Servus,
wenn der Betrieb tatsächlich vollkommen eingestellt (und nicht ein paar herausgepickte Rosinen weitergeführt werden), ist die ordentliche betriebsbedingte Kündigung möglich.
Wobei ein kumuliertes Ergebnis von 100 k€ über vermutlich viele Jahre hinweg bei einem Unternehmen dieser Größenordnung eher in die Richtung deutet, dass keine Zeit mehr bleibt, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit doch nicht ganz kurze Kündigungsfrist einzuhalten, sondern noch vorher der Gang zum Insolvenzgericht angesagt sein wird.
Wenn der glücklose Unternehmer dieses Trinkgeld mitnehmen möchte, wickelt er die Bude einschließlich Kündigung der Mitarbeiter ab. Wenn es ihm darauf auch nicht mehr ankommt, weil er z.B. den Bilanzgewinn damit so winzig gehalten hat, dass er sich als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH recht auskömmliche Gehälter, Tantiemen, Pensionszusagen und Dividenden gewährt hat, fährt er das Teil vollends an die Wand (ist bei so mageren Ergebnisen kein Kunststück) und überlässt die Abwicklung dem Insolvenzverwalter. Je nachdem, mit welchen Mitteln er das Unternehmen vorher ausgelutscht hat, muss er dabei nur schauen, dass es nicht zur Durchgriffshaftung kommt.
Schöne Grüße
MM