'Finanzplan' für neugeborene Nichte (lang)

Hallo liebe Experten,

meine Schwester liegt in den Wehen und es kann sich nur noch um Stunden handeln, bis meine Nichte geboren wird.

Und nun mache ich mir natürlich schon seit einer Weile Gedanken über ein vernünftiges, auch langfristig „nützliches“ Geburtsgeschenk. Den üblich „Kleinkram“ habe ich natürlich schon :wink:

Ich habe allerdings auch an ein größeres Geschenk gedacht, wie z.B. ein Sparbuch für die Kleine, auf das ich regelmäßig - oder auch unregelmäßig - einzahle und sie dann mit 18 Jahren Zugriff hat.

Nun ist mein „Problem“, daß ich derzeit etwa 900km weit entfernt wohne und in etwa einem Jahr dauerhaft ins Ausland gehe. Das bedeutet, es macht wohl wenig Sinn, hier ein Sparkonto für sie zu eröffnen, weil es in 18 Jahren wohl einen immensen Aufwand bedeuten würde, es einzulösen. Ich bin dann nicht mehr hier und wo sie sein wird ist natürlich auch nicht sicher.

Allerdings wohnt meine Schwester noch in meinem Heimatort, genauso wie meine Eltern. Wie kann ich von hier aus etwas vernünftiges regeln?

Und ist ein Sparbuch überhaupt was gescheites? Da ich nicht 100%ig weiß, wie meine finanzielle Situation in ein paar Jahren aussehen wird, ist ein „Plansparen“ oder irgendetwas mit festen Beträgen nicht so das, was ich mir vorstelle. Wobei 20€ über 18 Jahre doch auch ein nettes Taschengeld werden und nicht die Welt sind. *grübel*

Wie ihr seht bin ich mir noch nicht im Klaren darüber, was, wie etc.

Hat einer von euch Erfahrungen mit solchen Sachen und kann mir Ideen geben? Ich möchte wirklich was vernünftiges für meine kleine Nichte machen, was aber möglichst geringe „Verpflichtung“ bedeutet. Also ich weiß schon, daß NUR der gute Wille nicht hilft, aber wie gesagt, ich weiß nicht, wie es bei mir in ein paar Jahren ausschaut.

Ich würde mich wirklich über Antworten freuen, die mir weiterhelfen.

Danke dafür im Vorraus.

Viele Grüße
Anja

Antwort (noch länger)
Hallo,

wenn Du Vertrauen zu Deiner Schwester hast (wovon ich mal ausgehe), ist das garnicht schwer.

Eröffne einfach ein Sparbuch für die Kleine. Die Bank wird dann aber eine Geburtsurkunde und die Legitimationspapiere der Eltern brauchen. Nur sie (und ab dem 18. Deine Nichte) haben Zugriff. Das Sparbuch drückst Du den Eltern in die Hand, die sich artig bedanken und das Teil irgendwo in den Safe legen. Du solltest Dir vorher die Kontonummer und Bankleitzahl aufschreiben, denn Du kannst, wann immer Du willst, auf dies Konto was überweisen. Entweder per Dauerauftrag oder je nach Lust, Laune, Geldbeutel und Verhalten des Kindes Dir gegenüber :wink:
Der Witz ist, dass die Eltern bzw. das Kind von Deinen Überweisungen erst dann erfahren, wenn sie mal das Sparbuch nachtragen lassen und sehen, was Tante Anja da alles raufgepackt hat. (Im Sparbuch sehen die nicht den Auftraggeber der Überweisung, das können die sich aber dann sicher denken.)
Hier kannst Du überlegen, ob Du das bei einer Bank/Sparkasse an Deinem oder an ihrem Heimatort machst. (Wenn Du es dort eröffnen willst, musst Du da nicht extra hinfahren. Wenn Die Bank guten Willen zeigt, geht das auch auf dem Postweg.) Es muss nur sichergestellt sein, dass während Deiner Abwesenheit die Eltern der Tochter das Buch irgendwann mal in die Hand drücken. Es macht übrigens nichts, wenn Deine Nichte dann ein Sparbuch in der Hand hält, was von einer weit entfernten Sparkasse ausgestellt ist. Sie kann das bei ihrer eigenen Bank/Sparkasse abgeben und das Gutaben einziehen lassen.

Eine andere Möglichkeit ist, Du eröffnest das Sparbuch auf Deinen Namen und errichtest einen so genannten Vertrag zugunsten Dritter. In diesem Vertrag wid festgehalten, dass das Geld an einem exakt zu bestimmenden Termin (z.B. dem 18. Geburtstag) an den Begünstigten übergeht. Bis zu diesem Zeitpunkt kannst Du über die Kohle verfügen. Der Begünstigte und das Datum müssen genau bestimmt sein. Da Du sicher nicht die Adresse der Kleinen in 18 Jahren weisst, solltest Du die der Eltern mit c/o angeben. Das Risiko an der Variante ist, dass Deine Schwester während Deiner Abwesenheit umzieht und nicht weiss, dass da irgendwo die Adresse hinterlegt ist und geändert werden muss. Wenn es dumm läuft, steht die Bank in 18 Jahren da und kann den Begünstigten nicht ausfindig machen.
Rechtlicher Hinweis zum Vertrag zugunsten Dritter : Kann sein, dass die Bank auf eine Unterschrift des Begünstigten besteht (bzw. dessen gesetzliche Vertreter). Da es sich um eine zeitlich verlagerte Schenkung handelt, wollen die Banken da oft auch eine Unterschrift, dass die Schenkung angenommen wird.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Hans-Jürgen,

wow, vielen Dank für die schnelle und aufschlußreiche Antwort. Selbstverständlich ein * dafür.

Ich werde dann innerhalb der nächsten Tage mal zu einer Bank traben (meine eigene Bank ist auch 400km entfernt *lol*) und dort erfragen, welche der beiden Möglichkeiten sie für empfehlenswerter für uns halten.

Und ja, ich vertraue meiner Schwester 100%ig, wir haben schon zusammen ein Bankkonto, auf dem wir für meine Eltern eine Reise zusammensparen :smile:

Vielen Dank nochmal

Herzliche Grüße
Anja

Hallo Anja,

unsere Tochter hat von ihren Paten einen Investmentfond zur Geburt geschenkt bekommen. Die Paten können nun wann, wie, warum oder auch nicht einzahlen wie sie wollen. In der Regel gibt es was zum Geburtstag aber sie sind da völlig frei.

Der Fond lautet auf den Namen unserer Tochter und wird mit dem 18ten Lebensjahr für sie verfügbar.

Mit ihren 7 Lenzen hat sich da schon ein ansehnliches Sümmchen angesammelt.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

das klingt ja auch nicht schlecht.

Weißt du zufällig, welche „Voraussetzungen“ dafür erfüllt sein müssen, also z.B. bezüglich Entfernung, eigenem Wohnort etc. pp.? Benötige ich die Geburtsurkunde der Kleinen (die im übrigen mittlerweile auf der Welt ist *freu*) und/oder die Erlaubnis der Eltern? Weißt du da zufällig noch Details?

Dir auch einen lieben Dank für deine Information :smile:

Viele Grüße
Anja

Hallo Anja,

wenn Du Dich für ein Sparbuch bei der Postbank entscheidest, hast Du zumindest in Deutschland immer eine Filiale in der Nähe.

Vg + herzlichen Glückwunsch zum „Tante“ sein,

Birgit

Hallo Anja!

Weißt du zufällig, welche „Voraussetzungen“ dafür erfüllt sein
müssen, also z.B. bezüglich Entfernung, eigenem Wohnort etc.
pp.? Benötige ich die Geburtsurkunde der Kleinen (die im
übrigen mittlerweile auf der Welt ist *freu*) und/oder die
Erlaubnis der Eltern? Weißt du da zufällig noch Details?

Oh jee, das ist schon ziemlich lange her.
Ehrlicherweise muß ich sagen, dass haben die Paten ganz alleine gemacht. Eine Geburtsurkunde haben sie wohl gehabt aber ansonsten nichts an das ich mich erinnern würde.
Einzahlungen in den Fond funktionieren genauso wie eine Überweisung auf ein Konto, daher spielt eine mögliche Entfernung überhaupt keine Rolle (ich glaube das ist sogar aus dem Ausland möglich).

Unsere Tochter (wirklich an sie adressiert) bekommt einmal im Jahr eine Aufstellung über die Bewegungen und den aktuellen Kontostand des Fonds.

Den Freibetrag des Kindes müssen allerdings die Eltern bei dem jeweiligen Institut angeben, ansonsten zahlt deine Nichte Zinsertragssteuer.

Gruß
Stefan

Herzlichen Glückwunsch Tante!

Hallo Anja !

Ich finde es schön, dass du schon so frühzeitig nicht nur an die finanzielle Zukunft deiner Nichte denkst, sondern auch bereit bist, etwas zu tun.
Von Versicherungen, Bausparverträgen oder Banksparplänen mit mickrigen Renditen rate ich ab.
Ein halbwegs „guter“ Investmentfonds würde sich als flexible und ertragreiche Anlageform dagegen anbieten.

Angenommen, du würdest 18 Jahre lang monatlich je 20 EUR sparen. Die Summe der Einzahlungen beträgt dann 4.320.- EUR. Auf einem klassischen Sparbuch würde bei derzeitigen Zinssätzen ein Endkapital von ca. 4.520.- EUR erreicht. Mit einem etwas besser verzinsten Tagesgeldkonto könnten rund 5.450.- EUR erzielt werden.
Im Fondsbereich wäre eine Bandbreite zwischen ca. 8.000.- und 12.000.- EUR Endkapital ein realistisches Anlageziel. Zwar mit Schwankungen, die sich über die Laufzeit jedoch relativieren.

Kontoinhaber könnte deine Nichte sein, ab 18. Lebensjahr hätte sie die Verfügungsgewalt über das Geld, ohne dass du dann nochmal irgendwelche Formalitäten erledigen müsstest. Sie kann dann jederzeit auf Teile oder die volle Summe zugreifen, den Fonds „ruhen“ lassen, bis sie Geld benötigt oder sogar selbst noch weitersparen. Die Zustimmung / Unterschrift beider Elternteile ist erforderlich. Bei geschickter Auswahl von Fondsgesellschft und Fonds ist die Depotführung kostenfrei. Einzahlungen sind jederzeit regelmäßig oder unregelmäßig z.B. durch Überweisung, Bankeinzug oder Dauerauftrag möglich. D.h. du könntest z.B. monatlich oder vierteljährlich einen Betrag X auf das Investmentkonto fließen lassen. Kannst aber jederzeit ohne Nachteile die Einzahlungen stoppen und wieder aufleben lassen, Sonderzahlungen leisten etc. Auch Dritte (z.B. Eltern, Großeltern etc.) können Einzahlungen zugunsten deiner Nichte leisten, so dass sie die Chance hat, im Laufe der Zeit ein ansehliches Sümmchen zusammenzubekommen.

Hinweis: Freistellungsauftrag nicht vergessen !

Viel Erfolg wünscht dir
Uwe