Jetzt frage ich mich natürlich, wie soll man Erfahrungen mit
Finanztermingeschäften haben / sammeln, wenn man für diese
nicht freigeschaltet wird. Das ist doch ein Widerspruch an
sich
Nein, ist es nicht. Du strebst die Freischaltung für die
Geschäfte an, damit Du sie selbst direkt und ohne Beratung
vornehmen kannst.
Mit Beratung kannst Du die Geschäfte sehr wohl machen.
Mit Beratung? Da muss ich aber jetzt mal ganz kräftig lachen. Als ich vor paar Jahren mein Depot bei der Deutschen Bank eröffnet habe und die „Beraterin“ mich einstufen sollte und nach meinen Erfahrungen gefragt hat, hatte ich ihr gesagt das ich bereits mehrfach mit ETFs von der Deutschen Bank gehandelt habe. Die gute Dame wusste nichtmals was ETF sind, dabei wird es sogar vom eigenen Institut vertrieben. Und solche Leute sollen dich dann „einstufen“? Das ist doch lächerlich
Und zur Frage, wieso man Dich nicht einfach machen läßt: Der
Gesetzgeber schreibt das so vor. Hinitergrund ist, daß es in
der Vergangenheit sehr viele Kunden gab, die sich bei der Bank
später beklagten, daß man sie hätte Geschäfte machen lassen,
deren Risiken sie nicht verstanden.
Kannst du mir die genaue gesetzliche Grundlage nennen? Wie gesagt in dem Bogen zum WpHG steht §37d Abs 1 … aber der ist schon längst weggefallen. Da steht also eine gesetzliche Grundlage drauf, welche es gar nicht mehr gibt. Und diese Leute entscheiden darüber, ob man Ahnung hat oder nicht? Das ist doch ein Witz oder?
Darauf entgegneten die Banken „ja und, machen wir doch auch“,
aber am Ende stellte sich heraus, daß der Gesetzgeber mal
wieder der Ansicht war, daß Privatkunden vor ihrer eigenen
Blödheit beschützt werden müssen. Also müssen sie seit neulich
nicht nur blöd, sondern auch Lügner sein, um Geschäfte machen
zu können, von denen sie keine Ahnung haben.
Gruß
Christian
Schutz ist ja schön und gut. Aber wofür füllt man dann den 5-seitigen Fragebogen aus und erklärt, dass man die Broschüre gelesen und Verstanden hat, unterschreibt das ganze und schickt es zu seiner Bank? Wie gesagt ich verstehe nicht wieso die Bank das einem dann trotzdem verwehrt. Ich empfinde das schon nicht mehr als „Schutz“ sondern als Schikane, wenn ich explizit schriftlich darum bitte, eben diese Finanztermingeschäftsfähigkeit für mich freischalten zu lassen, sämtlichen Kram ausfülle und unterschreibe etc und die Bank sagt mir dann ne sie macht das nicht. Letzendlich ist es mein Geld und ich entscheide darüber was ich mit meinem Geld machen will. Wenn ich in den Supermarkt gehe kann ich auch Zigaretten kaufen, obwohl ich daran evtl sterben könnte … Diese Bevormundung geht mir definitiv zu weit und man muss doch Möglichkeiten haben als Kunde diese Finanztermingeschäftsfähigkeit auf ausdrücklichen Wunsch freischalten zu lassen?
Gruß
Stefan