Finanztermingeschäftsfähigkeit Deutsche Bank

Hallo,

was kann man machen, wenn eine Bank die Finanztermingeschäftsfähigkeit nicht gewährt? Auf welcher gesetzlichen Grundlage macht die Bank dieses und wie kann man als Privatperson trotzdem die Finanztermingeschäftsfähigkeit freischalten lassen?

Vielen Dank im Voraus

Grüße
Stefan

Hallo, den Nachweis erbringen , dass man früher schon Börsen-
geschäfte in der höchsten Risikoklasse getätigt hat. Gruß

Guten Tag,

Hallo, den Nachweis erbringen , dass man früher schon Börsen-

geschäfte in der höchsten Risikoklasse getätigt hat. Gruß

Hallo,

mein Depot hat Risikoklasse 5, höher geht nicht. Es wurden auch alle Unterlagen bezüglich Finanztermingeschäfte unterschrieben und abgegeben.

Deswegen interessiert mich nun die rechtliche Grundlage (wenn es eine gibt) oder ob das nur eine „interne“ Anweisung ist. Auf dem Wertpapierhandelsbogen steht folgendes:

Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 37d Abs. 1) sieht
vor, dass wir Sie über die nachfolgenden Risiken
informieren:

Jetzt wollte ich mir den §37d Abs. 1 anschauen und musste feststellen, dass der §37d gar nicht mehr existiert

Nun frage ich mich, wie ich meine Bank dazu verdonnern kann mich für Finanztermingeschäfte freischalten zu lassen. Letzendlich ist es ja immer noch meine Sache in was ich mein Geld investiere. Es wurden alle notwendigen Formulare unterschrieben etc. Ich hab auch die Broschüre "Basisinformationen züber Termingeschäften meiner Bank erhalten etc. Wie kann es sein dass man eine solche Bevormundung von seiner Bank erfährt als voll Geschäftsfähiger?

Nun frage ich mich, wie ich meine Bank dazu verdonnern kann
mich für Finanztermingeschäfte freischalten zu lassen.
Letzendlich ist es ja immer noch meine Sache in was ich mein
Geld investiere. Es wurden alle notwendigen Formulare
unterschrieben etc. Ich hab auch die Broschüre
"Basisinformationen züber Termingeschäften meiner Bank
erhalten etc. Wie kann es sein dass man eine solche
Bevormundung von seiner Bank erfährt als voll
Geschäftsfähiger?

Du kannst eine Bank nicht dazu „verdonnern“ mit Dir Geschäfte zu machen.
Wie war denn die Argumentation der Bank Dir gegenüber, wieso sie diese Geschäfte ablehnt?

Gruss Roland

Du kannst eine Bank nicht dazu „verdonnern“ mit Dir Geschäfte
zu machen.

Wie war denn die Argumentation der Bank Dir gegenüber, wieso
sie diese Geschäfte ablehnt?

Gruss Roland

Also in dem Schreiben steht folgendes:
Um Sie für Finanztermingeschäfte freizuschalten benötigen wir Ihre Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen und Ihre Erfahrungen mit Finanztermingeschäften auf dem ergänzenden Wertpapierhandelsgesetzbogen. Basierend auf diesen Kriterien können wir derzeit leider keine Finanztermingeschäftsfähigkeit für Sie vormerken.

Jetzt frage ich mich natürlich, wie soll man Erfahrungen mit Finanztermingeschäften haben / sammeln, wenn man für diese nicht freigeschaltet wird. Das ist doch ein Widerspruch an sich

Jetzt frage ich mich natürlich, wie soll man Erfahrungen mit
Finanztermingeschäften haben / sammeln, wenn man für diese
nicht freigeschaltet wird. Das ist doch ein Widerspruch an
sich

Nein, ist es nicht. Du strebst die Freischaltung für die Geschäfte an, damit Du sie selbst direkt und ohne Beratung vornehmen kannst.

Mit Beratung kannst Du die Geschäfte sehr wohl machen.

Und zur Frage, wieso man Dich nicht einfach machen läßt: Der Gesetzgeber schreibt das so vor. Hinitergrund ist, daß es in der Vergangenheit sehr viele Kunden gab, die sich bei der Bank später beklagten, daß man sie hätte Geschäfte machen lassen, deren Risiken sie nicht verstanden.

Darauf entgegneten die Banken „ja und, machen wir doch auch“, aber am Ende stellte sich heraus, daß der Gesetzgeber mal wieder der Ansicht war, daß Privatkunden vor ihrer eigenen Blödheit beschützt werden müssen. Also müssen sie seit neulich nicht nur blöd, sondern auch Lügner sein, um Geschäfte machen zu können, von denen sie keine Ahnung haben.

Gruß
Christian

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Jetzt frage ich mich natürlich, wie soll man Erfahrungen mit
Finanztermingeschäften haben / sammeln, wenn man für diese
nicht freigeschaltet wird. Das ist doch ein Widerspruch an
sich

Nein, ist es nicht. Du strebst die Freischaltung für die
Geschäfte an, damit Du sie selbst direkt und ohne Beratung
vornehmen kannst.

Mit Beratung kannst Du die Geschäfte sehr wohl machen.

Mit Beratung? Da muss ich aber jetzt mal ganz kräftig lachen. Als ich vor paar Jahren mein Depot bei der Deutschen Bank eröffnet habe und die „Beraterin“ mich einstufen sollte und nach meinen Erfahrungen gefragt hat, hatte ich ihr gesagt das ich bereits mehrfach mit ETFs von der Deutschen Bank gehandelt habe. Die gute Dame wusste nichtmals was ETF sind, dabei wird es sogar vom eigenen Institut vertrieben. Und solche Leute sollen dich dann „einstufen“? Das ist doch lächerlich

Und zur Frage, wieso man Dich nicht einfach machen läßt: Der
Gesetzgeber schreibt das so vor. Hinitergrund ist, daß es in
der Vergangenheit sehr viele Kunden gab, die sich bei der Bank
später beklagten, daß man sie hätte Geschäfte machen lassen,
deren Risiken sie nicht verstanden.

Kannst du mir die genaue gesetzliche Grundlage nennen? Wie gesagt in dem Bogen zum WpHG steht §37d Abs 1 … aber der ist schon längst weggefallen. Da steht also eine gesetzliche Grundlage drauf, welche es gar nicht mehr gibt. Und diese Leute entscheiden darüber, ob man Ahnung hat oder nicht? Das ist doch ein Witz oder?

Darauf entgegneten die Banken „ja und, machen wir doch auch“,
aber am Ende stellte sich heraus, daß der Gesetzgeber mal
wieder der Ansicht war, daß Privatkunden vor ihrer eigenen
Blödheit beschützt werden müssen. Also müssen sie seit neulich
nicht nur blöd, sondern auch Lügner sein, um Geschäfte machen
zu können, von denen sie keine Ahnung haben.

Gruß

Christian

Schutz ist ja schön und gut. Aber wofür füllt man dann den 5-seitigen Fragebogen aus und erklärt, dass man die Broschüre gelesen und Verstanden hat, unterschreibt das ganze und schickt es zu seiner Bank? Wie gesagt ich verstehe nicht wieso die Bank das einem dann trotzdem verwehrt. Ich empfinde das schon nicht mehr als „Schutz“ sondern als Schikane, wenn ich explizit schriftlich darum bitte, eben diese Finanztermingeschäftsfähigkeit für mich freischalten zu lassen, sämtlichen Kram ausfülle und unterschreibe etc und die Bank sagt mir dann ne sie macht das nicht. Letzendlich ist es mein Geld und ich entscheide darüber was ich mit meinem Geld machen will. Wenn ich in den Supermarkt gehe kann ich auch Zigaretten kaufen, obwohl ich daran evtl sterben könnte … Diese Bevormundung geht mir definitiv zu weit und man muss doch Möglichkeiten haben als Kunde diese Finanztermingeschäftsfähigkeit auf ausdrücklichen Wunsch freischalten zu lassen?

Gruß
Stefan

Mit Beratung kannst Du die Geschäfte sehr wohl machen.

Mit Beratung? Da muss ich aber jetzt mal ganz kräftig lachen.

Meinetwegen, aber das ändert nichts an den Tatsachen. Ohne Beratung handelt der Kunde auf eigenes Risiko und das KI muß vorher prüfen, ob er dazu in der Lage ist. Mit Beratung ist die Haftung des KI grundsätzlich höher gewichtet, deswegen ist da der Handel mit Papieren, mit denen sich der Kunde nicht auskennt möglich. Wenn der Mitarbeiter des KI keinen Plan hat, ist das zwar eher schlecht, hat aber für den Kunden den Vorteil, daß er im Falle des Verlustes das Geld vom KI zurückbekommt.

Und zur Frage, wieso man Dich nicht einfach machen läßt: Der
Gesetzgeber schreibt das so vor. Hinitergrund ist, daß es in
der Vergangenheit sehr viele Kunden gab, die sich bei der Bank
später beklagten, daß man sie hätte Geschäfte machen lassen,
deren Risiken sie nicht verstanden.

Kannst du mir die genaue gesetzliche Grundlage nennen?

§ 31 WpHG

Schutz ist ja schön und gut. Aber wofür füllt man dann den
5-seitigen Fragebogen aus und erklärt, dass man die Broschüre
gelesen und Verstanden hat, unterschreibt das ganze und
schickt es zu seiner Bank? Wie gesagt ich verstehe nicht wieso
die Bank das einem dann trotzdem verwehrt.

Das kann ich Dir auch nicht beantworten.

schon nicht mehr als „Schutz“ sondern als Schikane,

Ja, KI lehnen es grundsätzlich ab, mit Fehlentscheidungen ihrer Kunden Geld zu verdienen.

Wenn ich in den Supermarkt gehe kann ich auch
Zigaretten kaufen, obwohl ich daran evtl sterben könnte …
Diese Bevormundung geht mir definitiv zu weit und man muss
doch Möglichkeiten haben als Kunde diese
Finanztermingeschäftsfähigkeit auf ausdrücklichen Wunsch
freischalten zu lassen?

Du wirst kaum die größte deutsche Bank zwingen können, für Dich Geschäfte abzuwickeln, die sie nicht für Dich abwickeln will. Du kannst allenfalls noch einmal versuchen, Dir es von einem anderen Mitarbeiter erklären zu lassen.

Gruß
C.

Um Sie für Finanztermingeschäfte freizuschalten benötigen wir
Ihre Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen und Ihre
Erfahrungen mit Finanztermingeschäften auf dem ergänzenden
Wertpapierhandelsgesetzbogen. Basierend auf diesen Kriterien
können wir derzeit leider keine Finanztermingeschäftsfähigkeit
für Sie vormerken.

Hast Du Deine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse offengelegt?
Hast Du den ergänzenden WPHG Bogen ausgefüllt?

Hi

Schutz ist ja schön und gut. Aber wofür füllt man dann den
5-seitigen Fragebogen aus und erklärt, dass man die Broschüre
gelesen und Verstanden hat, unterschreibt das ganze und
schickt es zu seiner Bank?

diese Frage haben sich schon einige Kreditinstitute (und wohl auch andere Firmen gestellt), wenn sie trotz diverser Unterschriften von Kunden vor Gerichten dann die Doofen waren, weil das Gericht den Kunden recht gegeben hat.

Letzendlich ist es
mein Geld und ich entscheide darüber was ich mit meinem Geld
machen will.

Tja, dummerweise sehen das Gericht dann oft anders, wenn der Kunde sein Geld in den Sand gesetzt hat und dann versucht alle außer sich selbst verantwortlich zu machen.

Diese Bevormundung geht mir definitiv zu weit

du kannst versichert sein, daß die Banken auch keine Freude mit manchen dieser rigorosen Bestimmungen haben.

Gruß
Edith

Hallo,

was kann man machen, wenn eine Bank die
Finanztermingeschäftsfähigkeit nicht gewährt? Auf welcher
gesetzlichen Grundlage macht die Bank dieses und wie kann man
als Privatperson trotzdem die Finanztermingeschäftsfähigkeit
freischalten lassen?

die gesetzliche Grundlage ist § 31 Abs. 5 WpHG. Freischalten lassen kann man sich, indem man dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen (also seiner Bank) bestätigt, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Was erforderlich bedeutet, ist ein dehnbarer Begriff.

Um Sie für Finanztermingeschäfte freizuschalten benötigen wir Ihre :Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen und Ihre Erfahrungen mit :Finanztermingeschäften auf dem ergänzenden :Wertpapierhandelsgesetzbogen. Basierend auf diesen Kriterien können :wir derzeit leider keine Finanztermingeschäftsfähigkeit für Sie :vormerken.

Offenbar hast du keine oder unzureichende Angaben zu deinen finanziellen Verhältnissen und deinen Kenntnissen oder Erfahrungen gemacht.

Jetzt frage ich mich natürlich, wie soll man Erfahrungen mit :Finanztermingeschäften haben / sammeln, wenn man für diese nicht :freigeschaltet wird. Das ist doch ein Widerspruch an sich

Das Gesetz spricht von Kenntnissen oder Erfahrungen. Die Formulierung deiner Bank, sofern du sie vollständig wiedergegeben hast, ist daher etwas unglücklich. Erfahrungen kann man tatsächlich erst nach Freischaltung sammeln. Aber Kenntnisse kann man sich auch ohne aktives Traden aneignen.

Du kannst deine Bank erneut bitten, dich freizuschalten, indem du die Angaben ergänzt. Wenn sie aus Sicht der Bank ausreichend sind, sollte der Freischaltung nichts im Wege stehen. Falls nicht, erfüllt sie den Willen des Gesetzgebers, dich mangels Kenntnissen und finanzieller Tragfähigkeit eines Totalverlusts vor dir selbst zu schützen.

Gruß
Nils

Hallo, nutze doch das Konto bei der Dt.Bank als normales Hausbank-
konto mit Gehaltseingang und Überweisungen; ansonsten Extrakonto
bei Dibadu. Wertpapierdepot wird unentgeltlich übertragen.
Depotgebühren betragen 0 €. Manche Effektengeschäfte (Bonuszertifik.,
OS) kosten gelegentlich O € Provision. Wenn Du das dem Banksach-
bearbeiter bei der Dt.Bk. klar machst, kriegst Du evtl. auch da
die Risikokl. 5.zugestanden. Gruß

ja alles gemacht

Hi

Du kannst deine Bank erneut bitten, dich freizuschalten,
indem du die Angaben ergänzt. Wenn sie aus Sicht der Bank
ausreichend sind, sollte der Freischaltung nichts im Wege
stehen. Falls nicht, erfüllt sie den Willen des Gesetzgebers,
dich mangels Kenntnissen und finanzieller Tragfähigkeit eines
Totalverlusts vor dir selbst zu schützen.

In Anbetracht dessen, dass der Deutsche Staat und damit der Deutsche Steuerzahler (also ich indirekt auch) aber auch viele andere Staaten Milliarden an Bürgschaften für die Finanzindustrie bereit stellen musste, frag ich mich, wieso das Pferd nicht mal von der anderen Seite aufzäumen. Denn es scheint doch offensichtlich das nicht der Privatkunde Schutz braucht sondern die Finanzindustrie. Nicht die Bank sollte sich gegenüber dem Privatkunden absichern sondern eher der Privatkunde gegenüber der Bank …

Gruß

Nils

Gruß
Stefan

Hallo, nutze doch das Konto bei der Dt.Bank als normales
Hausbankkonto mit Gehaltseingang und Überweisungen;

mache ich doch bereits?!

ansonsten Extrakonto bei Dibadu. Wertpapierdepot wird unentgeltlich übertragen.

Wofür? Wenn es gesetzliche Regelungen gibt, sind die für alle Banken gleich. Warum sollte die Diba mich also freischalten und die Dt. Bank nicht?

Depotgebühren betragen 0 €. Manche Effektengeschäfte
(Bonuszertifik., OS) kosten gelegentlich O € Provision. Wenn Du das dem Banksachbearbeiter bei der Dt.Bk. klar machst, kriegst Du evtl. auch da die Risikokl. 5.zugestanden.

Die Risikoklasse 5 hab ich schon lange, scheint aber nichts mit der Finanztermingeschäftsfähigkeit zu tun zu haben.

Ganz ehrlich… ich finde diese ganzen ganzen ausgefüllten Bogen einen absoluten Schwachsinn und so wundert es mich auch nicht dass meine Schweizer Kollegen diesen Formalienwahn belächeln wenn ich davon erzähle.

Es ist in D aber nun mal so.
Also liefere doch einfach mal die gewünschten Angaben.

Gruss HighQ

Hallo, wenn die Kenntnisse nur auf Handel mit ETFs beruhen, habe ich
doch Zweifel, ob das für Risikokl.5 reicht. Gruß

erfüllt sie den Willen des Gesetzgebers,

In Anbetracht dessen, dass der Deutsche Staat und damit der
Deutsche Steuerzahler (also ich indirekt auch) aber auch viele
andere Staaten Milliarden an Bürgschaften für die
Finanzindustrie bereit stellen musste, frag ich mich, wieso
das Pferd nicht mal von der anderen Seite aufzäumen. Denn es
scheint doch offensichtlich das nicht der Privatkunde Schutz
braucht sondern die Finanzindustrie. Nicht die Bank sollte
sich gegenüber dem Privatkunden absichern sondern eher der
Privatkunde gegenüber der Bank …

Blablabla. Für die Änderung von Gesetzen bin weder ich noch deine Bank zuständig, sondern der Bundestag. Ich weiß auch nicht, was deine Stammtischparole mit der ursprünglichen Frage zu tun hat.

Die Frage ist ja was für Angaben die noch wollen

Meiner Meinung nach hab ich eigentlich schon mit ziemlich vielen verschiedenen Arten von Wertpapieren gehandelt, von den normalen Belegschaftsaktien hin zu andere Aktien (Risikoklasse 4 und 5) über ETFs, CFDs, diverse Anleihen etc und das seit ca 4 Jahren

Mit Sicherheit gibt es noch Dinge, mit denen ich nicht gehandelt habe (Rohstoffe, Devisen etc) aber da hab ich auch kein Interesse dran. Für mich wären als nächstes Interessant Hebelzertifikate / Optionsscheine und ich frage mich halt, was die Bank da für Kriterien hat, damit man diese alleine handeln kann