'Firma e.K.' im eine GmbH umwandeln

Hallo,

wie müßte man vorgehen, wenn man seine eingetragene Firma (e.K) in eine GmbH umwandeln möchte. Möglichst ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts. Der Notar wäre natürlich zur Beglaubigung unumgänglich.

Das entsprechende Gründungskapital wäre vorhanden.

Es gibt jede Menge Muster-Gesellschaftsverträge für GmbH-Neugründungen, aber ich kann keinen Mustervertrag zur Umwandlung einer eK-Firma in eine GmbH finden.

Würde es theoretisch reichen einen entsprechenden Satz dem Gesellschaftsvertrag vorzustellen? Oder sollte man in diesem Fall die alte Firma löschen lassen und eine GmbH-Neugründung vollziehen?

Freue mich auf Eure Antworten für dieses Gedankenexperiment.

Viele Grüße,

Robert.

Doppelposting, s.a. allg. Rechtsfragen owt

Servus,

Oder sollte man in diesem
Fall die alte Firma löschen lassen und eine GmbH-Neugründung
vollziehen?

Alldieweil das hier auf Bargründung vs. Sachgründung hinausläuft: Ja, eine Bargründung ist jedenfalls vorzuziehen, wenn das nötige Kleingeld liquide vorhanden ist.

Sachgründung ist (a) teuer, weil der dafür notwendige Sachgründungsbericht für den StB oder WP, der ihn in der Regel zusammenschrauben wird, eine lästige, fummelige und höchst riskante Arbeit ist und (b) riskant, weil auch der schönste Sachgründungsbericht im Zweifelsfall bei falschen Wertansätzen nicht davor schützt, daß die Sachgründung in ihrer (häufigen) Ausprägung als mißglückte Sachgründung dazu führt, daß die GmbH u.a. steuerlich als nicht existent betrachtet wird, mit allen mehr oder weniger unangenehmen Folgen.

Beiläufig: Die Einzelfirma muß nicht zwingend gelöscht werden, wenn die GmbH ins Leben gerufen wird. Das hat noch Zeit.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Bargründung scheint mir nach dieser Ausführung die sinnvollere Variante zu sein.

Könnte man theoretisch beim Notar gleichzeitig die alte Firma XY e.K. löschen lassen und im gleichen Zug die neue XY GmbH gründen? Mit dem gleichen Namen?

In diesem Fall könnte man vielleicht einen Standard-Gesellschaftsvertrag verwenden und man sich die Beratungskosten für einen Anwalt oder Notars sparen, die ja nicht unerheblich sein sollen.

Viele Grüße,

Robert.

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