Wenn man ein verlorengegangenes Sparbuch findet und dem Besitzer zurückgibt, hat man dann Anspruch auf Finderlohn, und wenn ja in welcher Höhe ?
Wenn man ein verlorengegangenes Sparbuch findet und dem
Besitzer zurückgibt, hat man dann Anspruch auf Finderlohn, und
wenn ja in welcher Höhe ?
http://dejure.org/gesetze/BGB/971.html
Zu finden mit:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=finder…
Die Zeit habe ich aber gern investiert, weil ich eh auf die Ausführung eines Druckauftrags warte. Deswegen bleibt mir auch noch die Zeit für „Hallo“ und
Gruß
Christian
Hallo Max,
bei einem Sparbuch würde ich das anders sehen als bei Bargeld. Das Sparbuch an sich hat ja nur einen geringen Wert, ebenso wie ein Führerschein, Pass, Personalausweis. Der Inhaber kann es sofort sperren lassen und die Bank wird an Fremde nicht ohne weiteres Geld auszahlen.
Mit dem Zurückgeben dieser Dokumente ersparst dem Empfänger lediglich einige Unanehmlichkeiten, Behördengänge und Gebühren.
Es wäre ein großer Zug von Dir, das Sparbuch zurück zu geben und zu hoffen, dass das andere im umgekehrten Fall auch so machen.
Gruß Michael
Hallo,
bei einem Sparbuch würde ich das anders sehen als bei
Bargeld. Das Sparbuch an sich hat ja nur einen geringen Wert,
Stimmt, wenn nix drauf ist, dann schon!
ebenso wie ein Führerschein, Pass, Personalausweis.
Gibt Leute, die bezahlen für Ausweise auch einige…
Der Inhaber kann es sofort sperren lassen
kann er tun
und die Bank wird an
Fremde nicht ohne weiteres Geld auszahlen.
Wird sie aber mMn müssen, wenn keine Legitimationssperre (nennt man dies so?) drauf ist. „hinkende Urkunde“ wird dies mMn genannt.
Es wäre ein großer Zug von Dir, das Sparbuch zurück zu geben
und zu hoffen, dass das andere im umgekehrten Fall auch so
machen.
Und da geb ich Dir uneingeschränkt Recht!
VG René