Hallo!
Mal angenommen eine Person A bestellt bei einem Anbieter B Dsl und Festnetz. Damit der Anschluss freigeschaltet werden kann, muss ein Techniker von Unternehmen C, den Anbieter B beauftragt hat, vorbeikommen. Person A muss sich dafür zwangsweise Urlaub nehmen, da nicht eine Uhrzeit festgelegt wird, sondern ein Zeitraum von mehreren Stunden. Angenommen Anbieter B hat der Person fünf Termine gegeben, die aber alle nicht statt gefunden haben, weil mal Anbieter B falsche Daten ausgegeben hat und mal weil der Techniker einfach nicht gekommen ist. Kann Person A Schadensersatz für die fünf Tage verlangen, die er umsonst Urlaub genommen hat? Wenn ja, dann könnte doch allein der Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden und nicht auch teilweise das Unternehmen C, da der Anbieter das Unternehmen beauftragt hat und dafür Sorge tragen muss, dass dieses die Arbeiten auch ausführt, oder?
Solche Dinge sind oftmals in den AGB geregelt, die man genauestens durchlesen sollte! Schadensersatzansprüche geltend zu machen ist fast immer heikel und sehr schwierig. Ärgerlich; keine Frage!
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