Firma/Filiale zu nach Elternzeit?

Hallo,

man nehme an, eine Mitarbeiterin nimmt nach der Geburt 1 Jahr Elternzeit. Der Arbeitsvertrag läuft auf die Filiale X der Firma Y in Musterstadt.

  1. Was kommt auf einen zu, wenn diese Filiale während der Elternzeit geschlossen wird?

  2. Was käme auf einen zu, wenn die Filale nach der Elternzeit geschlossen werden würde? Eine einfache Kündigung?

Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer im jeweiligen Fall?
Muss man in einer anderen Filiale Arbeit annehmen?

Danke!

Hallo

man nehme an, eine Mitarbeiterin nimmt nach der Geburt 1 Jahr
Elternzeit. Der Arbeitsvertrag läuft auf die Filiale X der
Firma Y in Musterstadt.

  1. Was kommt auf einen zu, wenn diese Filiale während der
    Elternzeit geschlossen wird?

Das käme darauf an, was im Wortlaut zum Arbeitsort vereinbart ist. Sollte der Arbeitsort X in Y ohne Öffnungsklausel fixiert sein, könnte die AN am Ende der Elternzeit dem AG vermutlich mitteilen, daß Sie die Arbeit bei X in Y nicht aufnehmen kann, er im Annahmeverzug sei und er das Gehalt solange trotzdem überweisen muß, während sie solange zuhause bleibt. Dann muß der AG entweder die Filiale wieder aufmachen oder eine fristgerechte (Änderungs)Kündigung aussprechen, bei deren Fristablauf die AN entweder gekündigt ist (bzw ggf geklagt hat) oder die neuen AV-Inhalte akzeptiert hat.

  1. Was käme auf einen zu, wenn die Filale nach der Elternzeit
    geschlossen werden würde? Eine einfache Kündigung?

Wie oben. Nur daß hier zur Wirksamkeit der Kü vorab keine Zustimmung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden muß (wenn nicht http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html anzuwenden ist).

Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer im jeweiligen Fall?
Muss man in einer anderen Filiale Arbeit annehmen?

Wenn Kündigungsschutz besteht, kann man eine fristgerechte Änderungskü

  1. annehmen, dann gelten die neuen Inhalte nach Fristablauf
  2. ablehnen, dann endet das AV nach Fristablauf; der AN kann natürlich binnen 3 Wochen ab Küzugang eine Küschutzklage einreichen
  3. unter Vorbehalt annehmen, dann gelten die neuen Inhalte na,ch Fristablauf; der AN prüft aber gleichzeitig vor dem ArbG die sozial Wirksamkeit

Ohne Küschutz entfällt Möglich3keit 3. ; und bei 2. entfällt die Küschutzklagemöglichkeit. Bei Filialschließung ist diesbezüglich aber eh nichts zu holen.

Gruß,
LeoLo