Hallo!
Folgendes Problem mit längerer Vorgeschichte: Person A hat in den 90ern in den neuen Bundesländern den Beruf des Glasbläsers gelernt. Diesen Beruf gibts in eigenständiger Form aber nur in den neuen Bundesländern, in den alten Bundesländern gibts den Beruf nicht bzw. nur als Spezialisierungsrichtung des Glasapparatebauers. Nun das Problem:Um sich in den neuen Bundesländern selbstständig machen zu können,müsste A nun den Meisterbrief für Glasbläser machen. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen: Was ist,wenn A sich in diesem Beruf in den *alten* Bundesländern selbstständig machen will,wo es diesen Beruf ja nicht gibt ? Ginge das überhaupt und bräuchte A dort auch einen Meistertitel ?
Hallo ich bezweifel mal, dass du dich ausgiebig informiert hast. Den Glasbläser gibt es auch in den alten BL und es ist eine Bundeseinheitliche Ausbildung nach HWO http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…
Ich kenne eine Glasbläserin hier in SH und weiß, dass in Bayern rund um Zwiesel, Bodenmais und Co massenweise Glashütten zu finden sind, wo es ausschließlich um schöne Dinge geht (Vasen, Trinkgefäße, Weihnachtskugeln, Paperwaights…)
Also wirst du vermutlich überall in D einen Meister brauchen.
Gruß Susanne
Erstmal danke für die Antwort. Heute hab ich bei der IHK angerufen und mich erkundigt. Die sagten,daß es für diesen Beruf zwar keinen Meisterzang,wohl aber eine Art Meldepflicht gibt,d.h. man muss einen meisterähnlichen Titel haben,um sich darin selbstständig machen zu können. Den kann man erlangen,wenn man 4 Jahre in leitender Stellung gearbeitet hat. Allerdings gibts in Deutschland eine Aunahmeregelung: Produziert man nicht für Endkunden, sondern nur für Händler/Großhändler, entfällt auch diese Meldepflicht. Sprich: Jeder kann sich in diesem Bereich selbstständig machen,wenn er seinen Kundenkreis entsprechend einschränkt. Im vorliegenden Fall trifft das zu,da nur für einen einzigen Kunden (Händler in den USA) gearbeitet wird.
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