Hallo,
im Zuge einer Recherche für einen Roman bin ich vor wenigen Tagen zufällig auf eine AKTUELL offene Erbschaftsangelegenheit (innerhalb Europas) gestoßen, die Ende Mai 2015 erlischt.
Ich habe vermutlich die gesuchten ErbInnen gefunden. Wie muss ich vorgehen um einen
Finderlohn zu bekommen (ich bin hochverschuldet…und wäre echt dankbar für Tipps,
gerne auch Rechtsbeistand von Profi)
??? DANKE schön
Hallo!
da gibt es keinen „Finderlohn“. Den gibts nur, wenn man etwas „findet“ was vorher verloren wurde. Ein unbekanntes Erbe fällt nicht darunter.
Das wäre das Betätigungsfeld von Erbenermittlern, meist spezialisierten Anwaltbüros. Die suchen in so einem Fall Erben und machen dann mit ihnen Honararverträge, wenn das erbe eintrifft.
Sie bereiten alles vor und informieren den Erben (der in der Regel nichts vom Erbfall weiß, weil sehr weitläufig verwandt) so, das er gar nicht selbst ohne Hilfe das Erbe antreten kann.
Ohne Honorarvereinbarung( Provision vom Erbe) gibts keine Info über das mögliche und anzutretende Erbe.
Schon deshalb geht es dabei stets um hohe Summen, andernfalls würde sich die aufwändige Recherche nach den gesetzlichen Erben nicht für sie lohnen.
MfG
duck313