Hi,
wenn man privat ein Haus verkauft, worauf muss man dann achten? Ist es üblich, sich von dem Kaufinteressenten eine schriftliche Finanzierungszusage der Bank vorlegen zu lassen? Muss man sonst noch was beachten? Ich hab zwar schonmal ein Haus verkauft, da ging auch alles glatt, aber diesmal ist das Haus weiter weg und es läuft alles telefonisch oder über Dritte (aber kein Makler oder so), und bevor ich zum endgültigen Notartermin fahre, möchte ich gerne alles geklärt haben. Bin für jeden Tip dankbar.
Gruß
Nelly
Was nützt Dir eine Zusage der Bank, wenn der Käufer 3 Tage später eine eideststattliche Erklärung abgibt und die Bank das stopt. Lass lieber im Kaufvertrag aufnehmen, dass das Geld bis zum gezahlt wurde sonst fällt das Objekt wieder an den Verkäufer.
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Moin Nelly,
laß das Geschäft über ein Anderkonto des Notars laufen und die Sache ist sicher.
Ist zwar nicht kostenfrei, aber wahrscheinlich günstiger als ev. Scherereien, wenn das Geld doch nicht fließt.
Gandalf
Hallo Gandalf,
wenn das Geld auf dem Anderkonto ist, dann kann der Käufer bzw. die Bank des Käufers nicht mehr an das Geld dran, oder? Es sei denn, dass der Verkäufer seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt. Aber ansonsten, wenn z.B. der Käufer seine Raten nicht zahlt oder sowas, dann kann sich die Bank das Geld trotzdem nicht zurückholen, oder?
Und wie ist das eigentlich üblich - wenn jetzt schon auf das Anderkonto gezahlt wird, aber das Eigentum erst in 3 Monaten übergeht, muss ich dann dem Käufer die Zinsen für die 3 Monate erstatten? Denn er muss ja sofort anfangen zu tilgen.
Gruß
Nelly
Hallo Nelly,
wenn das Geld auf dem Anderkonto ist, dann kann der Käufer
bzw. die Bank des Käufers nicht mehr an das Geld dran, oder?
zumindestens nicht mehr so ohne weiteres.
Es sei denn, dass der Verkäufer seinen Teil des Vertrags nicht
erfüllt. Aber ansonsten, wenn z.B. der Käufer seine Raten
nicht zahlt oder sowas, dann kann sich die Bank das Geld
trotzdem nicht zurückholen, oder?
Nö, das Geld bleibt so lange auf dem Konto, bis der Notar Eure Verpflichtungen (Grundbuchänderung etc.) erledigt hat. Dann zahlt er es aus.
Sollte die Bank Probleme mit dem Käufer haben, bin ich mir recht sicher, daß die nicht mehr ans Geld kommt, weil der Notar es treuhänderisch verwaltet.
Aber da laß ich mich gerne eines besseren belehren, denn völlig sicher bin ich mir nicht.
Und wie ist das eigentlich üblich - wenn jetzt schon auf das
Anderkonto gezahlt wird, aber das Eigentum erst in 3 Monaten
übergeht, muss ich dann dem Käufer die Zinsen für die 3 Monate
erstatten? Denn er muss ja sofort anfangen zu tilgen.
Das wäre z.B. ein Detail, das im Kaufvertrag zu regeln wäre. Da solltest Du mit Käufer und Notar drüber sprechen.
Gandalf