Der Kindesvater zahlt keinen Unterhalt. Diesen übernimmt das Jugendamt für die Großeltern als gerichtlich bestallten Vormund. Jetzt will der Kindesvater eine Vaterschaftsanerkennung leisten. Muss das Kind im Falle von Altersarmut des Kindesvaters diesen finanziell unterstützen? Oder ist es ratsam in diesem Fall die Vaterschaftsanerkennung zu unterbinden?
Man kann eine Vaterschaftsanerkennung nicht „unterbinden“.
Beatrix
Die Kindsmutter oder der Vormund kann dies aber verhindern indem sie die Zustimmung dazu verweigert wenn in der Geburtsurkunde steht: Vater unbekannt.
Es ist allerdings ein zweischneidiges Schwert denn jedes Kind hat das Recht darauf seinen Vater zu kennen.
Zudem ist es ja so, dass wenn der Vater dauerhaft keinen Unterhalt zahlt, der damit später geforderte Elternunterhalt seitens des Kindes laut § 1611 BGB ganz oder teilweise wegfallen kann.
Es gibt dazu schon BGH Urteile, entscheidend ist wie alt das Kind war als der Vater den Kontakt abbrach oder ob und wie lange überhaupt seitens des Vater Kontakt zum Kind bestand und ob jemals Unterhaltszahlungen statt fanden. ramses90
Hallo,
einer Vaterschaftsanerkennung nicht zuzustimmen, obwohl der Vater ggü dem Jugendamt glaubhafte Angaben über die Richtigkeit der Vaterschaft machen kann oder sogar einen Test vorlegt, kann ggfs zum Wegfall der Unterhaltszahlungen des Jugendamtes führen,.
Unwahre Angaben oder zu unrecht unterbliebene Erklärungen (hier: Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung) können zum Verlust des Anspruchs führen.
Grüße
miamei