Fingierte Beschuldigung - unerlaubtes Entfernen vom „Unfallort“

Wo zum Teufel kommt der Strafbefehl auf einmal her ? Da hast Du oben nix von geschrieben.

Würde ich bezahlen, somit ist die strafrechtliche Sache abgeschlossen.

Wenn nicht, muss der Gutachter ran und die Sache wird vor Gericht ausgefochten.

Auf See und vor Gericht , , ,

@Papa.Puh,
das ist doch nur eine Vorabinfo zu Strafbefehl und dass ich eine Art Wahlrecht habe, also einen Strafbefehl zu ergehen nicht einwilligen brauche. Somit nur noch Gericht oder sowieso Freispruch als einzige Optionen bleiben.

Auf See und vor Gericht , , ,

@Papa.Puh,
ich war nur ganz selten vor Gericht bisher. Die wenigen Male aber immer mit vollem Erfolg gemeisert. :slight_smile:

Das sehe ich genauso. Man merkt im PKW sitzend jeden „Andätscher“ - egal ab selber angedätscht oder angedätscht worden.

Nur verschmutzt?
Was ist mit den Schrammen bzw. der fehlenden Farbe? Wie man auf dem neuen Bild sehen kann, ist auch noch der 3, Buchstabe betroffen.
Was ist mit der demolierten Halterung?

Das hier:

paßt aber nicht zu Deiner Aussage, daß es nie einen Kontakt mit einem fremden Auto gab. Und wenn es kein fremdes Auto war, dann war’s ein Baum oder sonstwas. Also nix mit seit Jahrzehnten unfallfrei.

Jetzt kommen wieder die Nebenkriegsschauplätze.
Es wird wohl einen Grund gegeben haben, warum ich das Wort in „…“ gesetzt habe.

Ich habe Dir die betreffenden Aussagen aus dem UP zitiert. Lesen mußt Du selbst.

Glückwunsch, daß Du Dein Auto noch nie „eingeklemmt“ vorgefunden hast.

Das würde die Beschädigungen an Kennzeichen und Halterung nur links erklären.
Weil der UP doch gerne mit eingeschlagenen Rädern parkt.
Dann schiebt sich das Auto nicht gradeaus, sondern schräg links nach vorne und das Kennzeichen schrammt auf knapp halber Länge an der AHK entlang.

Dann hätte das Kennzeichen nur eine einzige Delle (keine Schrammen) und die wäre - horizontal betrachtet - in der Mitte des Kennzeichens.
(Falls der Kastenwagen breiter als der Pkw des UP ist, wäre die Delle auf der rechten Seite des Kennzeichens.)

Sehr merkwürdig.das Ganze.

Genau der Meinung bin ich auch und stimme dem Rest deines Posts zu.
Aber @Gudrun kann das offensichtlich nicht verstehen.

„…sondern lasse die Räder für ein späteres Fortkommen gerne auch eingeschlagen). Auch meine Beifahrerin hat lediglich einen normalüblichen Einparkvorgang in Erinnerung.“

habe mich nochmal selbst zitiert: „gerne auch eingeschlagen“.
Nach 12 Tagen sich erinnern zu müssen, kann ich es nicht vollends schwören, aber 10000000% versichrern, dass der Einparkvorgang ganz normal verlief. Meine Beifahrerin kann lediglich 10000000% versichrern, dass es keine Vorkommnisse gab, sich in Ihrem Routineleben an weitere Details nun aber nicht mehr zurückerinnern.

Ja, hatte ich auch so verstanden. Normalerweise eingeschlagen, aber nicht sicher bei jedem Mal.

Das Anstoßen an den Vordermann und/oder das extrem dichte Parken wäre euch aufgefallen, ist es aber nicht.

Da ihr euch nicht sicher daran erinnern könnt, dass genau dieses Fahrzeug schon dort stand, bleibt es bei den zwei Optionen:

  • Rollen deines Wagens wegen nicht angezogener Handbremse auf den Vordermann (Wobei dann dein Auto nach dem Wegfahren des Unfallgegners auch hätte weiterrollen können.)
  • Anstoßen durch den einparkenden Vordermann

Ich glaube dir, dass du keinen Anstoß bemerkt hast, denn dann wäre dein Verhalten dämlich gewesen: Wenn du den Anstoß bemerkt hättest, hättest du doch niemals das Auto in genau dieser Position stehen gelassen.

Ob ein Richter sich auch davon überzeugen ließe?

Wer nun wen angestoßen hat, dazu habe ich keine Meinung (und erst recht keine Beweise).

@X_Strom,
das hast du gut zusammengefasst. Ganz nebenbei war es 22bis23 Uhr, also schon dunkel beim Einparken.

Auch nach (moooment, schnell gerechnet!) ca. 20.000 Versuchen (kratzer- und dellenfrei versteht sich!) gelingt es mir nicht, mein Auto in eine Lücke rückwärts einzuparken, die nicht 50 cm größer als mein Auto lang ist.
Zufrieden?

Du bist ja auch eine Frau! Das muss nicht verwundern! Das kam sogar schon mal im Fernsehen.

Lebt der Autor des Filmchens noch?
Oder wurde er von „Emma“ gelyncht?

Mein sofortiger nächstkonsequente Schritt wäre eine Gegenanzeige wegen Betrug/versuchter Betrug und zwar genau deshalb, um von meiner Versicherung insofern Beachtung zu finden, schadensminimierungspflichtig der Gegnerschadensforderung (AHK) nicht nachzukommen.

  1. Erhalte ich sodann von der Polizei die Herausgabe des Namens (Adresse etc.), auch das KFZ oder kann dies fordernd verlangen?
  2. Was macht die Polizei/Staatsanwaltschaft dann mit dem Gegner, denn ich werde immerhin behaupten, dass es keinen Schaden / kein Unfall gab und gebe dazu ja auch meine Beifahrerin als Zeugin natürlich an?
  • muss die Polizei dann ermitteln, (hoffentlich) Beweise sichern ?
  • wird der Gegner evtl. den mir vorgeworfenen Unfall widerrufend „ungeschehen machen“, um einer möglichen Strafverfolgung zu entgehen ?
  1. Wird der Gegner durch „Nichtstun“ meiner Versicherung zur Schadensklage gezwungen?
    Meine Versicherung trägt theoretisch dann natürlich auch ein gewissens Verfahrenskostenrisiko.
    Wie geht eine Versicherung routinemäßig mit sowas um?
    Merke: Meine Versicherung hat bisher keine Beweissicherung vorgenommen (selbst keine Fotos gemacht…).
    Nun, letztendlich könnte meine Versicherung nichtregulierend „leichter“ abwarten, denn durch Schadensnichtregulierung verbleibe ich immerhin auch in meiner SFK, wie bisher und der Gegner müsste real überhaupt auch klagen (unbequeme Gerichtsvorverauslagungskosten ?)

… in Anbetracht der Tatsache, dass dir eine Straftat vorgeworfen wird und nur ein Anwalt die volle Akteneinsicht bekommt - na, was wohl?

Ich kann dir nur raten, einen Anwalt zu beauftragen. Der stimmt dann auch die Strategie ab.

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@X_Strom,
welche Strategie denn bitte. Ich habe kein Druckmittel, nichts.
Das Druckmittel hätte die Versicherung, einen erfundenen Schaden (auf Zuruf) nicht zu regulieren. Dann müsste der Gegner per Gutachten glaubhaft beweisen, dass ich eine AHK zerstört habe, ohne jegliche Beschädigung meinerseits. Sobald meine Versicherung aus Bequemlichkeit zahlt (ca €1000,-) bin ich erledigt, verliere nämlich meine bisherige SFK.

Ist denn die Aussage einer Zeugin, die mit Dir im Auto saß, kein „Druckmittel“?
Was ist daran so schlimm, sich einen Anwalt zu nehmen?
Sind denn frische Schleifspuren auf Deinem Kennzeichen zu sehen, bzw. der Dreck an der eingedellten Stelle überhaupt weniger - oder ist der Schmutz nach wie vor gleichmäßig dick, was gegen einen kürzlichen Kontakt in irgendeiner Form sprechen würde?
Wer sagt denn, dass der Gegner nicht absichtlich selbst ein Stück zurückgesetzt hat, um gegen Dein Nummernschild zu fahren und dann Geld zu fordern? Und: Ist ihm, bzw. an seiner AHK überhaupt tatsächlich ein Schaden entstanden?

Schöne Grüße
Stefanie

@Stefanie,
meine Versicherung hatte sich mir gegenüber lediglich negativ klingend geäußert, den Fall nämlich vom Tisch bekommen zu wollen, wird aber nicht erkennbar aktiv. Ein Ergebnis kenne ich noch nicht.
Ich kann mich da wohl nicht einmischen (selbst mit Anwalt nicht, weil ich erst dann einen Schaden habe, wenn meine Versicherung reguliert hat).