bilanzierung und Sollversteuerung ist mir der Fall klar, aber hier bin ich für jede Hilfe dankbar.
Wie ist es aber in folgendem Fall:
Kauf eines abnutzbaren Wirtschaftsgutes (über 1000 €) mit
einer Anzahlung und Finanzierung des Restes über einen Kredit.
Anzahlung und Darlehensraten zum jeweiligen Zeitpunkt
Betriebsausgaben (streng nach dem Abfluß der Gelder, keine
Abschreibung)?
Nee blos nicht
oder
BA über Abschreibungen und Zinsanteil aus den Abschreibungen
(wie verbuche mann dann aber in diesem Fall den tatsächlichen
Geldabluß, muss ich das Darlehen einbuchen? Das widerspricht
doch dem $4 (3)Gedanken.)
Richtig. Nach § 4 (3) Satz 3 sind die Vorschriften über die AfA zu befolgen. Damit wäre klar, dass das angeschaffte Wirtschaftsgut „aktiviert“ wird und über die übliche Laufzeit abgeschrieben wird.
Die Darlehenssumme direkt betrifft dann folglich überhaupt nicht die Gewinnermittlung (würde ich aber trotzdem „passivieren“). Lediglich die gezahlten Zinsen sind Betriebsausgabe.
Ein evtl. gezahltes Disagio ist sofort abzugsfähig muss also nicht wie beim Bilanzierenden über die Laufzeit des Darlehens aufgelöst werden (§ 11 (2) Satz 4)
Zweites Problem Vorsteuerabzug (Ist-Versteuerung)
voller Abzug bei Rechungsstellung (obwohl nur geringerer
Geldabfluss)?
Ja, dem § 15 UStG ist es völlig egal, wann diese Rechnung gezahlt wird. Hauptsache die üblichen Voraussetzungen der Rechnungsstellung sind erfüllt. Übrigens ist es beim Vorsteuerabzug auch egal, ob Ist- oder Soll-Versteuerung.
anteiliger Vorsteuerabzug aus der Anzahlung und den
Darlehensraten, dann aber nur aus dem reinen Tilgungsanteil
ohne Zins (hier habe ich aber keine einzelnen Rechungen mit
USt-ausweis sondern ja nur Gesamtrechnung).
Nee bitte nicht.
Bei Bilanzierung und Sollversteuerung ist mir der Fall klar,
aber hier bin ich für jede Hilfe dankbar.