Hallo!
Jemand betreibt ein Geschäft, indem er für andere Leute Fingerabdrücke erstellt. Möchte ich zB den Fingerabdrucksensor eines Bekannten knacken, muss ich einfach nur einen Gegesstand einschicken, den mein Bekannter in der Hand hatte. Mit diesem Abdruck wird dann eine Folie erstellt, die ich mir an meinen Finger kleben kann und so der Fingerabdrucksensor denkt, dass ich mein Bekannter wäre.
Inwiefern kann der jenige bestraft werden, der diese Abdrücke herstellt? (Er stellt sie nur von eingeschickten Gegenständen her und verschickt die fertigen Abdrücke dann.)
Bin gespannt!,
Gruß
Paul
Hallo!
Jemand betreibt ein Geschäft, indem er für andere Leute
Fingerabdrücke erstellt.
Ist zunächst mal nur ein Gewerbe. Aber auch dieses muss angemeldet werden. Und dann wäre fraglich was das Gew.amt dazu sagt.
Möchte ich zB den Fingerabdrucksensor
eines Bekannten knacken, muss ich einfach nur einen Gegesstand
einschicken, den mein Bekannter in der Hand hatte. Mit diesem
Abdruck wird dann eine Folie erstellt, die ich mir an meinen
Finger kleben kann und so der Fingerabdrucksensor denkt, dass
ich mein Bekannter wäre.
Da dies im normalen Leben ohne jeden praktischen Nutzen ist, kann es daher wohl nur für betrügerische Absichten (Identitätsdiebstahl, Identity Theft usw.) verwendet werden…
Inwiefern kann der jenige bestraft werden, der diese Abdrücke
herstellt? (Er stellt sie nur von eingeschickten Gegenständen
her und verschickt die fertigen Abdrücke dann.)
…daher dem Hersteller der Abdrücke eine Beihilfe unterstellt werden
Bin gespannt!,
ich auch.