Finderlohn - Erpressung

Hallo,

wenn eine Person A ein Speichermedium verliert (CD, USB-Stick, Speicherkarte etc.) Eine zweite Person findet besagtes Speichermedium und kontaktiert nun Person A mit einer festen Vorstellung des „Finderlohns“, welcher weit über dem eigentlichen Warenwert liegt, gleichzeitig mit Verweis auf sich auf dem Medium befindende Daten und schlägt ein Treffen zwecks Austausch vor.

Erfüllt dies eine Strafbare Handlung und wie sollte Person A verfahren?

Danke im voraus.

Hallo,

der Eigentümer hat einen Herausgabeabspruch, das Zurückhalten des Fundes kann eine Unterschlagung sein.
Auch kann die Forderung nach dem „besondern“ Finderlohn eine Nöttigung dastellen.
Zum Finderlohn „§ 971 BGB Finderlohn“

hth

Hallo,

rein rechtlich ist wohl schon fast alles gesagt.

Moralisch finde ich so ein Verhalten sehr verwerflich, es wird die Notlage eines anderen ausgenutzt.

Der Eigentümer der Sache könnte den Spieß auch umdrehen und behaupten, der Finder hätte ihm die Sache gestohlen, da würde der Finder auch dumm schauen.

Grüße

Holygrail