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Hallo,

mal folgende Situation angenommen:

Ein AN arbeitet mehrere Jahre bei einem und entschließt sich vor ein paar Monaten einen besser bezahlten Job anzunehmen. Nun kommt eine Dritte Person und tritt an diesen AN heran, möchte von ihm firmeninterne Informationen haben, mit denen diese Person sich verspricht, finanzielle Dinge zwischen ihr und dem damaligen AG zu klären.

Der AN verweigert die Auskunft, da sein Verhältnis zu seinem Ex-AG eigentlich ungetrübt ist und er sich zudem an seine Verschwiegenheitspflicht gebunden hält. Er informiert dahger den Ex-AG über diesen Vorfall.

Wie beschreibt man dieses Vorgehen rechtlich ?

Die Person stiftet den AN mit diesem unüblichen Auskunftsbegehren ja irgendwie an, gegen seine Arbeitsvertraglichen Pflichten zu verstossen und sich hierbei möglicherweise straf- und/oder zivilrechtlich verantworten zu müssen. Ist das Nötigung oder so ?

Ich brauche einen rechtlichen Ansatzpunkt, um gegen dieses Vorgehen entsprechend vorgehen zu können.

Vielen Dank für eure Meinungen / Tipps.

Olli

Nach der Sachverhaltsschilderung finde ich es ehrlich gesagt schwer eine Strafbarkeit zu erkennen. Nicht weil mir nicht die eine oder andere Rechtsvorschrift dazu einfallen würde, aber das Ganze ist mir so einfach nicht spezifisch genug. Hier jetzt so aufgrund der vorliegenden Fakten eine Bewertung zu treffen wäre mehr Mutmaßung als alles andere.
WAS genau wollte der Herr denn wissen? Das ist nicht ganz unerheblich dabei. Und WAS genau wollte er damit vermeintlich klären?
Schildere den Sachverhalt bitte etwas präziser.

mfg
Simon

Hallo Simon,

gehe mal davon aus, dass eine unterhaltsberechtigte Person versucht über Umwege mehr Informationen zu erhalten, wie unterhaltsrechtlich vorgesehen. Die Person (weiblich) vermutet scheinbaren Reichtum bei einem Unterhaltsverpflichteten.

Hab gerade was von „Recht auf informative Selbstbestimmung gelesen“ welches hierbei scheinbar umgangen werden soll. Aber ob das Recht einklagbar ist ???

Die Person stiftet den AN mit diesem unüblichen
Auskunftsbegehren ja irgendwie an, gegen seine
Arbeitsvertraglichen Pflichten zu verstossen und sich hierbei
möglicherweise straf- und/oder zivilrechtlich verantworten zu
müssen. Ist das Nötigung oder so ?

Ich brauche einen rechtlichen Ansatzpunkt, um gegen dieses
Vorgehen entsprechend vorgehen zu können.

Dürfte schwer fallen hier was zu finden. Denn fragen darf die Person ja alles. Nur Antworten sollte AN nicht.

Wie so oft ists nicht die Frage die mit Konsequenzen bewährt ist.
Mit Nötigung hat das nn wirklich nix gemein.

Sollte diese Person dem AN jetzt jedoch regelmäßig auflauern und ihn belästigen, so könnte man da vielleicht was machen. Aber auch das ist in der Praxis nicht ganz so einfach.

Danke, für deine Antwort.

Mein Problem, bzw. meine Bedenken gehen hier weiter:

Die Person hat bereits sehr tiefen Einblick in die Firma nehmen dürfen, da unterhaltsrechtlich leider so vorgesehen. Von Anfang an hatte der AG große Bedenken, die sensiblen Daten der Firma offenzulegen, kam damit aber bei Gericht nicht durch. Es fehlte ihm das notwendige Vertrauen in diese Person, dass sie vertrauenswürdig mit den Unterlagen umgehen würde. Und nun, versucht sie sich noch weitere Informationen zu erschleichen … hierdurch fühlt sich der AG (wie jeder wohl inzwischen begriffen hat auch der Ex-Mann dieser Frau) in seiner Vermutung bestätigt, dass ihr kein Vertrauen zu schenken ist.

Das es schwer ist, dagegen was zu tun, ist mir klar. Aber es muss irgendwie gehen, sich vor solchen Zugriffen zu schützen, denke ich.