fogende Situation: seit nun schon 6 Jahren zahlt Fam. X an den Vermieter Nebenkosten unter Position Antenne. Er erklärte damals beim Einzug, dass er dies „beiseitelegt“ und wenn Reparaturen anstehen, dann verwendet er dies dafür.Jetzt - nach den vielen Jahren - hat Fam. X erfahren, dass Instandhaltungsrücklagen nicht rechtens sind und Reparaturen sowieso der Vermieter übernehmen muss. Sie haben Widerspruch eingelegt wg. der Position Antenne. Was aber, wenn eine fingierte Rechnung für Wartungsarbeiten vorgelegt wird? Fam. X hat von ehemaligen Mietern jetzt erfahren, dass er dies schon gemacht hat.
dann prüft man die rechnung, lässt feststellen ab diese rechnung unter die nebenkosten fallen darf und vorallem legt man die paar euro für eine erstberatung beim anwalt an
gruss
fogende Situation: seit nun schon 6 Jahren zahlt Fam. X an den
Vermieter Nebenkosten unter Position Antenne.
da TV-Empfang ja irgendwo herkommen muß und man seit Abschaltung des Analogempfangs mit Zimmerantenne nicht mehr weit kommt, sollten sich die Mieter freuen, daß der Vermieter für TV-Empfang gesorgt hat.
Dafür ist er berechtigt - soweit im Mietvertrag unter Nebenkosten erwähnt - eine monatliche Nutzungsgebühr vom Mieter zu verlangen.
Er erklärte
damals beim Einzug, dass er dies „beiseitelegt“ und wenn
Reparaturen anstehen, dann verwendet er dies dafür.
Das ist eine sehr umsichtige Denkweise des Vermieters.
Jetzt -
nach den vielen Jahren - hat Fam. X erfahren, dass
Instandhaltungsrücklagen nicht rechtens sind und Reparaturen
sowieso der Vermieter übernehmen muss. Sie haben Widerspruch
eingelegt wg. der Position Antenne.
Die Mieter hätten sich vor dem Widerspruch erkundigen sollen.
Nutzungsgebühren für die Antenne sind zulässig. Der Vermieter kann mit diesem Geld machen, was er will, z.B. für Reparaturen aufwenden. Allerdings darf er dann nicht die Reparaturkosten zusätzlich auf die Mieter umlegen.
Was aber, wenn eine
fingierte Rechnung für Wartungsarbeiten vorgelegt wird? Fam. X
hat von ehemaligen Mietern jetzt erfahren, dass er dies schon
gemacht hat.
Was ehemalige Mieter immer alles so erzählen …
Wartungskosten können umgelegt werden.
Nix ist umsonst!
Wie hoch ist denn die monatliche/jährliche Nutzungsgebühr?
im Wartungsvertrag sind - außer Pflege und Wartung - auch die Kosten für evtl. anfallende Reparaturen und nötige Erneuerungen in die zu zahlende Summe einkalkuliert.Also müssten diese doch vor Umlage auf die Mieter abgezogen werden?? Der Wartungsvertrag von 2002 liegt der Familie zwar vor, jedoch steht darunter die Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf eines Jahres. Also kann man garnicht wissen, ob er überhaupt noch existiert, oder schon lange gekündigt ist… Eine Firma bei der Wartung hat in den 6 Jahren noch niemand vor Ort gesehen.
Das die Kosten für Wartung auf die Mieter umlegbar sind, ist Fam. X bekannt. Jeder im Haus zahlt pro Jahr 55 Euro bei 3 Familien.
dem Mieter ist offensichtlich immer noch nicht klar, daß der Vermieter vom Mieter eine Nutzungsgebühr verlangen darf.
Stattdessen hängt sich der Mieter an einem 7 Jahre alten Wartungsvertrag auf, von dem er noch nicht einmal weiß, ob es sich um einen gültigen Vertrag handelt.
Der Mieter teilt auch hier nicht mit, ob es irgendeinen zahlenmäßigen Zusammenhang zwischen den Wartungsvertragskosten und den Antennen-Nebenkosten gibt.
Eine Firma bei der Wartung hat in den 6 Jahren noch niemand
vor Ort gesehen.
Aha.
Das die Kosten für Wartung auf die Mieter umlegbar sind, ist
Fam. X bekannt.
Und wurden/werden sie bei Fam. X umgelegt?
Jeder im Haus zahlt pro Jahr 55 Euro bei 3 Familien.
Das sind € 4,58 pro Monat. Ist fast geschenkt und hört sich sehr nach Nutzungsgebühr an.
Die Alternative für den Mieter wäre ein Kabelanschluß für mtl. € 16,90.