eine Firma hat über einen mehrjährigen Zeitraum zuviel Krankenkassenbeiträge an einen Arbeitnehmer ausgezahlt.
Nun will diese Firma vom Mitarbeiter die zuviel gezahlte Summe zurück. Muß der Arbeitnehmer die gesamte Summe zurückzahlen?
Gibt es eine Verjährungsfrist?
Verjährungsfrist: Kurze Verjährungsfrist bei Rückforderungsanspruch wegen Gehaltsüberzahlung (ArbG Cottbus, Urt. v. 24. 111995 – 6 Ca 3290/95)
Der Rückanforderungsanspruch des Arbeitgebers wegen irrtümlicher Gehaltsüberzahlung unterliegt analog § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB der kurzen, zweijährigen Verjährungsfrist.
ArbG Cottbus, Urt. v. 24. 111995 – 6 Ca 3290/95, NZA-RR 1996, 446
Aber frage lieber mal einen Arbeitsrechtler.
Grüße
Eckard.
Verjährungsfrist: Kurze Verjährungsfrist bei
Rückforderungsanspruch wegen Gehaltsüberzahlung (ArbG Cottbus,
Urt. v. 24. 111995 – 6 Ca 3290/95)
Der Rückanforderungsanspruch des Arbeitgebers wegen
irrtümlicher Gehaltsüberzahlung unterliegt analog § 196 Abs. 1
Nr. 9 BGB der kurzen, zweijährigen Verjährungsfrist.
ArbG Cottbus, Urt. v. 24. 111995 – 6 Ca 3290/95, NZA-RR 1996,
446
Da ich bislang nur in tarifgebundenen Unternehmen tätig war, stellte sich die Frage für mich bislang nicht! Aber Dein Urteil ist doch schon mal ein Ansatzpunkt (auch, wenn ein BAG-Urteil hier endgültige Klarheit geben würde)…
Allerdings heißt 2 Jahre, dass diese Frist erst mit dem Ende des Jahres beginnt, indem der Fehler geschehen ist (steht, glaube ich, im § 197) - also im worst case 3 Jahre!