Finder hat auf Bank DIN4 Umschlag gefunden, Finderlohn?

Hallo

es wurde ein Umschlag auf der Bank in DIN4 größe gefunden.
Daraufhin hat Finder diesen am Schalter beim Mitarbeiter abgegeben und der war sehr sehr geschockt das dieser braune Umschlag gefunden wurde. Darauf war ein Sticker versehen glaube postialisch oder so. Der Finder wollte jedenfalls nicht falsch sein und den Umschlag öffnen oder mitnehmen. Als dieser ihn abgab, bedankte sich der Mitarbeiter und sagte das es ein Umschlag seines Kollegen ist, der es am Tisch liegen lassen hat. Und das müsse belohnt werden was den Finder angeht. Nach paar sekunden Überlegung sagte der Mitarbeiter „Mmmhhh beim nächsten mal gibts ein Lutscher“ .

Der Finder erzählte sein Erlebnis den Kollegen und die sagten, dass einem bei Geldfund 5% Finderlohn der Gesamtsumme zustehen.

Nun meine frage, der Finder weiß weder was od wieviel in dem Umschlag war, noch ob es nur Dokumente oder Auszüge waren. Der Umschlag war auch nur auf der einen hälfte gefüllt, so dass es sich nach Geld aber anfühlte lt.Aussage des Finders.

Wie und was würdet Ihr in diesem Falle der Ehrlichen Person raten?
Der Finder ist bekannter Kunde auf der Bank.

Ich bitte um Mithilfe.
Bedanke mich schon mal herzlichst im Voraus für alle Antworten.

Hallo

Nach

paar sekunden Überlegung sagte der Mitarbeiter „Mmmhhh beim
nächsten mal gibts ein Lutscher“ .

Wie und was würdet Ihr in diesem Falle der Ehrlichen Person
raten?

Sich für den Lutscher bedanken und zufrieden sein.

Gruß Michael

Hallo!

Und woher weiß man, der Angestellte,an den man sich wandte,war auch der Eigentümer des Umschlages ?

Finderlohnanspruch besteht natürlich.
Ist aber jetzt auch egal, weil man den kaum noch wirksam stellen kann.
Man kennt weder Wert der Fundsache noch den Eigentümer.

5% bis einschl. Wert 500 €, war es mehr, gibts für das über 500 € nur noch 3 %.

Übrigens, für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Dienstgebäude nur die Hälfte dieses Anspruchs. Komisch,aber wahr.

MfG
duck313

Verlorene Gegenstände, die sich innerhalb eines Geschäftraums befinden, sind in der Gewahrsamssphäre des Inhabers des Geschäfts.
Auch wenn dieser gar nichts von seinem Glück weiß, befindet sich der Umschlag bereits in seinem Gewahrsam.
Somit kann ein solcher Briefumschlag gar nicht gefunden werden und ein Finderlohn ist nicht begründet.

Wäre der Briefumschlag im öffentlichen Verkehrsraum aufgefunden worden, dann wäre er damit auch gefunden worden.
Oder zum Beispiel im Treppenhaus eines Mehrparteien-Wohnhauses, da hier nicht erkannt werden kann, wer der neue Inhaber ist.

Ja hätte der Finder dies nicht an sich genommen und abgegeben, gebe ich Ihnen die Garantie, jemand anderes hätte den Umschlag entwendet. Dies war nämlich direkt in Frankfurt City also können Sie sich den rest denken.

Das kenne ich nur zu gut
Hallo,

Ja hätte der Finder dies nicht an sich genommen und abgegeben,
gebe ich Ihnen die Garantie, jemand anderes hätte den Umschlag
entwendet. Dies war nämlich direkt in Frankfurt City also
können Sie sich den rest denken.

ich habe bei DM mal zwischen den Keksen ein teures Parfüm gefunden. Die Tussi der ich meinen Fund übergab hat sich zwar bedankt, aber nichtmal den Lolli angeboten. Das war zwar in Bochum, aber ich glaube den rest kann man sich denken.

Gruß
achim

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Finderlohn??? Nee, lieber Lotto spielen!!!
Hallo!

Ich würde der ehrlichen Person raten, dass sie sich damit abfindet, dass die Welt nicht immer gerecht ist.

Dass eine Bank Geld „postalisch“ verschickt anstatt zu überweisen halte ich im Übrigen dann doch für eine surreale Überlegung.

Ich würde mir keine Gedanken mehr machen und mich einfach daran freuen, dass ich eine ehrliche Person war.

Gruß, Fo