Hallo!
Ich habe mich nun entschieden eine Firma zu Gründen ( GmbH, 25000 Euro usw, da weiß ich Bescheid). Nun habe ich erfahren, dass man nicht nur eine Einverständniserklärung der Eltern braucht, sondern auch eine " vormundschaftsgerichtliche Genehmigung " . Nun meine Frage: Was ist das genau und wo bekomme ich diese her?
Weitere Frage: Wenn meine Erziehungsberechtigten nicht bei der Gründung dabei sein können, reicht dann eine schriftliche Einverständniserklärung aus?
stimmt genau, man braucht beides. Hier ein Link zum Thema und weitere Infos: http://www.konstanz.ihk.de/recht_und_fair_play/vertr…
Sie müssen sich also an das zuständige Gericht wenden. Einfach im Telefonbuch schauen oder beim nächsten Amtsgericht anrufen. Ggf. weiß sich das Gewerbeamt eine Adresse.
Viel erfolg
Hartmut Dieterle
leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.
also eine Gründung ist auf jeden Fall möglich. Du kannst zu einem lokalen Notar oder Anwalt gehen und dort weitere Informationen bekommen. Außerdem kannst du hier (http://www.recht24-7.de/news/deutschland-im-gruendun…) Informationen zum Thema bekommen.