Finanzierungskonzept: monatliche G.Konto-Abbuchung

Hi,

der Titel „Finanzierungskonzept“ ist vielleicht etwas übertrieben, weil ich gar nicht so viel erwarte :smile:

Ich bekomme (wie hoffentlich jeder hier) monatiche Zahlungen vom Arbeitgeber. Dadurch habe ich auch immer ein positives Ergebnis auf meinem Girokonto. Allerdings ist da die Verzinsung miserabel (Sparkasse). Daher habe ich mir überlegt, es wäre doch prima, dass immer zum Ende des Monats (z.B. 25.) alles was an Guthaben vorhanden ist, automatisch auf ein anderes Konto o.ä. gebucht wird.

Dabei möchte ich jederzeit Zugriff auf das Geld des anderen Kontos/Anlageart haben, obwohl mir bewusst ist, dass ich dadurch wohl nicht alle Zinsvorteile komplett ausnutzen kann. Oder ggf. eine Begrenzung (z.B. 5TE sofort, Rest binnen 3 Monate oder so).

Randbedingungen:

  • Geld soll sicher angelegt sein (keine New Economy Aktien :wink:), ich möchte mich darauf verlassen können, dass es mehr wird
  • bin aktuell bei der Sparkasse, es muss aber keine Anlageart der Sparkasse sein, ich würde ggf. auch wechseln

bye,
Mike

Verzinsung miserabel (Sparkasse). Daher habe ich mir überlegt,
es wäre doch prima, dass immer zum Ende des Monats (z.B. 25.)
alles was an Guthaben vorhanden ist, automatisch auf ein
anderes Konto o.ä. gebucht wird.

Dabei möchte ich jederzeit Zugriff auf das Geld des anderen
Kontos/Anlageart haben, obwohl mir bewusst ist, dass ich
dadurch wohl nicht alle Zinsvorteile komplett ausnutzen kann.
Oder ggf. eine Begrenzung (z.B. 5TE sofort, Rest binnen 3
Monate oder so).

Hi Mike,

warum fragst du icht deine Sparkasse? die bietet nämlich genau das als dienstleistung an:

Abbuchung des Girorestes mit Zahlung auf ein Sparkonto zu einer von dir zu wählenden Kündigungsfrist (je länger je besser der Zins)

gruss
winkel

Hi Mike,

schaust Du hier:
http://www.termingeld-vergleich.de/Tagesgeld/Tagesge…

am Ende des jeweiligen Monats Dauerauftrag vom Girokonto auf das Tagesgeldkonto (bin bei Garantibank und DHB, durchaus empfehlenswert und mit 3,5% Zins p.a. bei täglicher Verfügbarkeit). Wenn sich dann auf dem Tagesgeldkonto mind. 2.500€ angesammelt haben => Festgeld(bei Bindung bis 1 Jahr i.A. Termingeld genannt, > 1 Jahr = Sparbrief. Erreichbare Zinsen z.Zt. 4,15% p.a.

Achte bitte auf die max. Einlagensicherung (bei holländischen Banken wie z.B. Garantibank oder DHB sind das max. 20.000€ je Kontoinhaber).

Grüsse

Sven

Hallo,

Achte bitte auf die max. Einlagensicherung (bei holländischen
Banken wie z.B. Garantibank oder DHB sind das max. 20.000€ je
Kontoinhaber).

genauer: Der Kunde erhält 90% seiner Einlage, maximal aber 20.000 Euro. 10% der Einlage sind also auf jeden Fall weg. Relativ schmerzhaft würde ich sagen, wenn man bedenkt, daß der Unterschied bei der Verzinsung rund einen Prozentpunkt beträgt.

Gruß
Christian

1 „Gefällt mir“

Danke
ich finde es echt einen Fortschritt, dass hier in der Zwischenzeit immer der Risikohinweis erfolgt.

Noch besser finde ich aber, dass du den mal richtig darstellst :wink:

Gruß Ivo

Einlagensicherungsfonds NL (Achtung: lang)
Hallo Christian,

genauer: Der Kunde erhält 90% seiner Einlage, maximal aber
20.000 Euro. 10% der Einlage sind also auf jeden Fall weg.

Sorry, aber hier muß ich Dir leider energisch widersprechen, insbesondere weil Du es aufgrund Deiner Vika besser wissen müsstest.

Zusammenfassung der nachfolgenden Quellen:
Sowohl die Garantibank als auch die DHB Bank sind niederländische Banken und daher der niederländischen Gesetzgebung bzgl. Einlagensicherung unterstellt. Diese besagt: max. 20.000 € ohne Selbstbeteiligung (=100%)

Hier die Zitate der recherchierten Quellen:

Ich zitiere von der Homepage http://www.garantibank.de:
„Sicherheit
Die GarantiBank ist Mitglied des niederländischen Einlagensicherungsfonds. Es gilt also die von der EU vorgeschriebene Einlagensicherung bis 20.000 Euro je Kunde.“

Weiterhin von der Homepage http://www.dhbbank.com/deutsch/UberDHBBank/index.asp:

„Nach den EU Richtlinien unterliegen Zweigniederlassungen von EU-Banken in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union der Bankaufsicht ihres Heimatlandes. Die DHB Bank untersteht somit der Aufsicht der niederländischen Zentralbank und ihren Einlagensicherungsregelungen, die 2000 den EU-Richtlinien angepasst wurden.“

Weiterhin läßt sich hier http://www.termingeld-vergleich.de/Festgeld/Festgeld… unter dem Stichwort Einlagensicherung nachlesen (Anmerkung: die Formatierung von dieser Homepage ist leider beim Kopieren verloren gegangen):

"europäisches Ausland Garantierter Betrag

% der Einlage in Euro
Einlagensicherung Belgien 100% 20.000,00
Einlagensicherung Dänemark 100% 40.000,00
Einlagensicherung Finnland 100% 25.000,00
Einlagensicherung Frankreich 100% 70.000,00
Einlagensicherung Griechenland 100% 20.000,00
Einlagensicherung Großbritannien 90% 22.222,00
Einlagensicherung Irland 90% 20.000,00
Einlagensicherung Italien 100% 103.291,38
Einlagensicherung Luxemburg 90% 20.000,00
Einlagensicherung Niederlande 100% 20.000,00
Einlagensicherung Österreich 100% 20.000,00
Einlagensicherung Portugal 100% 33.750,00
Einlagensicherung Schweden 100% 25.000,00
Einlagensicherung Spanien 100% 20.000,00"

Weiterhin erscheint unter dem Link zur Einlagensicherung Niederlande:

"In den Niederlanden besteht ein Einlagensicherungssystem: Am 23. Mai 1996 einigten sich De Nederlandsche Bank N.V. und die Verbände der Kreditwirtschaft auf die „Collectieve garantieregeling“ (Kollektivgarantieregelung; im folgenden kurz „CGR“). Danach sind die beteiligten Institute verpflichtet, tatsächlichen und potentiellen Gläubigern Informationen über die Bestimmungen und die Anwendung der Regelung(en) zur Verfügung zu stellen, der (denen) sie und gegebenenfalls ihre Zweigstellen angeschlossen sind. Diese Informationen müssen in jedem Falle in niederländischer Sprache sowie gegebenenfalls in der oder den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats verfügbar sein, in dem die Zweigstelle errichtet wurde.
Die CGR erfasst ohne Ausnahme alle Kategorien von Kreditinstituten, die eine niederländische Bankzulassung haben. Die Aufsichtsbehörde kann die Zulassung widerrufen, wenn ein Kreditinstitut die CGR-Bestimmungen nicht einhält [Artikel 15 Absatz 1 Wet toezicht kredietwezen (Kreditwesenaufsichtsgesetz) von 1992]. Der Verstoß gegen die Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der CGR ist ferner nach Artikel 2 Unterabsatz 2 Wet Economische Delicten (Wirtschaftsstrafgesetz) strafbar.

Sind Einlagen aufgrund von Konkurs oder Zahlungseinstellung aus anderen Gründen nicht verfügbar, so gewährleistet die CGR einen Einlagenschutz bis zu 20.000 Euro pro Gläubiger.

Folgende Einlagen fallen nicht unter die CGR:

  1. Einlagen, die andere Kreditinstitute im eigenen Namen und für eigene Rechnung getätigt haben;

  2. alle Instrumente, die unter die Definition der „Eigenmittel“ in Artikel 2 der Richtlinie 89/299/EWG des Rates vom 17. April 1989 über die Eigenmittel von Kreditinstituten fallen;

  3. Einlagen im Zusammenhang mit Transaktionen, aufgrund deren Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäsche im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 91/308/EWG des Rates vom 10. Juni 1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche verurteilt worden sind;

  4. Einlagen von Finanzinstituten im Sinne des Artikels 1 Nummer 6 der Richtlinie 89/646/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG;

  5. Einlagen von Versicherungsunternehmen;

  6. Einlagen des niederländischen Staates und der Zentralverwaltungen;

  7. Einlagen von regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften;

  8. Einlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen;

  9. Einlagen von Pensions- und Rentenfonds;

  10. Einlagen von

Verwaltungsratsmitgliedern, Geschäftsleitern, (persönlich) haftenden Gesellschaftern des angeschlossenen Instituts;
(juristischen) Personen, die mindestens 5 % des Kapitals des angeschlossenen Instituts halten;
Personen, die mit der gesetzlichen Kontrolle der Rechnungsunterlagen des angeschlossenen Instituts betraut sind;
(juristischen) Personen, die vergleichbare Funktionen in anderen Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe innehaben.
11. Einlagen naher Verwandter und Dritter, die für Rechnung der unter Nummer 10 genannten Einleger handeln: Unter nahen Verwandten sind hier Familienmitglieder ersten und zweiten Grades sowie deren Ehegatten oder Lebensgefährten zu verstehen. In letzterem Fall muss notariell beurkundet sein, dass es sich um Lebensgefährten der unter Nummer 10 genannten Personen handelt;

  1. Einlagen anderer Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe;

  2. nicht auf einen Namen lautende Einlagen;

  3. Einlagen, für die der Einleger von dem Kreditinstitut auf individueller Basis Zinssätze und finanzielle Vorteile erhalten hat, die zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditinstituts beigetragen haben;

  4. Verbindlichkeiten aus Akzepten und Solawechseln des angeschlossenen Instituts;

  5. Einlagen von Gesellschaften, die so groß sind, dass die in Artikel 11 der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen vorgesehene Möglichkeit, eine verkürzte Bilanz aufzustellen, für sie nicht in Frage kommt;

  6. Schuldverschreibungen, die die Voraussetzungen des Artikels 22 Absatz 4 der Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) erfüllen (Amtsblatt L 375 vom 31. Dezember 1985, S. 3; geändert durch die Richtlinie 88/220/EWG (Amtsblatt L 100 vom 19. April 1988, S. 3).

Die Entschädigung kann bei De Nederlandsche Bank beantragt werden (Artikel 6 Absatz 4 CGR). Die betroffenen Einleger werden hierzu in den landesweit erscheinenden Tageszeitungen aufgerufen. Der gesicherte Betrag wird in der Regel binnen drei Monaten ausbezahlt. Diese Frist ist in Artikel 6 Absatz 2 CGR vorgesehen.

Quelle: EU-Kommision, Stand: 2000"

Und jetzt noch hochoffiziell:
http://www.bundesbank.de/bank/download/pdf/einlsich.pdf
Siehe Tabelle auf Seite 10 von 17

Grüsse

Sven

mea culpa und Nachtrag

Sorry, aber hier muß ich Dir leider energisch widersprechen,

Energisch widersprechen? Ist das sowas wie „scharfen Protest einlegen“?

insbesondere weil Du es aufgrund Deiner Vika besser wissen
müsstest.

Vorab würde mich interessieren, was meine berufliche Tätigkeit mit Einlagensicherung zu tun hat, insbesondere mit der im europäischen Ausland.

Zusammenfassung der nachfolgenden Quellen:
Sowohl die Garantibank als auch die DHB Bank sind
niederländische Banken und daher der niederländischen
Gesetzgebung bzgl. Einlagensicherung unterstellt. Diese
besagt: max. 20.000 € ohne Selbstbeteiligung (=100%)

In der Tat hast Du recht, daß in den Niederlanden 100% der Einlagen besichert sind. Das ist mir heute mittag durchgegangen, wobei ich jetzt umständlich erklären könnte, warum, was aber nicht von Bedeutung ist. Deine Korrektur ist jedenfalls absolut korrekt.

Allerdings gibt es, wie Deine Angaben ja auch wiedergeben, EU-Staaten in denen die Einlagen nur zu 90% bis zu einer bestimmten Obergrenze gibt. Das gilt auch in Deutschland, sofern das betreffende Institut nicht dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen ist.

Was die Geldanlage bei ausländischen Banken angeht, wollte ich aber ohnehin noch ein Wort verloren haben. Recht haben und Recht bekommen sind schon in Deutschland zwei unterschiedliche Dinge. Das gilt erst recht im Ausland, so nah es uns auch sein mag. Seltsamerweise findet Geld im Streifall selten einen leichten und schnellen Weg über Landesgrenzen, was übrigens in beide Richtungen gilt. Hab grad einen schönen Fall, in dem sich vier nicht unbedeutende europäische Finanzkonzerne - mit derzeit noch einigermaßen fadenscheiniger Begründung - weigern, aus Akkreditiven heraus nach Italien zu zahlen. Eigentlich undenkbar, aber der Gefahr, daß sich ein italienischer Gerichtsvollzieher nach Frankfurt bzw. Köln verirrt, steht man derzeit gelassen gegenüber.

Wie dem auch sei: Aus diesem Grunde stehe ich auf dem Standpunkt, daß derjenige, der sein Geld bei einer ausländischen Bank (im Zweifel noch ohne Niederlassung in Deutschland) anlegt, unabhängig vom Einlagenschutz so oder so verdroschen gehört, insbesondere dann, wenn es um popelige Bruchteile von Prozentpunkten geht.

Gruß
Christian

danke, und hab gleich ein paar weitere Fragen dazu
Hi,

danke erstmal für Eure Antworten.

Also ich würde schon gerne bei einer deutschen Bank mein Geld anlegen, was könntet Ihr da empfehlen?

Und wie wäre dann die Vorgehensweise?

  1. ich brauche dann ja ein Konto bei der Bank, klar, ich würde dann dort anrufen und sagen, dass ich also ein Tagesgeldkonto brauche, also jedenfalls jederzeit Zugriff auf die Kohle

  2. wenn das Konto dann verfügbar: zu meiner Spk. gehen und sagen, dass alles an Guthaben zum 25. auf das Konto der neuen Bank überwiesen wird? Oder gibt es dafür einen Begriff, damit das ggf. gleich dem Mädel am Schalter klar wird, was ich will :smile: ?

  3. Abwicklung
    3.1 Fallbeispiel 1: ich brauche ASAP Kohle, wie komme ich dann schnellstens zu meinem Geld der neuen Bank (Internet-Banking-Möglichkeit?)
    3.2 Fallbeispiel 2: das Geld auf der neuen Bank wird immer mehr, sind da auch günstige weitere Anlagemöglichkeiten (Festgeld) vorhanden?

Wie Ihr merkt, bin ich kein Profi bei Finanzierunsgeschichten… :smile:

so long,
Mike

Wie Ihr merkt, bin ich kein Profi bei
Finanzierunsgeschichten… :smile:

Hi Mike,

deswegen ein Tipp:

besondere Sorgfalt legen Banken darauf, bei Festgeldkonten, die eine bestimmte Anzahl mal verlängert wurden, diese von Tagesgeld zu Monatsgeldkonten zu machen.

Also: Kleingedrucktes lesen und diesen Trick ausschließen.

gruss
winkel

Hallo Christian,

Vorab würde mich interessieren, was meine berufliche Tätigkeit
mit Einlagensicherung zu tun hat, insbesondere mit der im
europäischen Ausland.

  1. Bankausbildung
  2. im Firmengeschäft einer mittelgroßen deutschen Bank

Das hat zwar nichts direkt mit dem Fachgebiet ausländische Banken zu tun, ich erwarte jedoch von jemandem, der eine Ausbildung in dieser Richtung hat, wenigstens, dass er weiss, wo man nachschauen kann (erwartet man von mir im Bereich Maschinenbau / technische Kostenanalyse übrigens auch).

Das gilt auch in Deutschland,
sofern das betreffende Institut nicht dem
Einlagensicherungsfonds angeschlossen ist.

In diesem Fall hat das Institut meines Wissens nach dem Interessenten bereits in der Anfragephase aufgrund gesetzlicher Vorgabe darauf hinzuweisen.

Was die Geldanlage bei ausländischen Banken angeht, wollte ich
aber ohnehin noch ein Wort verloren haben. Recht haben und
Recht bekommen sind schon in Deutschland zwei unterschiedliche
Dinge.

Das gilt auch im Inland, insbesondere bzgl. der Finanzberatung anerkannter deutscher Großbanken während des Börsen-Hochs bis 2001 (so mancher New Economy-Fond wurde auch in 2001 noch als seligmachend angepriesen).

Wie dem auch sei: Aus diesem Grunde stehe ich auf dem
Standpunkt, daß derjenige, der sein Geld bei einer
ausländischen Bank (im Zweifel noch ohne Niederlassung in
Deutschland) anlegt, unabhängig vom Einlagenschutz so oder so
verdroschen gehört, insbesondere dann, wenn es um popelige
Bruchteile von Prozentpunkten geht.

Christian, leider hast Du mal wieder nicht sauber recherchiert:
Sowohl DHB als auch Garantibank haben deutsche Niederlassungen.

Sorry, aber die Art und Weise, wie Du ausländische Banken diskriminierst, gefällt mir ganz und gar nicht. Waren es nicht gerade die deutschen Großbanken mit Ihren Töchtern, die den deutschen Anlegern ihr sauer erspartes Geld abgenommen haben ? Ich erinnere nur an den Finanzskandal bzgl. Rentenfonds bei der DWS…

Das soll nich heissen, dass ausländische Banken grundsätzlich besser wären, aber die dt. Banken haben auch die eine oder andere Leiche im Keller…

Grüsse

Sven

besondere Sorgfalt legen Banken darauf, bei Festgeldkonten,
die eine bestimmte Anzahl mal verlängert wurden, diese von
Tagesgeld zu Monatsgeldkonten zu machen.

Was soll das denn heißen? Tagesgeld ist nie Festgeld. Festgeld ist normalerweise mindestens für einen Monat angelegt, im Einzelfall für eine Woche.

C.

Vorab würde mich interessieren, was meine berufliche Tätigkeit
mit Einlagensicherung zu tun hat, insbesondere mit der im
europäischen Ausland.

  1. Bankausbildung
  2. im Firmengeschäft einer mittelgroßen deutschen Bank

Was glaubst Du, was das Firmengeschäft mit Einlagensicherung zu tun hat? Meine Bankausbildung ist übrigens auch 10 Jahre her (als Erläuterung: Da gab es die EU-Regelung noch nicht). Mit Bemerkungen wir der vorherigen trägst Du direkt dazu bei, daß die Leute ihre Visitenkarten nicht mehr ausfüllen. Diese dienen der Information und nicht dazu, den Inhalt gegen den Autor zu verwenden.

Das hat zwar nichts direkt mit dem Fachgebiet ausländische
Banken zu tun, ich erwarte jedoch von jemandem, der eine
Ausbildung in dieser Richtung hat, wenigstens, dass er weiss,
wo man nachschauen kann (erwartet man von mir im Bereich
Maschinenbau / technische Kostenanalyse übrigens auch).

Du würdest Dich wundern, was ich aus meinem Fachgebiet alles nicht weiß. Ich hingegen wundere mich, daß Du z.B. die Tatsache, daß Du gestern zweimal wegen eines Antwortartikels benachrichtigt wurdest, nicht entsprechend zu interpretieren weißt.

In diesem Fall hat das Institut meines Wissens nach dem
Interessenten bereits in der Anfragephase aufgrund
gesetzlicher Vorgabe darauf hinzuweisen.

Nur mal spaßeshalber: Welche gesetzlichen Vorgaben wären denn das?

Wie dem auch sei: Aus diesem Grunde stehe ich auf dem
Standpunkt, daß derjenige, der sein Geld bei einer
ausländischen Bank (im Zweifel noch ohne Niederlassung in
Deutschland) anlegt, unabhängig vom Einlagenschutz so oder so
verdroschen gehört, insbesondere dann, wenn es um popelige
Bruchteile von Prozentpunkten geht.

Christian, leider hast Du mal wieder nicht sauber
recherchiert:
Sowohl DHB als auch Garantibank haben deutsche
Niederlassungen.

Woi habe ich was anderes behauptet? Immer schön unterscheiden zwischen allgemeiner und spezieller Aussage!

Sorry, aber die Art und Weise, wie Du ausländische Banken
diskriminierst, gefällt mir ganz und gar nicht. Waren es nicht
gerade die deutschen Großbanken mit Ihren Töchtern, die den
deutschen Anlegern ihr sauer erspartes Geld abgenommen haben ?
Ich erinnere nur an den Finanzskandal bzgl. Rentenfonds bei
der DWS…

Es ist deutlich leichter, ein inländisches Institut zu verklagen und dann auch noch sein Geld zu bekommen, wie auch schon mein Haus (aus gutem Grund) erfahren mußte. Verklage mal eine ausländische Bank oder Institution, da wirst Du deutlich mehr Spaß an den Anwaltsrechnungen haben als am Urteil bzw. dessen Umsetzung.

Gruß
Christian

besondere Sorgfalt legen Banken darauf, bei Festgeldkonten,
die eine bestimmte Anzahl mal verlängert wurden, diese von
Tagesgeld zu Monatsgeldkonten zu machen.

Was soll das denn heißen? Tagesgeld ist nie Festgeld. Festgeld
ist normalerweise mindestens für einen Monat angelegt, im
Einzelfall für eine Woche.

Hi chris,

tagesgeld ist doch nun mal für einen tag fest, wochengeld für 1 woche.

Täusche doch bitte nicht durch diese Wortklauberei vor, daß das von mir geschilderte vorgehen nicht so gehandhabt wird.

Daß die Banken nach dem Motto handeln wie Juristen und Behörden ist doch klar. Worthülsen sollen den Kunden verwirren. Und hinterher kann man immer sagen. „Wie das ham sie nicht gewußt? Haben wir Ihnen doch erklärt, oder? Haben sie das denn nciht gelesen. Wir haben Ihnen doch unsere 197 Seiten AGB´s und die 348 Seiten besondere Erklärungen und die 798 Seiten Prospekt mitgegeben.“

gruss
winkel

Worthülsen für Fortgeschrittene

tagesgeld ist doch nun mal für einen tag fest, wochengeld für
1 woche.

Tagesgeld liegt überhaupt nicht fest, sondern kann zu jeder Stunde abgerufen werden. Erst nach dem letzten Buchungslauf mit dem noch Geld das Haus verlassen kann (ca. 16 Uhr) weiß man als Bank, daß ein Tagesgeld nicht abverfügt wird. Für eine Disposition, d.h. einer irgendwie geartete Anlage dieses Geldes ist es dann zu spät.

Täusche doch bitte nicht durch diese Wortklauberei vor, daß
das von mir geschilderte vorgehen nicht so gehandhabt wird.

Und genau aus diesem Grunde wird es eben nicht so gehandhabt, weil der Kunde bei einem Tagesgeld immer das Recht hat, sein Geld abzuverfügen. Täglich fällig nennt man so etwas. Keine Ahnung, auf was für einen Fall Du Dich beziehst, aber eine Veränderung der Fristigkeit wird ganz sicher nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden stattfinden.

Daß die Banken nach dem Motto handeln wie Juristen und
Behörden ist doch klar. Worthülsen sollen den Kunden
verwirren. Und hinterher kann man immer sagen. „Wie das ham
sie nicht gewußt? Haben wir Ihnen doch erklärt, oder? Haben
sie das denn nciht gelesen. Wir haben Ihnen doch unsere 197
Seiten AGB´s und die 348 Seiten besondere Erklärungen und die
798 Seiten Prospekt mitgegeben.“

Mal abgesehen davon, daß die AGB der Banken nur 4 Seiten umfassen, sind die „Worthülsen“ Begriffe, die nunmal verwendet werden (müssen), weil sonst keiner wüßte, wovon der andere redet. Eine Überweisung ist nun mal kein Scheck oder eine Lastschrift und ein Tagesgeld ist nunmal kein Festgeld.

Derartige „Worthülsen“ findest Du in jeder Branche. Wenn Du beim Friseur sagst, daß Du eine Dauerwelle willst, bekommst Du die, unabhängig davon, ob Du in Wirklichkeit einen Scheitel links wolltest. Ähnliches gilt für Zylinderkopfdichtung und Türdichtung in der Werkstatt.

Wenn man zur Bank geht und ein Festgeld bestellt bekommt man eines, auch wenn man in Wirklichkeit nur ein Tagesgeld wollte. Gedankenlesen gehört beim Bankmenschen nicht zum Berufsprofil dazu. Wie ich hörte, sind derartige Lehrgänge aber in Planung, ebenso wie „Unwürdigkeit des Bankangestellten - Lerne damit umzugehen“ und „Der Bankangestellte steht in der Gesellschaft im Range noch unter einem Trickbetrüger - Eine historische Betrachtung“.

Gruß
Christian

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ein paar Antworten
Hallo Mike,

Also ich würde schon gerne bei einer deutschen Bank mein Geld
anlegen, was könntet Ihr da empfehlen?

die genannte Internetseite ist gar nicht so schlecht. Aber - wie erwähnt - ist die Haftungsfrage zu beachten.

Und wie wäre dann die Vorgehensweise?

  1. ich brauche dann ja ein Konto bei der Bank, klar, ich würde
    dann dort anrufen und sagen, dass ich also ein Tagesgeldkonto
    brauche, also jedenfalls jederzeit Zugriff auf die Kohle
  2. wenn das Konto dann verfügbar: zu meiner Spk. gehen und
    sagen, dass alles an Guthaben zum 25. auf das Konto der neuen
    Bank überwiesen wird? Oder gibt es dafür einen Begriff, damit
    das ggf. gleich dem Mädel am Schalter klar wird, was ich will

-) ?

Ich fürchte, das wird nicht gehen. Dieses Abräumen des Saldos zu einem bestimmten Termin wird m.W. von den Sparkassen (verständlicherweise) nur zugunsten eines Sparkontos im Hause angeboten, aber mehr erfährst Du sicher bei der Sparkasse Deines Vertrauens. Ansonsten erklärst du dem Mädel das am besten so, wie Du es unter 2) gemacht hast. Die versteht Dich schon :wink:

3.1 Fallbeispiel 1: ich brauche ASAP Kohle, wie komme ich dann
schnellstens zu meinem Geld der neuen Bank
(Internet-Banking-Möglichkeit?)
3.2 Fallbeispiel 2: das Geld auf der neuen Bank wird immer
mehr, sind da auch günstige weitere Anlagemöglichkeiten
(Festgeld) vorhanden?

Wie gesagt: Das wird wohl ganz so nicht funktionieren, weil die Sparkassen diesen Service (m.W.) nur innerhalb des eigenen Hauses an.

Mal davon abgesehen: Es hängt halt von der Bank ab, für Du Dich evtl. entscheidest. Internetbanking ist inzwischen bei den meisten Banken üblich, wie das mit anderen Anlagen aussieht, handhabt jedes Haus ein bißchen anders. Wobei auch Festgeld nicht unbedingt eine höhere Verzinsung bedeutet. Du sicherst Dir damit vor allem den aktuellen Zinssatz für einen längeren Zeitraum. Die Tendenz bei den Zinssätzen ist im Augenblick immer noch eher fallend, insofern kann man Festgelder durchaus in Erwägung ziehen. Allerdings gibt es dabei hin und wieder Mindestvolumina, wie gesgat: Das macht jede Bank ein bißchen anders.

Gruß
Christian