Finde keinen Nachmieter für WG-Zimmer

Ich hab da folgendes problem: Ich hab letztens zugesagt, in ein WG-Zimmer in einer anderen Stadt zu ziehen. Allerdings hat sich bei mir privat was geändert, so dass ich während des ersten Monats, wo ich das Zimmer hatte, gleich wieder gekündigt habe. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass ich die nächsten 3 monate weiter zahlen muss, falls die bis dahin keinen neuen mieter für das zimmer finden, und hab mich damit abgefunden.
Jetzt ist es so, dass die beiden anderen Bewohner der WG Ende Juni für ein Vierteljahr verreisen und folglich keinen nachmieter für mein zimmer mehr suchen können. ich selber kann das auch nicht, da ich jetzt in einer anderen stadt wohne. Laut deren Aussage ist es die aufgabe jedes WG-Bewohners der auszieht, einen nachmieter zu finden. Ich bin aber der meinung, dass ich von dem Zeitpunkt meiner Kündigung bei denen maximal 3 monate weiter zahlen müsste, und dann sollte ich doch mehr oder weniger raus aus der geschichte sein, und wenn es bis dahin noch keinen neuen Mieter gibt ist das doch nicht mein Problem, oder?
Das Problem ist halt, dass ich noch bereit bin für den Juni und den Juli zu zahlen, aber dann nicht mehr (Kündigung war Ende April). Und dass ich mir etwas sorgen mach dass die das anders sehen, und dass ich evtl meine Kaution nicht wiedersehe.
Einen Vertrag habe ich auch nie unterschrieben. (Ich hab die Zusage für das WG-Zimmer von meiner Heimatstadt aus per mail geschickt, denn Vertrag hätte ich dann unterschreiben sollen wenn ich dort einziehe, aber da ich nie dort eingezogen bin hab ich auch denn Vertrag nie unterschrieben).
Wie ist es das denn rechtlich in dem Fall? Kann ich dann einfach nach Ablauf der 3monatigen Frist aufhören Miete zu zahlen und meine Kaution zurückfordern? Das Dumme ist auch noch, dass ich ja weder einen Vertrag habe, noch einen Beleg über die Kaution (Die Kaution hab ich direkt an denjenigen, der vor mir in dem Zimmer gewohnt hat überwiesen).
Eine Idee die ich jetzt habe wäre einfach ab sofort keine Miete mehr zu zahlen und dass die das dann mit der Kaution verrechnen sollen. Weil somit würde ich wenigstens nicht riskieren, dass ich jetzt nochmal 2 Monatsmieten überweise und im extremfall auch noch die Kaution nicht wiedersehe.
Wäre sowas irgendwie bedenklich? also dass ich ab Kündigung die Miete nicht mehr bezahle und sage „nehmt´s doch einfach von der Kaution“? Weil dafür ist eine Kaution doch irgendwie auch da, oder?

Bin für jede Meinung dankbar!

hallo bierjoern,
das schaut ja wirklich nach einer verfahrenen Kiste aus. Ohne in eine Rechtsberatung zu gelangen, mit welcher Sie zu einem Anwalt müßten, würde ich gefühlsmäßig die Zahlungen einstellen und abwarten. Vermutlich handelt es sich bei der WG um eine BGB Gesellschaft, in welcher jeder für jeden einstehen muß und es dem Vermieter überlassen bleibt,ob er einen oder alle oder einen nach dem anderen in die Pflicht nimmt. Ich hoffe zumindest, daß Sie einen Nachweis für die Kündigung haben.

Ich wünsche Gutes Gelingen, aus der Sache rauszukommen.

Leider kann ich Dir in diesem Fall keine Hilfestellung geben.

Ich hab da folgendes problem: Ich hab letztens zugesagt, in
ein WG-Zimmer in einer anderen Stadt zu ziehen. Allerdings hat
sich bei mir privat was geändert, so dass ich während des
ersten Monats, wo ich das Zimmer hatte, gleich wieder
gekündigt habe. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass ich
die nächsten 3 monate weiter zahlen muss, falls die bis dahin
keinen neuen mieter für das zimmer finden, und hab mich damit
abgefunden.
Jetzt ist es so, dass die beiden anderen Bewohner der WG Ende
Juni für ein Vierteljahr verreisen und folglich keinen
nachmieter für mein zimmer mehr suchen können. ich selber kann
das auch nicht, da ich jetzt in einer anderen stadt wohne.
Laut deren Aussage ist es die aufgabe jedes WG-Bewohners der
auszieht, einen nachmieter zu finden. Ich bin aber der
meinung, dass ich von dem Zeitpunkt meiner Kündigung bei denen
maximal 3 monate weiter zahlen müsste, und dann sollte ich
doch mehr oder weniger raus aus der geschichte sein, und wenn
es bis dahin noch keinen neuen Mieter gibt ist das doch nicht
mein Problem, oder?
Das Problem ist halt, dass ich noch bereit bin für den Juni
und den Juli zu zahlen, aber dann nicht mehr (Kündigung war
Ende April). Und dass ich mir etwas sorgen mach dass die das
anders sehen, und dass ich evtl meine Kaution nicht
wiedersehe.
Einen Vertrag habe ich auch nie unterschrieben. (Ich hab die
Zusage für das WG-Zimmer von meiner Heimatstadt aus per mail
geschickt, denn Vertrag hätte ich dann unterschreiben sollen
wenn ich dort einziehe, aber da ich nie dort eingezogen bin
hab ich auch denn Vertrag nie unterschrieben).
Wie ist es das denn rechtlich in dem Fall? Kann ich dann
einfach nach Ablauf der 3monatigen Frist aufhören Miete zu
zahlen und meine Kaution zurückfordern? Das Dumme ist auch
noch, dass ich ja weder einen Vertrag habe, noch einen Beleg
über die Kaution (Die Kaution hab ich direkt an denjenigen,
der vor mir in dem Zimmer gewohnt hat überwiesen).
Eine Idee die ich jetzt habe wäre einfach ab sofort keine
Miete mehr zu zahlen und dass die das dann mit der Kaution
verrechnen sollen. Weil somit würde ich wenigstens nicht
riskieren, dass ich jetzt nochmal 2 Monatsmieten überweise und
im extremfall auch noch die Kaution nicht wiedersehe.
Wäre sowas irgendwie bedenklich? also dass ich ab Kündigung
die Miete nicht mehr bezahle und sage „nehmt´s doch einfach
von der Kaution“? Weil dafür ist eine Kaution doch irgendwie
auch da, oder?

Bin für jede Meinung dankbar!