Da ich mich gegenüber der Polizei „in einem anhängigen Ermittlungsverfahren“ schriftlich äußern soll, würde ich mich über Fallbewertungen freuen, um den Vorwurf „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort §142 StGB“ besser einschätzen zu können.
Kurz, was war geschehen:
Vor zwei Wochen parkte ich meinen Pkw ganz normal auf dem Seitenstreifen hinter einem Kastenwagen rückwärts ein. 12 Tage später erhielt ich einen Infoanruf von der Polizei, Post zu bekommen, um mich schriftlich äußern zu können. Bereits am Tel sagte ich, es gab nie einen Kontakt mit einem fremden Fahrzeug.
Nun erhielt zum Polizeischreiben beiliegend auch ein Bild (s. nachfolgend), das der angeblich Geschädigte am Folgetag selbst aufgenommen hatte, wo meine Stoßstange direkt an dessen Anhängerkupplung zu sehen ist. Sogleich habe ich nun meine Stoßstange inspiziert und stelle eigentlich keine Beschädigung fest (s.Bild nachfolgend). Nun habe ich meine Auto-Haftpflichtversicherung kontaktiert, der auch bereits ein Schaden samt Gutachten-Anhängerkupplung gemeldet wurde. Ich möge mich nun dazu äußern.
Seit Jahrzehnten unfallfrei kann ich auch sehr gut einparken, ich rangiere beim Rückwärtseinparken auch nicht rum, sondern lasse die Räder für ein späteres Fortkommen gerne auch eingeschlagen). Auch meine Beifahrerin hat lediglich einen normalüblichen Einparkvorgang in Erinnerung.
Wenn dessen begutachtete Anhängerkupplung einen (Vor- oder inszenierten )Schaden hat, dann ja eben nicht von mir. Ich finde das ziemlich dreist, zumal ich selbst auch noch „Fahrerflucht“ (?) abwehren muß, vorerst als Anhörung (Text: …“ zur Straftat i.V.m. …Ordnungswidrigkeit Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort §142 StGB“).
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Und, ist das der Kastenwagen hinter dem Du eingeparkt hast oder ein anderer?
Selbst wenn´s der Kastenwagen wäre, besteht ja immer noch die Möglichkeit, dass er zwischzeitlich raus fuhr und beim Wiedereinparken DEIN KFZ touchiert hat!
Keine Angaben dazu machen Rechtanwalt einschalten, schon deswegen wel nur der Akteneiunsicht bekommt. ramses90
Hat er ja wohl nicht, so lese ich das.
Im Übrigen bei der Anhörung auf Beifahrerin als Zeugin verweisen und abstreiten. Ansonsten, wie schon geschrieben, Anwalt, Versicherung, Gutachten…
Welcher Schaden soll denn an der Kupplung eingetreten sein wenn die eher weiche Front des Unfallgegners nicht beschädigt ist. Selbst wenn das Nummernschild eine leichte Delle aufweist müsste geprüft werden, ob die Höhe des Abdrucks mit dem anderen Fahrzeug überein stimmt. Natürlich mit Belastung der 2 Personen. Ansonsten könnte der Kläger auch rückwärts gegen das leere Auto gefahren sein.
Das sieht man doch schon wenn man ausgestiegen ist und die Tür schließt wie man steht!
Ein so nahes Stehen an einem anderen KFZ würde dann doch auffallen es sein denn man ist blind auf beiden Augen und ebenso Deine Frau die das KFZ nach ihrem Erinnern, zwischenzeitlich ja nochmal bewegt hat.
ramses90
Das mag vielleicht dir so gehen. Es gibt aber Menschen, die sich an jede Stunde ihres Lebens erinnern können. Minütiös. Ich kann dir auch sagen, was ich am z.B. überletzten Donnerstag gemacht habe und ein nichtalltägliches Parkmanöver kann man sich durchaus merken.
Du merkst als PKW-Fahrer , wenn du ein kleines Ästchen streift oder ein fetter Brummer auf deine Scheibe klatscht, wenn du ein Steinchen im Profil hast oder du … verflixt nochnal das Piepen der Parksensoren ausreizt.. und du in der Tiefgarage vom Kaufland doch an die Wand tötschst. Oder an den Hamsterhaken deiner/s Vordermanns/Männ*in.
Du merkst als Fahrer einer Zugmaschine eines Sattelaufliegers vermutlich aber nicht, dass das letzte Räderpaar deines Aufliegers gerade einen Unterschenkel überrollt hat.
Auf hochnotpeinliche Fragen hierzu solltest du dich aber schon gefasst machen, wenn du vor dem Typen da in der schwarzen Robe anbringst, es nicht gemerkt zu haben. Vorausgesetzt, man legt dir das zur Last und kann es beweisen.
siehst du nicht, dass das erste H keine parallelen Linien mehr hat?
Das ist durch ein schräges Foto nicht zu erklären, wenn das Blech nicht verformt wäre.
mag ja sein.
kommt nicht von mir, aber hey …
Magst du bitte eine Quelle nennen?
Zu einem Unfall gehört ein Schaden. Offenbar wurde dieser gutachterlich festgestellt.
Fraglich ist, wann, wo und vom wem der Schaden verursacht wurde.
Da soll sich mal der Anwalt Akteneinsicht verschaffen.
Eine Bestrafung wegen Unfallflucht kommt nur in Frage, wenn du den Unfall wahrnehmen konntest, es überhaupt einen Unfall gab und du ihn verursacht hattest.
Eins ist klar:
Wenn der Unfallgegner beim Einparken gegen dein Auto gestoßen ist und das Gegenteil behauptet, dann wird ein Richter sich die Zeugenaussagen anhören und würdigen müssen.
Die im Foto festgehaltene Parkposition ist jedenfalls alles andere als normal. Wer auch immer dort als Zweiter eingeparkt hat, ist ein egoistisches A****.
Mir fiel als erstes die fehlende schwarze Farbe bei beiden H’s unten auf und als zweites die Bruchstellen der Kennzeichen-Halterung (seitlich links neben dem „D“ und oben über dem EU-Kreis).
So breit ist keine Anhängerkupplung, es sei denn, das Kennzeichen wäre seitlich dran lang geschrammt.
Die Höhe über Grund muss mit der Anhängekupplung überein stimmen. Der Bruch kann auch schon älter sein.