Meine Schwester und ich möchten uns demnächst selbständig machen und eine Veranstaltungsagentur gründen. Jetzt haben wir einen Vorschlag von anderen, seit 3 Jahren bereits bestehenden Veranstaltungsagentur, bekommen. Und zwar, wir gründen wie geplant zusammen mit der Schwester eine Gbr, machen aber ein Kooperationsvertrag mit dieser Agentur. Wir gründen so zu sagen eine Filiale, übernehmen den Firmennamen, können Ihr Know-how haben, all Ihre Checklisten, Formulare, ihre Referenzen verwenden. Also der Vertrag läuft über 3 Jahre, danach, wenn die Zusammenarbeit gut geklappt hat, ist es nicht ausgeschlossen zu dritt eine Gbr zu gründen. Hört sich ja gut an. Sie bekommt 30 % Provision und wir 70%. So eine Art von Kooperationsvertrag kenne ich nicht. Wer kennt sich damit aus? Was soll im Vertrag beachtet werden? Sollen wir so ein Vertrag überhaupt machen oder doch lieber Finger davon lassen? Welche Nachteile haben wir dadurch, wenn so ein Vertrag zustande kommt?
Kooperationsvertrag…
Hallo …
zunächst wird eine Firma nicht durch einen Kooperationsvertrag gegründet, sondern durch Eintragung ins Handelsregister.
Der Kooperationsvertrag kann ein Vertriebsinstrument sein, je nach Bekanntheitsgrad des Namensgebers, dazu ist hier im Kontext aber nichts zu erfahren.
Prüfen müßte man, inwieweit das Auftreten mit gleichem Namen dazu führen kann, dass Marktteilnehmer auf eine gemeinsame GbR schliessen und man Sie ggf. wechselseitig in Anspruch nehmen kann, dies muss in der Tat ein Anwalt klären, der die Verträge zu prüfen hat.
Viel Erfolg!
MfG
BEBOUB
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Jetzt haben wir
einen Vorschlag von anderen, seit 3 Jahren bereits bestehenden
Veranstaltungsagentur, bekommen. Und zwar, wir gründen wie
geplant zusammen mit der Schwester eine Gbr, machen aber ein
Kooperationsvertrag mit dieser Agentur. Wir gründen so zu
sagen eine Filiale, übernehmen den Firmennamen
Mach Dich mal schlau über den Begriff „Franchising“ - denn so in etwa ist das Angebot ja aufgebaut …
Know-how haben, all Ihre Checklisten, Formulare, ihre
Referenzen verwenden.
Gerade letzteres könnte ein ungeheurer Wertvorteil darstellen, sofern es gute Referenzen sind …
Ihr bekommt ja vermutlich auch einen Pool an Künstlern mit, den ihr vermarkten könnt. Ihr bekommt somit die Chance, leicht in einen eigentlich schon besetzten Markt einzusteigen. Da müsst ihr überlegen, was Euch mehr bringt.
Wenn ihr der Meinung seid, dass ihr das alles auch alleine stemmen könnt, dann würd ich auf die Kooperation verzichten. Andererseits könnt ihr durch die Zusammenarbeit auch viel lernen (UND VORALLEM VIELE FEHLER VERMEIDEN!!!) von Leuten, die länger im Business sind.
Aber das funktioniert wirklich nur, wenn die Partner gut sind. Ansonsten lassen …
Also der Vertrag läuft über 3 Jahre,
danach, wenn die Zusammenarbeit gut geklappt hat, ist es nicht
ausgeschlossen zu dritt eine Gbr zu gründen. Hört sich ja gut
an. Sie bekommt 30 % Provision und wir 70%.
Na - wenn ihr mit deren Hilfe auf 50.000 EUR Umsatz kommt und ihr davon 70% behaltet, habt ihr schon mal 35.000 EUR
Ist die Frage, ob ihr ohne Referenzen alleine überhaupt auf die 35.000 EUR kommt (beispielhaft!)
Was soll im Vertrag beachtet werden? Sollen wir so ein Vertrag
überhaupt machen oder doch lieber Finger davon lassen? Welche
Nachteile haben wir dadurch, wenn so ein Vertrag zustande
kommt?
Frag nach den Vorteilen!!!
Auf jeden Fall solltet ihr aber Euch einen Anwalt Eures Vertrauens suchen …
Viel Erfolg!