Mal nur ein (wirklich) rein fiktiver Fall, der mir letztens einfiel als ich eine leere Gelbörse fand:
Wenn jemand eine Gelbörse findet und da sind sagen wir 200 Euro drin. Sagen wir auch mal, das in der Geldbörse keine Adresse oder sowas zu finden ist, das man das Geld zuweisen können… Ist aber auch im Prinzip nicht wichtig. Jedenfalls behält der Finder das Geld. Von mir aus schmeisst er die Geldbörse wieder hin.
Nun wird er aber von einem anderen dabei beobachtet und vielleicht sogar „identifiziert“ oder wiedererkannt, weil der Finder dort öfters ist.
Ist das dann Diebstahl und kann das dann Ärger für den Finder bedeuten?
Wie verhält sich der Fall, wenn er die Geldbörse mitnimmt, das Geld herausnimmt und die Börse dann beim Fundbüro abgibt und sagt „Die war leer“… Denn da könnte der Zeuge ja nicht für Bürgen…
Wobei man natürlich auch im ersten Fall sagen könnte „Ich hab die gefunden, habe reingeschaut, aber weil sie leer war, habe ich sie wieder hingeworfen“…
Würde mich mal interessieren, ob es für so etwas Gesetze gibt und wie das gehandelt wird.
Wie gesagt: REIN FIKTIV. Ist nicht passiert und betrifft mich nicht (und das sag ich jetzt nicht, weil man das hier eh muß). Also bitte keine „Beschimpfungen“ oder „Predigten“… Das braucht man bei mir nicht
Es handelt sich um Diebstahl, bzw eigentlich Unterschlagung. Da der Finder einer Sache, wenn sie nicht nachweislich herrenlos ist, was man aber zu diesem Zeitpunkt nicht weiß, nach BGB verpflichtet ist, diese zurückzugeben. Die Abgabe erfolgt beim Fundamt/Gemeinde oder der Polizei. Nach einem halben Jahr wird der Finderlohn ausbezahlt, den Rest kasseirt der Staat, falls sich niemand meldet.
Bei Bahnhofsgeländen gelten allerdings spezielle Regelungen.
GRuß Tom
Ehrlich gesagt hatte ich seit dem Tag da ich alleine rausgehe (als Kind bis jetzt) fand ich 13 Geldbeutel und sie immer zur Polizei brachte. Also hätte ich das gefundene behalten wäre es von meiner Sicht dreckiges Geld gewesen (nicht verdientes Geld auszugeben)
Im ernst: die Antwort von @anon19324991 war Nummer 7. Die ursprüngliche Frage stammt von November 2009. Es sind also bis zum Wiederausgraben 13 Jahre und 2 Monate vergangen. Im Schnitt sind das eine Antwort alle 1,9 Jahre. Wenn sich aber noch genügend Leute über Leichenschänderei lustig machen, schaffen wir Deine Statistik.
Bei mir aktuell die Nummer 6, aber da er/sie/es ja nur einmal in diesem Thread auftaucht sollte das keine Rolex spielen.
Von mir aus, ich pflegte dem Automatismus, der mir mitteilte „13 JAHRE SPÄTER“ zu glauben und Monate zu ignorieren (zumal wir ja nichtmal direkt den genauen Tag sehen) [Jaja, wenn man drauf klickt, sieht man, dass das der 30. November war).
Aber das alles ist völlig wuppe, denn Du hast meine Statistik ganz und gar nicht verstanden! Ich habe nicht statistisiert „eine Antwort alle x Jahre“ sondern ich habe festgestellt, dass der/die/das @anon19324991 genau so viele Geldbeutel gefunden hat (seit er/sie/es allein rausgeht) wie seine/ihre/dessen Antwort in Jahren nach der Ursprungsfrage kam.
Fazit:
Ich kann rechnen, Du kannst keine Statistiken verstehen. So! Hmpf!
Das stimmt zumindest in Deutschland mal gar nicht.
Wenn sich nach einem halben Jahr niemand meldet und rechtmäßige Besitzansprüche belegen kann , geht das Geld in den Besitz des ehrlichen Finders über (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr).
Meldet sich ein rechtmäßiger Besitzer, hat der Finder Anspruch auf einen gesetzlich geregelten Finderlohn.