hallo.
ich möchte eine unfallvers. mit einschluß einer verbesserten gliederstaffel bei verlust irgendeines fingers abschließen. die beiliegenden vers.bedingungen sind in bezug auf den verlust nicht genau definiert.
wie wird der verlust eines fingers versicherungstechnisch definiert ?
wo muß der finger ab sein , im Gelenk oder wo?
oder reicht auch ein teilverlust des fingers aus um die versicherungssumme beanspruchen zu können ?
was passiert wenn der finger wieder angenäht wird aber eine dauernde einschränkung gegeben ist ?
für klärung wäre ich dankbar, damit man mal weiß was man überhaubt versichert.
grüße
Guten Tag Frank,
Sie haben die Antwort schon beinahe vorgegeben. Schlüsselwort ist die
dauernde Beeinträchtigung. Sie wird von einem Arzt festgestellt,
wobei die Beeinträchtigung auch bei äußerlich gleichen Merkmalen
unterschiedlich ausfallen kann. Hinzu kommt noch die sog. Gliedertaxe, welche Bestandteil jeder Unfallversicherung ist. Schauen Sie dort
in den Bedingungen nach und Sie stellen fest, dass auch in Ihrem Vertrag eine Regelung getroffen ist.
Lesen Sie Ihre Bedingungen mit Ausdauer und wiederholt und das
meiste wird dann viel klarer.
Gruß
Günther
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widerwillig… wenn überhaupt…
Hi Frank!
ich möchte eine unfallvers. mit einschluß einer verbesserten
gliederstaffel bei verlust irgendeines fingers abschließen.
die beiliegenden vers.bedingungen sind in bezug auf den
verlust nicht genau definiert.
Aus eigener Erfahrung kann ich zusamenfassen, dass die Versicherungen wenig geneigt sind, neben den Einnahmen auch Ausgaben zu haben.
Wenn Du einen guten Grund für eine besondere Versicherung der Finger hast (Goldschmied oder anderer Handwerker) sollte es einfacher sein - ansonsten zählen einzelne Finger nicht viel (siehe Gliedertaxe).
Nach einem Unfall mit noch vorhandenem -aber leider steifen, einschlafendem und schmerzendem Kleinfinger- wurde ich zu einem Vertrauensarzt der Versicherung geschickt.
Glücklicherweise hatte ich wirklich einen Unfall - während der zweistündigen Untersuchung und Vermessung meines Körpers teilte mir der Arzt mit, dass es wohl ein Probelm mit Kunden gibt, die sich ihr neues Auto durch die Unfallversicherung für den „verlorenen“ kleinen Finger bezahlen lassen wollten.
Selbstverstümmelung zu Lasten der Versicherungen erschwert den wirklich verunfallten, ohne langdauernden Schriftverkehr, ihr Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
Wichtig sind zutreffende Angaben, eine lange Versicherungszeit vor dem Unfall und Plausibilität!
Ich wünsch Dir, dass Du Deine Unfallversicherung niemals beanspruchen musst!
Ulli
Mal angenommen der Finger ist laut Gliedertaxe 10 % „wert“.
Ist er nun zu 70 % dauernd eingeschränkt, erhätlst du 70 % von den 10% sprich 7 %.