ich bin Webdesigner und habe bereits Aufträge. Damit mich der
Fikus nicht erwischt, möchte ich noch vor meiner ersten Einnahme Gewerbe anmelden. Sowiet ich weiß habe ich zwei Möglichkeiten:
-Eine GbR gründen
-Mich Selbständig machen
Wo liegen die jeweiligen vor- und nachteile? was kann man mir empfehlen? Muß eine GbR nicht aus mind. 2 Personen bestehn?
Du hast die Möglichkeit, Dich als Gewerbetreibender in der Rechtsform des Einzelunternehmens selbständig zu machen. Das ist die klassische und in den meisten Fällen in Betracht kommende Rechtsform. Als Gewerbetreibender in welcher Rechtsform auch immer brauchst Du einen Gewerbeschein.
Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du als Alternative die Möglichkeit, Deine Tätigkeit als Freiberufler auszuüben. Dann bist Du auch selbständig, aber Du übst kein Gewerbe aus. Beispiele klassischer fretberuflicher Tätigkeiten sind niedergelassene Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, beratende Ingenieure, aber auch Künstler.
Wenn irgend möglich, solltest Du Dein Tun als freiberufliche Tätigkeit deklarieren, denn damit sind einige Vorteile verbunden, die allen anderen Selbständigen verschlossen sind, z. B. Gewerbesteuerfreiheit. Außerdem reicht eine einfache Einnahme-Überschuß-Buchhaltung, unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Hinzu kommt die freie Wahl Deines Geschäftssitzes, z. B. in reinen Wohngebieten. Bei Gewerbetreibenden haben diverse Ämter ein Wörtchen mitzureden, aber der Freiberufler übt eben kein Gewerbe aus. Er hat nicht einmal einen Gewerbeschein, muß seine Tätigkeit also nicht bei der Gemeinde anmelden.
Wenn Du Deine Geschäftsziele zusammen mit einem Partner anstreben möchtest, entsteht automatisch eine GbR, wie überhaupt viele GbRs entstehen, ohne daß dies den Beteiligten überhaupt bewußt ist. Du kannst Dich als Freiberufler, aber auch als Gewerbetreibender Einzelunternehmer mit einem Partner zu einer GbR zusammen tun.
Meinen Gewerbeschein bzw. vielmehr die Anmeldung dazu liegt bereits halb ausgefüllt auf meinem Schreibtisch Es geht mir einfach darum, das ich diverse Dinge die mit Geld bringen ganz legal ausüben darf. Z.B. Webdesign, Webhosting und Webpromotion. Außerdem betreibe ich diverse Webportale, bei einem dieser Portale verkaufe ich CDs, es ist also eine Art Online-Shop. Also kann ich meine Gewerbeanmeldung einfach abgeben und sagen das ich mich selbständig machen möchte?
herzlichen dank
stephan
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an Deiner Frage erkenne ich, dass Du Dich bisher noch nicht allzuviel mit Existenzgründung beschäftigt hast (nicht negativ gemeint, irgendwann muß man einfach mal anfangen), daher mein Standard-Tipp: Unbedingt mit dem Thema Kalkulation beschäftigen, da die meisten Firmenpleiten (vor allem bei Existenzgründungen) aufgrund fehlender Kalkulationskenntnisse vorkommen.
es gibt kein „offizielles“ sich selbständig machen. Die Übergänge können jederzeit fliessend sein. So kannst Du natürlich nebenberuflich ein wie auch immer gestaltetes Unternehmen gründen und Handel treiben und trotzdem hauptberuflich Angestellter bleiben (wenn es Dein Hauptarbeitgeber zulässt)…
Die Gewerbeanmeldung hat an sich wie Wolfgang schon ausführte, den Sinn, den „öffentlichen“ Instanzen (d.h. Stadt, Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft…) mitzuteilen: „Ich habe vor, mit diesem Gewerbe Umsätze zu erzielen“ und damit diesen ein gewisses „Mitspracherecht“ bei Deiner Gewinnerzielung und Arbeitsausführung zu sichern…
„Vorteile“ für Dich sehe ich da kaum, da es sich um einen reinen Verwaltungsakt handelt.
Was Du halt bedenken solltest bei der Wahl der Gesellschaftsform sind etwaige Haftungsrisiken aus Deiner Geschäftstätigkeit. (z.B. was passiert, wenn Du web-Hosting für ein fremdes Verkaufs-Portal betreibst, Dein Server crashed und das Portal für Kunden nicht erreichbar ist…) Wenn Du das nicht ausschliessen kannst, dann brauchst Du entweder eine gute Haftpflicht (die recht teuer sein kann) oder eine Unternehmensform, die Deine Privathaftung auf ein erträgliches Mass begrenzt…
Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du als Alternative die
Möglichkeit, Deine Tätigkeit als Freiberufler auszuüben. Dann
bist Du auch selbständig, aber Du übst kein Gewerbe aus.
Beispiele klassischer fretberuflicher Tätigkeiten sind
niedergelassene Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
Architekten, beratende Ingenieure, aber auch Künstler.
Designer fallen üblicherweise in den Bereich der Freiberufler. Dazu gibt’s übrigens auch eine Vereinigung von Designern (soweit ich weiss mit Sitz in Frankfurt oder Stuttgart). Dort kann man sich sicherlich Hinweise holen.
Wenn Du Deine Geschäftsziele zusammen mit einem Partner
anstreben möchtest, entsteht automatisch eine GbR, wie
überhaupt viele GbRs entstehen, ohne daß dies den Beteiligten
überhaupt bewußt ist. Du kannst Dich als Freiberufler, aber
auch als Gewerbetreibender Einzelunternehmer mit einem Partner
zu einer GbR zusammen tun.
Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass man für sämtliche Fehler seiner Partner mit gerade stehen muß und zwar mit seinem gesamten privaten Kapital (also: trau, schau wem).
Alternativ wäre da die „Partnerschaft“ als Unternehmensform.
auch wenn ich vielleicht wieder geadelt äh getadelt werde weil das nicht direkt die frage betrifft ( aber was ich viel wichtiger empfinde als das das FA mal ein paar tage keine USt. bekommt oder vieleicht die Anmeldung ein paar tage später eingeht, ist die frage der haftung bzw. haftpflicht für dein gewerbe/ Fa.,
du hast als webdisigner/ portalanbieter/ webshopbetreiber soviel mit haftungsfragen zu tun, dass du unbedingt für deine firma eine haftpflicht abschliesen solltest,
ich hab das selber mal durch, wollt das auch mal machen (eigentlich nur nebenbei), da war aber die haftpflicht hierfür teurer als die für die ganze firma zusammen, die v. haben nur mit sich reden lassen, als ich sagte ich benötige gewisse dinge nicht, bzw. schliese gewisse haftungsfragen durch meine agb aus,
uwe
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da kann ich dich ganz beruhigen, ich eine berufsfachschule wirtschaft und verwaltung 2 jahre lang erfolgreich besucht - dort geht es halt nur um unternehmen die bereits existieren, nicht - oder nur sehr bedingt - um unternehmensgründungen.
gruß
stephan
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Hallo Stephan, sich mal eben selbständig machen, ist wirklich nicht zu empfehlen! Ich bereite mich seit über 1/2 Jahr darauf vor und schlage mich schon seit Wochen mit Versicherungen, Steuerberater etc. rum, auch war ich bei einem Existenzgründungskurs. Also, dort kam klar zum Ausdruck, dass Webdesign 1. eine Dienstleistung ist (muss auch auf den Gewerbeschein glaube ich) und nichtfreiberuflich zu betreiben! Auch ist es zu empfehlen vorher 1 Monat arbeitslos zu sein, dann nämlich bekommt man 1/2 Jahr Überbrückungsgeld, welches in Höhe der letzten gezahlten Leistung entspricht, inklusive Zuschuss für Renten und Krankenkassenbeiträgen!!! Ist also wirklich nicht zu verachten!
Bedenke sobald Du selbständig bist, musst Du auch Deine Rente und die Krankenkasse selber zahlen, da kommen schnell 500-600 Euro im Monat zusammen (ausser Du machst es nebenberuflich). Auch sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen wenn man nach 1961 geboren ist, denn dann hat man im Falle des Falls kein Anspruch auf vorzeitige Rente mehr!!!
Ich könnt noch ewig weiterschreiben, hoffe aber erstmal ein bischen Hinweis darauf gegeben zu haben, nichts zu überstürzen!?
Gruss nickname
P.S. Bei weiteren Fragen kannst Du mich auch gerne anmailen.
Hallo Stephan, sich mal eben selbständig machen, ist wirklich
nicht zu empfehlen! Ich bereite mich seit über 1/2 Jahr darauf
vor und schlage mich schon seit Wochen mit Versicherungen,
Steuerberater etc. rum, auch war ich bei einem
Existenzgründungskurs.
Halte ich für gut.
Also, dort kam klar zum Ausdruck, dass
Webdesign 1. eine Dienstleistung ist (muss auch auf den
Gewerbeschein glaube ich) und nichtfreiberuflich zu betreiben!
Wenn man keinen entsprechenden Titel hat: Gewerbeschein
Aber als Dipl.-Designer: freiberuflich
Auch ist es zu empfehlen vorher 1 Monat arbeitslos zu sein,
dann nämlich bekommt man 1/2 Jahr Überbrückungsgeld, welches
in Höhe der letzten gezahlten Leistung entspricht, inklusive
Zuschuss für Renten und Krankenkassenbeiträgen!!! Ist also
wirklich nicht zu verachten!
inkl. vorher Arbeitslosengeld, das man auch bekommt, wenn man mit einem Nebengewerbe 50.000 € Umsatz p.a. macht, solange der Gewinn