welche legale Möglichkeiten gibt es beispielsweise ein Startkapital
von 50000 € zu bekommen, ohne dass es Sicherheiten wie
Haus und sonstiges Eigentum gibt?
Dass ein ausgefeiltes Geschäftskonzept vorhanden ist,
ist selbstverständlich.
Zusatzfrage:
Wie haftbar sind im Falle von Insolvenz und Schuldenberg
die (zur Zeit des „Unglücks“ minderjährigen) Kinder?
welche legale Möglichkeiten :gibt es beispielsweise ein
Startkapital
von 50000 € zu bekommen, ohne :dass es Sicherheiten wie
Haus und sonstiges Eigentum :gibt?
Sparen
Verwandte und Bekannte anpumpen
Bank- und KfW-Darlehen, überzeugende Gründerpersönlichkeit und überzeugendes Konzept vorausgesetzt
Eigenkapitalhilfen und verlorene Zuschüsse aus diversen Fördertöpfen von Land, Bund und EU
Teilhaber mit Geld suchen
Beteiligungsgesellschaft ins Boot holen.
Das ist nur eine Aufzählung der Möglichkeiten. Einzelne Finanzierungsmöglichkeiten kommen aber nicht für jede Art einer Gründung in Betracht.
Wie haftbar sind im Falle von Insolvenz und Schuldenberg
die (zur Zeit des „Unglücks“ minderjährigen) Kinder?
Ohne jede Ausnahme: Gar nicht!
Es haftet überhaupt nur der Gründer, sonst niemand. Es sei denn, jemand unterschreibt eine Bürgschaft.
Bank- und KfW-Darlehen, überzeugende Gründerpersönlichkeit
und überzeugendes Konzept vorausgesetzt
Banken DÜRFEN ohne Sicherheit keinen Kredit vergeben, sie machen sich sonst strafbar.
Wie haftbar sind im Falle von Insolvenz und Schuldenberg
die (zur Zeit des „Unglücks“ minderjährigen) Kinder?
Ohne jede Ausnahme: Gar nicht!
Es haftet überhaupt nur der Gründer, sonst niemand. Es sei
denn, jemand unterschreibt eine Bürgschaft.
Ganz so einfach ist es nicht: die Kinder (und andere Erben) müssen das Erbe ablehnen, sonst erben sie (auch / nur) die Schulden. Das kann ein Problem werden, wenn man den Vermögensstand zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht ohne weiteres übersehen kann, z.B. Haus und Schulden, was ist mehr?
Danke, genau deswegen stelle ich die Frage.
Es kommt ja immer anders als man denkt
Banken DÜRFEN ohne Sicherheit keinen Kredit vergeben, sie
machen sich sonst strafbar.
Ausnahmen möglich. Was wären denn noch „Sicherheiten“?
Ist eine Lebensversicherung mit ca. 30% der Kreditsumme eine
Sicherheit?
Haben wirklich alle, die sich einen Kredit von der Bank genommen
haben, eine Sicherheit nachgewiesen?
Wie haftbar sind im Falle von Insolvenz und Schuldenberg
die (zur Zeit des „Unglücks“ minderjährigen) Kinder?
Ohne jede Ausnahme: Gar nicht!
Es haftet überhaupt nur der Gründer, sonst niemand. Es sei
denn, jemand unterschreibt eine Bürgschaft.
Ganz so einfach ist es nicht: die Kinder (und andere Erben)
müssen das Erbe ablehnen, sonst erben sie (auch / nur) die
Schulden. Das kann ein Problem werden, wenn man den
Vermögensstand zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht ohne weiteres
übersehen kann, z.B. Haus und Schulden, was ist mehr?
Bürgschaften sind immer ein Problem, weil dabei auch die Banken den rechtlichen Rahmen aufs äusserste dehnen oder auch überschreiten. Du darfst dich nicht wundern, wenn die Bank Bürgschaften deiner gesamten Verwandschaft haben möchte, und zwar „gesamtschuldnerisch“, das heisst, jeder einzelne haftet für die gesamte Summe. Zurückgegeben werden Bürgschaften i.a. auch nur auf massiven Druck durch einen Rechtsanwalt, selbst wenn kein Kredit mehr besteht.
Ich habe mich schon monatelang mit einer Bank gestritten, die verlangt hat: Bürgschaft ohne zeitliche Begrenzung in Vergangenheit und Zukunft, ohne jede Begrenzung der Summe, und für jeden Geschäftsvorgang, der in irgendeiner Beziehung zur Firma gestanden hätte - letztlich hätte ich noch haften müssen, wenn ein Mitarbeiter der Firma seinen privaten Hausbau in den Sand setzt. Auf meinen Einwand, dass das gesetzlich garnicht zulässig wäre, erhielt ich die Antwort, die Formulare wären eben so und könnten auf keinen Fall geändert werden. Ich habe das übrigens nicht unterschrieben.
Ansonsten gilt eben, dass nur gegen eine Unterschrift gehaftet wird. Was ich nicht weiss ist, wieweit du für deine unmündigen Kinder etwas verbindlich unterschreiben darfst, aber das wäre ja auch absolut unmoralisch (manche Eltern leben aber komfortabel von den Einkommen sprotlich begabter Kinder).
Im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt fragen, das ist sicher billiger, als bis ans Lebensende deine Rente an die Bank abzuführen.
Gruss Reinhard
PS eine Lebensversicherung ist eine Sicherheit in Höhe des Rückkaufswerts, dann kannst du sie aber auch selbst beleihen.
Ansonsten gilt eben, dass nur gegen eine Unterschrift gehaftet
wird. Was ich nicht weiss ist, wieweit du für deine unmündigen
Kinder etwas verbindlich unterschreiben darfst, aber das wäre
ja auch absolut unmoralisch
50000 Euro bekomme ich von einer Bank nur mit Bürgschaft.
Ausnahme bei einer Bank ist vielleicht (sehr unwahrscheinlich),
einen äußerst kulanten Sachbearbeiter/Verantwortlichen
bei der Bank als Ansprechpartner zu haben
ein sehr überzeugendes Geschäftskonzept
Habe ich das richtig interpretiert, oder gibt es von Banken
„grundsätzlich ohne Ausnahme“ einen Kredit nur mit Sicherheiten,
bzw. Bürgschaften?
Davon abgesehen, dass ich eine Bürgschaft meiner Verwandtschaft ablehne,
würde ich von denen auch keine bekommen.
Bürgschaft ist somit aus meinem Wortschatz gestrichen!
mal unterstellt, Sie verfügen tatsächlich über eine Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 30% der Kreditsumme, die Sie beleihen können.
Das wäre ein Eigenkapital von 30% und bedeutend mehr, als das deutschen Unternehmen durchschnittlich zur Verfügung stehende Eigenkapital, d.h. Ihre Position als Kreditanfragender ist sehr gut.
Wieso können Sie Ihre Bank nicht zur Beantragung einer Ausfallbürgschaft überzeugen, bei der die Hausbank wesentlich mehr an den Zinsen verdienen würde, als hingegen bei Durchreichung eines KfW-Darlehens?
Bürgschaften sind akzessorische Sicherheiten ! Zurückgegeben werden Bürgschaften i.a. auch nur auf massiven Druck durch einen Rechtsanwalt, selbst wenn kein Kredit mehr besteht.
Hallo …
mal am Rande bemerkt, Bürgschaften sind akzessorische Sicherheiten, die unmittelbar an die Forderung gebunden sind, ist die Forderung getilgt, dann wird die Bürgschaft gegenstandslos.
Anders wäre dies bei Eintragung einer Sicherungsgrundschuld, die bliebe dann tatsächlich bestehen.
es gibt ein Kreditsicherungsgesetz, das den Banken wenig Spielraum lässt.
Ein überzeugendes Geschäftsmodell ist schon eine Grundlage, aber das läuft unter Risiko-Kapital und wird nicht von den Banken betrieben (höchstens von Tochtergesellschaften). Dafür musst du natürlich mehr Zinsen zahlen oder eine Beteiligung in Kauf nehmen oder so etwas ähnliches- praktisch handelt es sich ja um eine Mitunternehmerschaft, weil die Leute ja ihr Geld auch ganz verlieren können.
Google einfach mal unter „risiko kapital“, um etwas klarer zu sehen.
Gruss Reinhard
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