Hallo,
ich habe eine Frage an die Rechtsexperten.
Mal angenommen ich habe bei einem großen Elektronikdiscounter einen TV gekauft. Diese hätte ich, da 0 % angeboten wurden finanziert.
Ich hätte also den mit Darlehensvertrag gekennzeichneten VERTRAG bekommen, bat die Mitarbeiterin eine Passage (Jahrskontoauszug gegen Gebühr) zu streichen. Diese rief bei der Bank an und strich die Passage.
Ich hätte unterschrieben, nahm die Geräte mit.
Einige Wochen später käme ein Anruf, „die Bank hätte den Kredit abgelehnt, da wichtige Passagen des Vertrages gestrichen sein worden“.
Tatsächlich hätte die Mitarbeiterin etwas mehr gestrichen als nur die eine Zeile.
Ich solle unverzüglich einen neuen Vertrag unterschreiben oder barzahlen.
Ich würde mich weigern, da ich schließlich einen Darlehensvertrag unterschrieben hätte.
Ich schickte einen Brief in dem ich dieses klarstellen würde.
Als Antwort käme ein schreiben aus der Rechtsabteilung das mein Vertrag nur ein Antrag sei, da in diesem der Verzicht auf eine Annahmeerklärung durch die Bank verzichtet wurde.
Macht das aus einem Vertrag einen Antrag ? ? ?
Unter berufung auf den Eigentumsvorbehalt, solle ich innerhalb von 5 Werktagen einen neuen Kreditvertrag unterschreiben,
Bar zahlen
oder die Geräte auf meine Kosten (wertverlust,Transport, evtl. Schäden usw.) zurückbringen.
Das ginge so nicht, meine ich.
Ich hätte einen Kaufvertrag geschlossen,dieser beinhaltet den DarlehensVERTRAG.
Kann die Firma davon nicht einfach zurücktreten
Wenn Sie das doch können sollte, könnte man mir doch nicht die Kosten für den in Ihrem Haus gemachten Fehler aufbrummen.
Wie würdet Ihr euch verhalten?
Für Expertenmeinungen wäre ich sehr dankbar!
Die Mitarbeiter eines Elektronikfachmarktes haben sicherlich keine Prokura zum Abschluss von Verträgen für die Bank, die die Finanzierung abwickelt. Daher tendiere ich zur Rechtsauffassung der Bank.
Ich wage zu bezweifeln, dass es sich hierbei um die Kreditgewährung handelt, sondern lediglich um einen Kreditantrag bei dem vorab im System nur geprüft wird, ob der Kunde sich die Raten leisten kann und ob generell andere Gründe gegen den Kredit sprechen (z.B. Dauer Arbeitsverhältnis, negative Schufa-Merkmale).
Eine Genehmigung der Bank wird wohl nicht vorliegen.
Ich tendiere daher auch zur Rechtsauffassung der Bank.
Wenn dem tatsächlich so wäre, ist es nach meiner Auffassung trotzdem ein Fehler des Elektronikmarktes.
Ich habe keinen Fehler gemacht, warum soll ich also bei Abgabe der Geräte etwas dafür zahlen sollen?
Hallo Hallo, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Natürlich muss man wenn man etwas kauft dieses auch bezahlen.
Ich habe aber einen Vertrag geschlossen, sollte ich nun das Gerät aufgrund eines Fehler der nicht bei mir liegt zurückgeben, werde ich keinen Wertverlust o.ä. zahlen (da das Gerät ja inzwischen gebraucht ist)
sollte ich nun das
Gerät aufgrund eines Fehler der nicht bei mir liegt
zurückgeben,
Verlangt ja keiner.
werde ich keinen Wertverlust o.ä. zahlen (da das
Gerät ja inzwischen gebraucht ist)
Und mit welcher Begründung nicht?
Die Alternative zum Zurückgeben war doch, wie Du selber schriebst, ein neuer Antrag auf Ratenzahlung oder Barzahlung. Und Du selber hast doch erzählt, dass der Kunde durchaus bereit ist zu zahlen. Wo genau ist denn nun eigentlich das Problem? Was genau hat der Kunde vor?