Firma führt Strechen der Wohnung ohne Aufrag durch

Folgender Fall:

Eine Malerfirma übernimmt Renovierungsarbeiten, obwohl kein Kostenvoranschlag besteht, obwohl kein Vertrag zwischen den Parteien besteht. Die Malerfirma hat sich der Person A angeboten auf freundschaftlicher Basis die Arbeiten durchzuführen, da Firma und Person A schon jahrelang gute Freunde sind. Nachdem die Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, und das mehr schlecht als recht, stellt die Firma eine astronomische Rechung aus.
Ist das rechtens?
Hat Person A Chance den Prozess zu gewinnen?

Auf freundschaftlicher Basis is immer schwierig—schwarzarbeit

firma stellt aber rechnung…

bei prozess wohl, da dienstleistung geschehen, entgegenkommen des rechnungspreises, also angleichung…wie aufm flohmarkt ich will 500 für den schuh, der käufer will nur 300 bezahlen und man trifft sich in der mitte…

Hi Anja,

ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Wenn also die Firma das Angebot gemacht hat, die Renovierung durchzuführen und der Besitzer des Gebäudes hat „ja“ gesagt, ist erst einmal ein Vertrag geschlossen worden.

Ich nehme an, dass die Arbeiten ja auch vom Besitzer beobachtet worden sind das heisst, man kann nicht davon sprechen, dass die Arbeiten nicht gewünscht waren, oder?

Zur Höhe der Rechnung: Zum Zustandekommen des Vertrages ist kein Kostenvoranschlag nötig. Wenn die beiden Parteien vorher nicht über den Preis gesprochen haben, ist es natürlich sehr schwierig, nachträglich eine Einigung zu finden.

Der Gebäudeeigner sollte sich von einem Gutachter einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen als Grundlage für die Rechnung nehmen. Sind größere Abweichungen zur Rechnung, sollte man versuchen, sich zu einigen.

bye
Rolf

Hi,

durchzuführen, da Firma und Person A schon jahrelang gute
Freunde sind.

Warum reden die beiden Personen dann nicht miteinander? So gute Freunde können es doch gar nicht sein, wenn einer gleich zum Gericht rennt… Vielleicht war die hohe Rechnung nur ein Versehen?

Wolfgang

Hallo,

Die Malerfirma hat sich der Person A
angeboten auf freundschaftlicher Basis die Arbeiten
durchzuführen,

und ist anschließend in die Wohnung eingebrochen, hat heimlich alles gestrichen und ist dann wieder abgehauen?

Oder hat der Wohnungsbesitzer die Maler reingelassen und arbeiten lassen? In diesem Fall ist der Vertrag durch kunkludente Handlung zustande gekommen.

Gruß, Niels