Firma hat Ärger mit Hausverwaltung wegen Lieferschwäche

Hallo an alle,

eine Firma zieht in ein Bürogebäude ein, mit einem Mietvertrag für 5 Jahre.
Unter anderem gibt die Firma einen Auftrag an die Hausverwaltung, welche diese an ihren Sub weiter leitet.
Es handelt sich hierbei um Möbel und Wände die in der Farbe dieser Möbel bestellt wurden. Der Vertrag wurde mit dem Subunternehmen unterschrieben. Die Wände wurde in der Farbe gestrichen und es wurde jeweils 1 Muster Möbel geliefert (7 Stück von 8 stehen noch aus).
Nun wartet die Firma über 6 Monate auf die Nachlieferung der noch fehlenden 7 Möbelstücke. Der Sub meint, es läge am Lieferanten und lehnt schließlich im 7. Monat den Auftrag ab.
Nun steht die Firma da, mit 1 (bezahlten) Teil , 7 fehlen und die Wände sind auch entsprechend in der exakten Farbe des 1 Möbelstückes gestrichen (dies wurde alles vom Sub gemacht, auch die Verwaltung wusste, das die Wandfarbe die des Möbels entsprechen muss).

Wie kann die Firma nun gegen den Sub vorgehen? Kann sie das überhaupt ?

Wer übernimmt die Kosten für eine neue Streichung der Wände in einer anderen Farbe , wenn man andere Möbel auswählen muss? (Es handelt sich hier um ein sehr kräftiges Grün und es sollte schon passen)
Ist die Firma nun kompett aufgeschmissen und hat Pech mit der grünen Wand und dem einen Möbelstück in genau dieser Fearbe?

Danke im Voraus
LG Jasmin

Hallo Jasmin,

es gibt einen Vertragspartner. Das ist kein Subunternehmen und keine Hausverwaltung.

Ich kann dein Problem nicht lösen.

Eventuell hilft dir mein Einwand, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Grüße

Jens

sorry
Ich wollte nur die Verhältnisse erklären ,
der Vertrag besteht zwischen der FirmaA (Mieter) und FirmaB (Technischer Dienstleister /Facility Management)

Die Konstellation ist sehr eigenartig. Die Farbgestaltung der Wände und insbesondere die Beschaffung der Möbel ist üblicherweise Aufgabe des Mieters, und hat nichts mit der Hausverwaltung zu tun. Und wenn hier der Vertrag mit dem so genannten „Subunternehmer“ unterschrieben wurde, dann klingt dies zunächst mal auch so überhaupt nicht danach, als ob hier eine vom üblichen Verfahren abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Daher noch einmal die Rückfrage, wessen Unterschriften unter dem Auftrag stehen: Mieter und so genannter „Subunternehmer“? Taucht da irgendwo auch die Hausverwaltung mit eigener Unterschrift auf?

Wenn nein, dann gehe ich mal davon aus, dass die Hausverwaltung hier maximal den Kontakt zu dem so genannten „Subunternehmer“ hergestellt hat, der ggf. eben auch für die Hausverwaltung arbeitet, ohne dass die Hausverwaltung hier jedoch im speziellen Fall Vertragspartner geworden wäre.

Und dann richten sich Ansprüche des Mieters direkt gegen den Tischler, und ist die Hausverwaltung außen vor.

Nur wenn der Vertrag direkt zwischen Mieter und Hausverwaltung geschlossen worden wäre, wäre jetzt die Hausverwaltung in Anspruch zu nehmen.

der Vertrag besteht zwischen der FirmaA (Mieter) und FirmaB (Technischer Dienstleister /Facility Management = Sub)

Dann ist Ansprechpartner des Mieters ausschließlich der Technische Dienstleister. Und der ist dann ihm gegenüber gerade kein Subunternehmer (auch wenn er sonst in anderen Dingen ggf. auch als Sub des Vermieters tätig ist).

Ja das ist schon klar, aber das war auch nicht meine Frage

Die Verwirrung hast du selbst geschaffen.
Warum erwähnst Du überhaupt die Verwaltung wenn die außer mit Mietvertrag gar nichts mit den Möbeln und Farben zu tun hat ?

Euer Vertragspartner (Du nennst ihn Sub, das ist er aber gar nicht !) hat Auftrag übernommen und teilweise ausgeführt (Maler und 1 Möbel). Nun hat er Schwierigkeiten die Restmöbel zu beschaffen.

Er will vom Auftrag zurücktreten wegen Unmöglichkeit der Erfüllung.
Das geht schon, nur haftet er dann für den Schaden.

Und der Schaden wäre (mindestens) die bisherige Bezahlung (die nun für Kunden wertlos ist) . Über weitere Forderungen, z.B. Mehrpreis wenn man diese Waren oder Dienstleistungen nun bei anderer Firma bestellen müsste und es dort teurer würde als im 1. Angebot vereinbart, kann man nachdenken.
Hier sollte man es bei Rückzahlung der bisherigen Zahlung bewenden lassen.

MfG
duck313

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