Ich erstelle gerade einen Finanzplan für eine mittelständische Dreherei- fiktiver Fall.
Die Liquidität wird überprüft durch Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen.
Nun die Aufgabe: Legen sie dar, wie sich die Umsatzsteuer in einem Finanzplan niederschlagen würde.
Ich würde sagen: Gar nicht, da die USt ein durchlaufender Posten ist.
Oder?
Danke
So einfach gehts nicht.
Bei einem Liquiditätsplan muss man natürlich auch Vorsteuer und
Umsatzsteuer berückichtigen.
Umsatzsteuer ist ja beides - Mehrwertsteuer und Vorsteuer.
Das Problem ist ja eher der Voranmeldungszeitraum und damit der Zeitpunkt wann Umsatzsteuer-Zahllast zur Ausgabe wird. Oft ebend bevor Kunden ihre Rechnungen bezahlen, und damit die Auszahlung vor der Einzahlung liegt.
Schönen Gruß Rainer
wenn es sich um einen durchlaufenden Posten handeln würde, ist Vorsteuer = Umsatzsteuer. Das ist allerdings nicht so, wenn ein Mehrwert geschaffen wird.
Im Finanzplan taucht die Vor-/Umsatzsteuer in Höhe der Zahllast auf. Endweder hat man einen Vorsteuerüberhang (dann hat man eine Forderung gegenüber dem Finanzamt) oder einen Umsatzsteuerüberhang (man muss die Differenz zwischen Vor- und Umsatzsteuer zahlen). Diese Zahlflüsse bestehen ja tatsächlich.
Ok. Ich dachte mir schon , dass die USt im Finanzplan eine Rolle spielt ählich wie bei der Einnahme-Überschußrechnung nach § 4 ( 3 ) EstG.
Danke für die Antworten , die mich bestätigt haben.-