Fingerabdrücke

Hallo,

angenommen jemand hat vor einigen Monaten bei einem Umzug geholfen. Dabei sind auch einige Sachen in den Keller der neuen Wohnung gekommen.
Nun wurde in den Keller eingebrochen. Die Polizei hat Fingerabdrücke sichergestellt. Laut dem Bekannten soll man nun bitte zu einer Polizeidienststelle gehen und dort unter Angabe des Aktenzeichens seine Fingerabdrücke abgeben. (Damit die Abdrücke schonmal aussortiert sind)

Kann man Verlangen, dass die Fingerabdrücke NUR für diesen Fall genutzt werden und nicht in einer Kartei landen? Gibt es eine Möglichkeit das Sicherzustellen?

Gruß
Jonny

Hallo,

Kann man Verlangen, dass die Fingerabdrücke NUR für diesen Fall genutzt werden und nicht in einer Kartei landen? Gibt es eine Möglichkeit das Sicherzustellen?

Das braucht man nicht verlangen, es gibt eine klare gesetzliche Vorgabe, dass die Unterlagen vernichtet werden müssen (§ 163Abs. 3 StPO).
Aber selbst wenn es diese Bestimmung nicht gäbe, so müsste für die Speicherung eine gesetzliche Ermächtigung vorliegen.

Gruss

Iru

Hallo,

Das braucht man nicht verlangen, es gibt eine klare
gesetzliche Vorgabe, dass die Unterlagen vernichtet werden
müssen (§ 163Abs. 3 StPO).

ich habe den Artikel gelesen, aber ich finde nichts was diese Aussage beinhaltet. Mit welchem Satz wird das gesagt?

Aber selbst wenn es diese Bestimmung nicht gäbe, so müsste für
die Speicherung eine gesetzliche Ermächtigung vorliegen.

Würde es nicht auch reichen, wenn man diese Ermächtigung „unbewusst“ unterschreibt?

Gruß und danke schonmal für die erste Antwort!
Jonny

Hallo,

ich habe den Artikel gelesen, aber ich finde nichts was diese
Aussage beinhaltet. Mit welchem Satz wird das gesagt?

oh Sch*** ich hab den Buchstaben „c“ nicht mit geschrieben. Es muss heißen § 163c Abs. 3 StPO.

Würde es nicht auch reichen, wenn man diese Ermächtigung
„unbewusst“ unterschreibt?

Theoretisch schon, aber um die Daten in eine Datei eizugeben, müsste diese erst einmal bestehen. Die Datei erfordert eine Rechtsgrundlage für die FA, und wenn keine vorhanden ist, gibt es keine Datei, wo die reinpassen. Es gibt halt keine Datei, wo drauf steht: „Fingerabdrücke nach § 163 b StPO, freiwillige Speicherung“.
Ich sehe aber auch keinen Sinn in der Speicherung der Daten von Unverdächtigen.

Gruss

Iru

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Hallo,

ich habe den Artikel gelesen, aber ich finde nichts was diese
Aussage beinhaltet. Mit welchem Satz wird das gesagt?

oh Sch*** ich hab den Buchstaben „c“ nicht mit geschrieben. Es
muss heißen § 163c Abs. 3 StPO.

Würde es nicht auch reichen, wenn man diese Ermächtigung
„unbewusst“ unterschreibt?

Theoretisch schon, aber um die Daten in eine Datei eizugeben,
müsste diese erst einmal bestehen. Die Datei erfordert eine
Rechtsgrundlage für die FA, und wenn keine vorhanden ist, gibt
es keine Datei, wo die reinpassen. Es gibt halt keine Datei,
wo drauf steht: „Fingerabdrücke nach § 163 b StPO, freiwillige
Speicherung“.
Ich sehe aber auch keinen Sinn in der Speicherung der Daten
von Unverdächtigen.

heute ist diese person evtl unverdächtigt … aber was ist mit morgen? Wenn man auf einen großen Datenbestand zurückgreifen könnte (z.b. auch DNA etc) wäre das in der Verbrechensbekämpfung mit sicherheit eine Vereinfachung

Am besten direkt bei der Geburt von jedem Kind eine Speichelprobe nehmen und in einer zentralen Datenbank erfassen :smile:
Im Rahmen dessen könnte man direkt Vaterschaftstests etc durchführen :smile:

Unser „Romeo“ aus Berlin wird das schon noch durchsetzen :smile:

Gruss

Iru

Gruß
Stefan