Finanzierungszinsen für Photovoltaikanlage absetzen

Hallo!

  1. Akzeptiert das Finanzamt einen entsprechenden Teilbetrag bzw. die darauf entfallenden Zinsen, wenn ein höherer Gesamtkredit z.B. für Renovierung Bad plus für eine PV-Anlage aufgenommen wird?
  2. Wirken die Zinsen einkommensmindernd vor Steuern, oder werden sie von der Steuerschuld abgezogen?
    Vielen Dank im Voraus.
    mfg

Hallo,
zu 1. ja, natürlich, einfach kurz erläutern, wie sich die Beträge zusammensetzen, bzw. auseinanderrechnen.
zu 2. Die Zinsen sind Einkommensmindernd, weil diese ja dem Gewinn aus der PV-Anlage gegengerechnet werden.
mfg

Hallo,
zu 1. ja, wenn es sich ohne Probleme aufteilen lässt. Besser, weil klarer, wären allerdings 2 Kredite.
zu 2. der Betrieb einer PV-Anlage wird steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt. Die Zinsen stellen Betriebsausgaben dar.
Eine recht gute und auch ausführliche Erläuterung gibt es hier http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steueri… wobei das für ganz Deutschland so gilt.
Es lohnt sich das alles gut durchzulesen und sich auch die Beispiele anzuschauen.
Gutes Gelingen
Barbara

zu 1

verhandlungssache; m. M. aber nicht.

zu 2

sie wirken einkommendsmindernd.

Hallo Barbara,
vielen Dank, vor Allem für den Tipp zu den Erläuterungen. 30 Seiten - die lese ich heute Abend.
l.G.
Angelika

  1. Wenn die Aufschlüsselung klar und eindeutig ist, in der Regel ja.
  2. Werden im Steuerbescheid berücksichtigt. Ein Freibetrag vorher kann beim Finanzamt beantragt werden.

Hallo Angelika,
leider kann ich dazu nichts sagen.
mfg

Hallo,
zu 1.) Die Zinsen sind voll absetzbar, wenn sie mit der PV-Anlage in direktem Zusammenhang stehen. Ein höherer Kredit ist schädlich. Es kann prozentual der Zinsbetrag abgesetzt werden, mit dem die PV-Anlage finanziert wurde.

zu 2.) Die Zinsen für die PV-Anlage können als Betriebsausgaben abgesetzt werden und mindern entsprechend die Einnahmen. Mit Ihrem persönlichen Steuersatz könnte man ausrechnen wie sich das auswirkt. Z.B. persönlicher Steuersatz 20%, Zinsen 1000 Euro, steuerliche Auswirkung 200 Euro.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

MfG
Sven Duwe
P.S.: Ich empfehle, um alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, eine steuerliche Beratung zu nehmen.

Ja, eine Aufteilung des Darlehens wird akzeptiert, im ersten Jahr bitte eine Berechnung beifügen.

Die Zinsen mindern das Einkommen und dadurch nur indirekt die Steuerschuld

Hallo Angelika,
tut mir leid-da muss ich passen.
lg

Hallo,
erstmal müsste es grundsätzlich möglich sein, einen Kredit, der verschiedenen Projekten gewidmet ist, mit dem Teil der Zinsen, der auf die Photovoltaikanlage entfällt, als Werbungskosten zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass mit Rechnungen über die Verwendung ( Photovoltaik, Renovierungsaufwand) genau erkennbar ist, welcher Teil wohin gehört.
Die Zinsen müssten m.E., da Werbungskosten, einkommensmindernd vor Steuern wirken. Allerdings gibt es gerade im Bereich Photovoltaik so viele steuerliche Besonderheiten, dass es sich vielleicht lohnt, einen Steuerberater/ Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen.

  1. Grundsätzlich ja, aber es gibt Konstellationen in denen der Schuldzinsabzug versagt wird, weil ein Darlehn nicht nachweislich für etwas bestimmte (hier Photovoltaikanlage) verwendet wurde. Das hätte man bei Kreditaufnahme schon beachten müssen, ist vermutlich jetzt schon zu spät.

  2. Das wirkt Einkommensmindernd. Es gibt nur wenige Sachen, die tasächlich von der Steuerschuld abgezogen werden!

Hallo, besser wären natürlich zwei einzelne Kredite, aber man kann die Zinsen auch ins Verhältnis der Anschaffungen(Kredit) setzen und nur diese gegenüber den Einnahmen der Photovoltaik ansetzen. Die Zinsen sowie alle weiteren Kosten die mit der Anlage in Verbindung stehen(z.B. Versicherung) mindern die Einkünfte aus der Photovoltaikanlage. Der verbleibende Gewinn ist einkommensteuerpflichtig je individuellen Steuersatz. Die Handwerkerrechnungen (Leistungen) Ihrer Badrenovierung mindern zu 20% die Steuerschuld. Die Zinsen für die Badrenovierung werden gar nicht steuerlich berücksichtigt.
MfG P.D.

Hallo

ohne genaue Angaben zur Größe der Anlage kann man da keine genaue Aussage machen. Ich denke der Steuerberater ist da die bessere Adresse.

MfG Gerhard Luz