Finazamt,wechselne Baustellen

Hallo ,ich habe eine Frage zu wechselne Baustellen.Ich fahre immer zur gleichen Arbeitsstelle.Von da fahre ich mit den Werkstattwagen durch die ganze Stadt.Sind das wechseltätigkeiten(wechselne Baustellen mit verpflegungs aufwand)?  Vielen Dank im voraus

Detlef

Also: Fahrten Wohnung zur Arbeitsstelle werden normal als Werbungskosten Wohnung-Arbeitsstätte angesetzt. Ansatz von Verpflegungsmehraufwand nur wenn dann der  Arbeitseinsatz länger als 8 Stunden dauert. Am besten ist hier eine Bescheinigung vom Arbeitgeber an wie vielen Tagen man mehr als 8 Stunden gearbeitet hat.

Naaa, das neue Reisekostenrecht
noch nicht intus?

Hallo Sanoe,

deine Antwort ist leider falsch. Selbst im alten Reisekostenrecht gab es keinen Verpflegungsmehraufwand, wenn man länger als 8 Stunden in seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig war.

Viele Grüße

Gesine

Hallo Detlefdieter,

nach dem neuen Reisekostenrecht kann Verpflegungsmehraufwand angesetzt werden. Die Konstellation heißt „weiträumiges Arbeitsgebiet“.
Die Wege zur Firma sind ganz normal Wege im Rahmen der Entfernungspauschale. Die Arbeit bei verschiedenen Kunden ist eine Auswärtstätigkeit. Ist man hier länger als 8 Stunden von seiner ersten Tätigkeitsstätte (also in dem Fall die Firma) abwesend, kann man den Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 12,00 € geltend machen.
Da die Fahrten mit dem firmeneigenen Bulli erfolgen, können keine Fahrtkosten geltend gemacht werden.

Viele Grüße

Gesine