Firma fälscht Arbeitszeiten-Anzeige?

Angenommen ein Mitarbeiter findet durch Zufall heraus das der Chef die Arbeitszeiten (ver-)fälscht, an wen kann man sich wenden, bzw. welche Behörde wäre da zuständig?

Die Mitarbeiter müssen teils 12 Stunden und mehr arbeiten an manchen tagen, damit dies keine Konsequenzen für die Firma hat manipuliert der Chef die Arbeitszeiten so, dass keiner über die 10 Stunden kommt.
Für den Mitarbeiter wäre das verschieben der Stunden kaum ein Nachteil, aber „aus Versehen“ scheinen da immer mal wieder einige Stunden zu verschwinden…

Hi,

bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft ? Wenn nein, dann werde es. Dann sagst Du ihnen, die sollen mal nachprüfen… Dann machen sie es, natürlich ohne Namen zu nennen.

Das Problem ist, die Vorgesetzten machen sich strafbar, wenn zum Beispiel ein Unfall passiert und ein Mensch ums Leben kommt, weil er z.b. die Arbeitszeitgrenzen verletzt hat. Die könnten sogar in den Knast kommen, wissen es aber oft nicht…Gleiches gilt für einen Arbeitgeber… Die Grenzen gibt es ja nicht umsonst. Aber Du brauchst jemanden, der diese Sache „anonym“ aufdeckt…
Wenn Du weitere Fragen, oder genaue Angaben hast, dann schreibe mich gerne nochmals an.
Harley

P.S. Klar, Anzeige wäre richtig. Aber möchtest Du noch in der Firma bleiben ?

hallo kingsmo

hierfür ist das gewerbeaufsichtsamt zuständig.
einen nachteil habt ihr als arbeitnehmer nur, wenn die zeit >10h als überstunden, sprich ohne bezahlung entlohnt wird.

Hallo,
das klingt übel, also hat der Betrieb einen Betriebsrat, der muss darauf achten, dass Gesetze eingehalten werden? Wenn nicht, gibt es zum einen das Gewerbeaufsichtsamt, oder eine Arbeitsschutzbehörde, das ist von Land zu Land verschieden. In NRW sind hierfür die Bezirksregierungen Ansprechpartner. Außerdem gibt es branchenübliche Behörden. Gerne helfen auch die Gewerkschaften, je nach Branche und Zugehörigkeit.
Viel Erfolg C

Hallo kingsmo.
Die Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden, eine Ausnahme für längere Arbeitszeiten ist zulässig. Die Aufzeichnung,also Beginn und Ende der Arbeitzeit zu manipulieren ist verboten.
Die Gewerbeaufsicht ist zuständig.
Wenn damit aber keiner ein Problem mit hat passiert auch nichts. Wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn Stunden „verschwinden“ - aus
welchen Gründen auch immer - muss man sie geltent machen, also einfordern. Schriftlich innerhalb von 3 Monaten, mit exatem Betrag. Bekommt man die Stunden dann nicht vergütet oder als Arbeitszeit z.B. in einem Zeitkonto gutgeschrieben, muss man klagen. Das kann nur der Betroffene.

Hallo,

von behördlicher Seite wäre das Gewerbeaufsichtsamt. Die zuständige Gewerbeaufsicht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber durch Google sicher herauszufinden.

Unter Umständen interessiert sich auch die zuständige Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung, und somit auch zuständig für die Gesundheit der Beschäftigten, für so einen Fall.

Viele Grüße
D

Belege sammeln, RA einschalten. MfG Peter A. Hoppe

Es wäre gut die zuständige Gewerkschaft darüber zu informieren, oder/ und die Arbeitsschutzinspektion. Sollte ein Betriebsrat in der Firma sein, dann natürlich erst einmal dort vorsprechen. Ansonsten einen persönlichen Arbeitsnachweis führen und den von einen Kollegen oder Meister gegenzeichnen lassen. Unter der Berücksichtigung der Ausschlussfristen ist damit auch eine Leistungsklage am zuständigen Arbeitsgericht möglich, plus der Prozente des Überstundenzuschlages.

Hier geht es ja offensichtlich nicht um die Bezahlung, sondern um die gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeiten und für deren Einhaltung ist die Gewerbeaufsicht zuständig und jederzeit dankbar für einen Hinweis, wenn da massiv geschummelt wird.

Hallo, das mit den 10 Stunden und nicht mehr kenne ich. Klingt bald wie Kaufland? Aber an eine Behörde kannst du dich wenden, wenn du ausscheiden willst aus der Firma. Dann zum Arbeitsgericht. Wenn du da weiter arbeiten willst, musst du dich mit den Koll. zusammenschließen, wird schwierig, weil einige wenige gerne umsonst arbeiten, um sich zu präsentieren oder aus angst, aber eher zum präsentieren. Ich habe es bei Kaufland erlebt, da wurden nicht mal bei havariefällen (zB.defekte Leergutanlage) gefragt, ach wollen wir die Stunden nicht aufschreiben? Ich habe mich gegen gewährt und bin rausgemobbt worden. Also Aufpassen, du musst das abwägen. Am besten alle sind sich einig und lasst euch es nicht gefallen.

Mfg

Zuständig bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz ist das Gewerbeaufsichtsamt, bei Betrug am Finanzamzt oder der Sozialversicherung („Schwarzarbeit“) auch der Zoll.
Gruß
U-Daniel

Hallo Kingsmo,
das ist eigentlich eine Sache des Amtes für Arbeitsschutz, da bei Ihnen die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten erheblich überschritten werden.
Allerdings gibt es da in der letzten Zeit einige Gerichtsurteile gibt, bei denen die MA nicht so gut weggekommen sind.
Also sprechen Sie zuerst mit dem Chef, aber nicht ohne Zeugen.
Drohen Sie evtl. mit dem Amt für Arbeitsschutz und verlangen Sie, dass die Stunden ordnungsgemäß abgerechnet werden. Außerdem drängen Sie darauf, dass zukünftig spätestens nach 10 Stunden schluss ist.
Zur Sicherheit sollten Sie einen Anwalt oder die Gewerkschaft einschalten.
Gibt es bei Ihnen einen Betriebsrat? Wenn nicht, sorgen Sie dafür. Die gewerkschaft hilft dabei!

Gruß
Paul

Hallo,

grundsätzlich das Amt für Arbeitsschutz.

Gefahr besteht, wenn es rauskommt, das Du die Meldung abgegeben hast, kann wegen Vertrauensbruch eine Kündigung erfolgen.

Besser, den Betriebsrat einschalten.

Gruß

Klaus

Hallo,

zuerst wäre ein Gespräch mit diesem Vorgesetzten sinnvoll, eventuell mit Unterstützung des Betriebsrates/Personalvertretung.
Je nach Beruf könnte als nächster Schritt die Gewerbeaufsicht zuständig sein.
Da der Chef scheinbar die MitarbeiterInnen nicht gezielt betrügt (also offensichtlich unter ziemlichen Druck steht), sollte mit ihm eine Lösung gefunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Es kommt sehr darauf an, was Sie erreichen wollen.
Sofern Ihrer Meinung nach Arbeitszeiten nicht oder nicht ausreichend verguetet warden, ist es ein Anspruch den Sie anwaltlich bzw. gerichtlich durchsetzen muessen / koennen.
Wenn es um Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes geht, ist die Bezierksregierung (frueher „Staatliches Amt fuer Arbeitsschutz“) zustaendig. Diese kann die Aufzeichnungen des Arbeitgebers überprüfen und Bussgelder verhaengen. Ausstehende VErguetung erhalten Sie daduerch nicht, aber es wuerde dazu fuehren, dass der Arbeitgeber vermutlich zukuenftig seine Praktiken aendert.

Da hilft eigentlich nur eines: Jeder führt Buch über seine eigenen Arbeitszeiten. Diese präsentiert er dann dem Chef und verlangt für die >10 Stunden Freizeitausgleich.
Wenn Stunden immer wieder verschwinden, wäre - notfalls gerichtlich- das Einfordern des entgangenen Lohnes ein Weg. Hinzukommt: Steuerhinterziehung, weil für die verschwundenen Stunden keine Lohnsteuer bezahlt wird; ebenso Betrug an der Sozialversicherung, weil hierfür keine Sozialabgaben abgeführt werden. Für Letzteres wäre die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (=Zoll) zuständig,
Gruß Robby1

Hallo, leider ist das nicht mein Spezialgebiet und kann nicht helfen
Gruss