Finanzrecht

Guten Tag,
folgendes Szenario:
Ein älteres Ehepaar verfügt über Rücklagen in Höhe von ca. 20k

Momentan tragen sie die Kosten für diverse Pflegeleistungen vorwiegend aus eigener Kasse.
Da Herr A. aber in absehbarer Zeit ins Pflegeheim muss, wird deren Rente nicht mehr ausreichen, um alle Kosten damit abzudecken.


Wenn ihr erspartes Guthaben irgendwann mal verbraucht ist, müssen sie definitiv auch auf Sozialdienstleistungen zurückgreifen.
Nun würde ich gerne wissen, wieviel sie von dem noch zur Verfügung stehenden Vermögen noch (auf welche Weise) umdisponieren könnten, ohne gegen die gesetzlichen Grundlagen zu verstoßen.

MFG Hans

Salve
das einzig Sichere wäre, das Geld auszugeben!
Vorsicht:
selbst bei Schenkungen an Dritte gibt es die Möglichkeit für den Kostenträger, sich innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkte Gelder zurückzuholen.

Bei Sozialhilfe kann man vom Schonvermögen (2.600 ?) noch nicht einmal die Beerdigung bezahlen.
Es gibt Regelungen in Zusammenhang mit der Altersvorsorge, das gilt aber eher für den Elternunterhalt.
Bei Eintritt des „Versorgungsfalles“ muss man den Anträgen Bankunterlagen der letzten 3 Monate beifügen.
Wenn vorher konsumiert oder bar abgehoben wird…

Sonst gilt auch hier: der Ehrliche ist der Dumme!

MfG

P.S.:
Dasselbe gilt für Kinder, auf die greifen die Kostenträger nämlich zurück, wenn Sozialleistungen für die Eltern gezahlt werden.
Einheitliche und verbindliche Regeln sucht man hier vergebens, Klarheit bringen seit Jahren nur Gerichte…

Ich habe mal gehört, daß man die Rücklagen in Form von Bargeld abheben könnte und die Kohle irgendwo bunkern könnte und den Bunkerort nur den möglichen Erben sagen sollte.