Finanzkauf wer muss wann zahlen ?

Hallo, wenn jemand zB. ein Lebenspartner etwas für mich im Finanzkauf bestellt und es an meine Adresse geliefert wird, er dann aber nach Trennung nicht mehr zahlen will (obwohl es abgesprochen war), muss ich es dann weiter zahlen oder zurück geben??? Jansis

Hallo, wenn jemand zB. ein Lebenspartner etwas für mich im
Finanzkauf bestellt und es an meine Adresse geliefert wird, er

Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen. Ich gehe mal davon aus, dass der Lebenspartner auf seinen Namen bestellt hat und dann eine abweichende Lieferadresse angegeben hat.

Sollte er auf Deinen Namen eine Bestellung abgegeben haben, könnte es kompliziert werden.

Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen. Ich gehe mal
davon aus, dass der Lebenspartner auf seinen Namen bestellt
hat und dann eine abweichende Lieferadresse angegeben hat.

Sollte er auf Deinen Namen eine Bestellung abgegeben haben,
könnte es kompliziert werden.


Ja er hat eine Sofagarnitur auf seinen Namen bestellt und sie mir zum Geb. als Geschenk an meine Adresse liefern lassen (also sein Name - meine Adresse) nach 1 Monat hat er sich von mir getrennt und will die Sofas nun nicht mehr abbezahlen. herzi

Ja er hat eine Sofagarnitur auf seinen Namen bestellt und sie

Dann ist das sein Problem und nicht Deines. Schlimmstenfalls mußt Du die Sofagarnitur wieder zurückgeben.

Ja er hat eine Sofagarnitur auf seinen Namen bestellt und sie

Dann ist das sein Problem und nicht Deines. Schlimmstenfalls
mußt Du die Sofagarnitur wieder zurückgeben.

DAS ist ja genau meine Frage: MUSS ICH DIE SAFAS ZURÜCKGEBEN ODER NICHT ?

Wenn es sich tatsächlich um ein Geschenk handelt, dann musst du es nicht zurück geben. So zumindest die Praxis.

Kurz:
X nimmt einen Kredit auf. (Darlehensvertrag)
X kauft ein Sofa. (Kaufvertrag)
X schenkt dieses Sofa Y (Schenkungsvertrag)

Alles sind drei voneinander losgelöste Rechtsgeschäfte.
Er hätte es ja auch mit Bargeld bezahlen können, dann bleibt es genau so eine Schenkung.

Schwierig wird nur die Sache mit der Schenkung, evtl. war es keine Schenkung. Das dürfte im Zweifel aber ein Gericht klären müssen. Mit dem Kredit hast du jedenfalls mal gar nichts zu tun.

PS: Schenkungen können auch rückgängig gemacht werden, wenn sich der Schenkende in einer Notsituation befindet und den geschenkten Gegenstand zur Lebenserhaltung benötigt. Ein Sofa wird wohl kaum solch ein Gegenstand sein. Interessanter ist es bei Autos, Geld, Schmuck oder gar Häusern. Aber anderes Thema.

Habe noch eine weitere Frage. Wenn x einen PC auf Raten kauft,in an seine Adresse schicken lässt und ihn dann Y schenkt (ohne Vertrag o.ä.) muss x dann auch weiter zahlen oder kann die Firma ihn plötzlich auch von Y zurück verlangen ? herzi

Immer noch X, denn Y hat mit dem Kreditvertrag von X ja nix zu tun.

Man braucht keinen schriftlichen Vertrag, um einen Vertrag zu heben. Eine Schenkung (Ich schenke dir einen Kugelschreiber) ist schon ein rechtskräftiger Vertrag, sofern die Schenkung angenommen wird.

Habe noch eine weitere Frage. Wenn x einen PC auf Raten
kauft,in an seine Adresse schicken lässt und ihn dann Y
schenkt (ohne Vertrag o.ä.) muss x dann auch weiter zahlen
oder kann die Firma ihn plötzlich auch von Y zurück verlangen
? herzi

So langsam drängt sich die Frage auf, ob Y X nicht ganz schön ausgenommen hat bei der ganzen Angelegenheit… so viele Schenkungen, dafür aufgenommene Kredite und dann plötzlich Schluß. Vielleicht sollte Y allein aus moralischen Gründen in Erwägung ziehen, dem verschuldeten X etwas von den Geschenken zurückzugeben…?

Grüße,
Sebastian