Angenommen jemand hat ein Haus gekauft und stellt später fest, das das Kredidtinstitut das Haus gar nicht hätte finanzieren dürfen.
Und im Kreditvertrag einige Dinge einberechnet wurden die gar nicht zählen.Z.b.s in die Finanzierung wird ein Kind mit in die Eigenheimzulage ein bezogen, das zu diesem Zeitpunkt schon 18 Jahre alt ist.
Und dieses Haus vorher nicht einmal Taxiert wurde.
Keine Fragen?
Hi Sylvia,
Angenommen jemand hat ein Haus gekauft und stellt später fest, das das Kredidtinstitut
das Haus gar nicht hätte finanzieren dürfen. Und im Kreditvertrag einige Dinge
einberechnet wurden die gar nicht zählen.Z.b.s in die Finanzierung wird ein Kind mit
in die Eigenheimzulage ein bezogen, das zu diesem Zeitpunkt schon 18 Jahre alt ist.
Und dieses Haus vorher nicht einmal Taxiert wurde.
wenn Du gar nichts fragst, wirst Du kaum Antworten bekommen.
Gruß Ralf
Hallo,
du meinst wohl:
"angenommen jemand hat ein Haus gekauft, obwohl er es sich nicht leisten kann, der Finanzierer hat ihm dabei alles so schön aufbereitet, dass es gegenüber der Bank darstellbar wurde, aber jetzt geht dem Käufer die finanzielle Puste aus und ihn packt die Kaufreue.
Angenommen, dieser jemand hat bei Abschluß dieser wichtigen Entscheidung nicht wirklich nachgedacht, keine genaue Information über die Werthaltigkeit der Immobilie eingeholt und kommt erst jetzt dazu, zu überlegen, ob er sich mit einem Trick seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen kann."
Ja, angenommen es ist so, dann fällt mir dazu auch nur wenig ein.
Finanzierungen, bei denen die Eigenheimzulage zwingend gebraucht wird, gehen oft in die Hose. Die Eigenheimzulage sollte normalerweise als Reserve für unvorhergesehenes oder als Ansparung für eine Teilablösung nach Ablauf der Zinsbindung eingesetzt werden, wenn das nicht möglich ist, geht der Immobilienkäufer ein hohes Risiko ein.
Aber mein Rat an denjenigen wäre, versuche mit offenen Karten zu spielen, keine faulen Tricksereien, sondern lieber in einem offenen Gespräch mit der finanzierenden Bank eine Lösung suchen.
Um die Frage nach einer Nichtigkeit des Kreditvertrages wegen Verletzung irgendwelcher Beratungs-/ Sorgfaltspflichten o.ä. seitens des Kreditinstituts zu beurteilen, wäre sicher eine anwaltliche Beratung notwendig. Selbst bei etwas verständlicherer Darstellung deinerseits wäre das im Forum sicher kaum zu beantworten.
Gruß
Der Häuserprofi
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