Finanzrecht

Hallo liebe Rechtskundler,

mein Nachbar, -ich denke ich werde selber auch bald Betroffener sein- hat vom Finanzam einen Brief bekommen, durch den Ihm mitgeteilt wird, dass unser Vermieter zig-tausend DM Schulden beim Finanzamt hat. -Ich denke der ist Pleit und hat verschlafen eine Insolvenz anzumelden.- Nun soll der als Drittschuldner irgendwelche Erklärungen abgeben und für Pfändungen herangezogen werden. Das Finanzamtsschreiben war jedenfall total verwirrend. Leider liegt es mir nicht vor.
Dieser Nachbar ist ein überaus zuverlässiger Mieter. der eher zuviel als zu wenig Miete zahlt. Auch die Fristen hält der bestimmt pedantisch ein. Also eine Schuld an der Misere des Vermieters hat dieser Mieter in keiner Weise.
Meine Fragen nun:
Wieso wird der eben beschriebene Mensch in soetwas hineingezogen, wo er mit dem Vermieter werde verwand noch verschwägert ist, auch ein Liebesverhältnis hat er nicht mit dem Vermieter. Er ist eben nun Mieter, mehr nicht.
Was kann er mache?
Wie reagiert er gegenüber dem Finanzamt?
-Das Schreiben war höchst offiziell zugestellt worden.-
Wie reagiere ich, wenn ich doch nun weiß, dass der nicht zahlungsfähig ist und eine Insolvenz ins Haus steht?
Kann ich dem wie gewohnt die Miete zahlen oder muß ich das anders regeln?
Wer weiß was da zu machen ist.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten
Gruß
Michael

Nun soll der als Drittschuldner irgendwelche Erklärungen :abgeben und für Pfändungen herangezogen werden.

hi micha,

ist ganz einfach. leicht gesagt zahlt ihr mieter nun eure miete an das FA solange euer vermieter schulden beim FA hat. logisch? klar, das FA pfändet forderungen des steuerschuldners. kommt zwar nicht häufig vor, hier ist es aber sinnvoll. das hat mit „reinziehen“ nichts zu tun. setzt euch mal mit eurem vermieter zusammen (der hat hoffentlich einen steuerberater), denn der wird davon natuerlich auch in kenntnis gesetzt, das er solange keine miete erhält, bis seine schuld nicht abgetragen ist.

das alles nun etwas vereinfacht dargestellt.

gruss

showbee

Hallo,

wie Showbee schon sagte: Ihr werdet da in gar nichts „reingezogen“, ihr müßt keinesfalls für die Schulden des Vermieters aufkommen. Das Finanzamt fordert lediglich auf die Miete anstatt auf das Konto des Vermieters auf das Konto der Finanzkasse zu überweisen; die Zahlungen werden dann mit den Schulden des Vermieters verrechnet. Für euch als „Drittschuldner“ bedeutet es also lediglich den Dauerauftrag entsprechend zu ändern und das wars schon.