Firma in der eigenen Wohnung

Hi Leute;
ich betreibe eine kleine Software-Firma und möchte gerne in eine größere Wohnung umziehen.
Ein Steuerberater hat gesagt, dass ich in diesem Falle einen Teil der Wohnung ( evtl. das größere Zimmer ) als Firmensitz angeben kann und damit in der Steuer absetzen kann ( also quasi einen Teil der Wohnung an mich selbst untervermieten ).

Mein Fragen:

  1. Was denkt Ihr darüber
  2. Was muss ich dafür alles tun, damit es beim Finanzamt anerkannt wird
  3. Muss der Raum von den anderen Zimmern abgetrennt (durch Tür ) sein

Vielen Dank!

Mahlzeit!

Mein Fragen:

  1. Was denkt Ihr darüber

Hört sich schon toll an.

  1. Was muss ich dafür alles tun, damit es beim Finanzamt
    anerkannt wird

Steuerrechtlich kann ich das leider nicht beurteilen.

  1. Muss der Raum von den anderen Zimmern abgetrennt (durch Tür
    ) sein

Würde ich mal unterstellen, kann ich aber auch nicht beurteilen. Worauf ich aber dringend hinweisen möchte, ist folgendes: Bei Gewerbebetrieb in einer Mietwohnung ist meines Wissens nach der Vermieter zustimmungspflichtig. Das sollte man nicht vergessen. Und nicht wenige Vermieter (zumindest hier in Berlin) verlangen dann für den gewerblich genutzten Teil der Wohnung auch die höhere Gewerbemiete oder verweigern das ganze gleich.
Außerdem mögen manche Gemeinden das überhaupt nicht, wenn Wohnraum als Gewerberaum „zweckentfremdet“ wird.

Das sollte vorher alles genauer geklärt werden, denke ich.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Und nicht wenige Vermieter (zumindest
hier in Berlin) verlangen dann für den gewerblich genutzten
Teil der Wohnung auch die höhere Gewerbemiete oder verweigern
das ganze gleich.
Außerdem mögen manche Gemeinden das überhaupt nicht, wenn
Wohnraum als Gewerberaum „zweckentfremdet“ wird.

Hallo Dicker,

die gewerbliche Nutzung von Wohnraum kann nicht nur in Berlin mächtig Ärger bereiten. U. a. deshalb rede ich mir in diesem Brett oft genug den Mund fusselig und empfehle dringend, wann immer möglich, kein Gewerbe anzumelden oder gar eine GmbH zu gründen, sondern die Tätigkeit freiberuflich auszuüben. Freiberuflich darf man in jeder Gegend tätig sein, im feinsten Wohn- und Villengebiet oder in der Pampa. Keine Behörde hat da hinein zu reden. Vermieter können Probleme bereiten, wenn die Tätigkeit mit Publikumsverkehr verbunden ist. Man kann also nicht dem Vermieter etwas vom Wohnen erzählen, um dann eine Arztpraxis in den Räumen zu eröffnen.

Einschränkend muß ich aber sagen, daß längst nicht jede Tätigkeit als freiberuflich vom FA anerkannt wird und daß es manchmal einiger Hartnäckigkeit bedarf, um diesen Wunsch durchzusetzen. Es lohnt sich aber. Immerhin zahlen Freiberufler unabhängig von Umsatz und Gewinn keine Gewerbesteuer und werden nie bilanzpflichtig.

Gruß
Wolfgang

hmm, das ist interessant…
aber meiner Meinung war ich als Produzent und Vertreiber von Lernsoftware verpflichtet dies als Gewerbe anzumelden… ist dem nicht so?
Und wenn dem nicht so ist, wie kann ich das dann evtl rückgängig machen; bzw wie kann ich dann zu einem Freiberufler werden?
Und wenn dem so ist, ist das dann mit der Wohnung absetzen dann möglich?

Gruß und Dank!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

aber meiner Meinung war ich als Produzent und Vertreiber von
Lernsoftware verpflichtet dies als Gewerbe anzumelden… ist
dem nicht so?
Und wenn dem nicht so ist, wie kann ich das dann evtl
rückgängig machen; bzw wie kann ich dann zu einem Freiberufler
werden?
Und wenn dem so ist, ist das dann mit der Wohnung absetzen
dann möglich?

Hallo Frank,

der Verkauf (Handel) fremder Software ist eindeutig Gewerbe. Besteht Deine Tätigkeit aber überwiegend in der Erstellung eigener Software, kannst Du als Freiberufler durchgehen. Hier muß gegenüber dem FA richtig argumentiert werden. Deshalb solltest Du damit einen Steuerberater beauftragen.

Mit der Geltendmachung der Raumkosten zur Ausübung Deiner Tätigkeit hat die Rechtsform nichts zu tun. Das geht immer. Es muß natürlich von der Ausstattung her ein echter Arbeitsraum sein. Wenn dort Dein Ehebett steht, wird es ein Problem geben.

Einen Mietvertrag mit Dir selbst brauchst Du dafür übrigens weder als Einzelunternehmer noch als Freiberufler. Es werden einfach die z. B. flächenmäßig anteiligen Kosten an Miete, Heizung und Strom angesetzt.

Gruß
Wolfgang

Firma in der eigenen Wohnung -Kündigungsschutz
Hallo,

zusätzlich ist zu beachten, dass, a) der Vermieter einverstanden sein muß ob die Wohnung für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf und b) Du bei einer gewerblichen Nutzung der Wohnung keinen Kündigungsschutz besitzt, wie bei einer privaten Nutzung der Wohnung.

Mit anderen Worten, sollte beispielsweise mal die Miete nicht gezahlt werden können, kann Dir umgehend fristlos die Wohnung gekündigt werden, was bei einer privater Nuzung nicht möglich wäre!!

Also, auch dieses ist zu bedenken!

Gruß
Karl-Heinz

Also, ich mach mich gerade selbständig und das Erste was ich mir eingeholt habe war die Eraubnis des Vermieters (schriftlich!!!) da ich aber in einem teilgewerblichen Gebiet wohne und bei mir kein Publikumsverkehr vorkommen wird (ich fahre wenn zu den Kunden) war dem auch kaum etwas entgegenzusetzen, von mehr Miete war keine Rede.
Ich wohne in einer 1 1/2 Zimmer Wohnung und kann nichts extra abtrennnen, muss man auch nicht, man kann bis zu 10 % der Miete absetzen! Gehört habe ich auch mal was von: sobald ein Kleiderschrank im Zimmer steht geht das nicht, aber soweit ich weiss bezieht sich das darauf, wenn man eigentlich woanders arbeitet, und vom Büro Arbeit mit nach Hause nimmt und das als Büro ab setzten will, da ist das Finanzamt strenger. Also mein Steuerberater sieht kein Problem bei meiner Planung, von 50 qm 8 als Büro abzusetzen!

Gruss nickname

Hallo,

warum sollte der Vermieter denn was dagegen haben (wenn der Publikumsverkehr im Rahmen bleibt!), er hat ja dadurch Vorteile.
Nachteile hast nur Du, weil Du mit dem Gewebe in Deiner Wohnung nicht mehr dem Kündigungsschutz der Wohnung unterliegst…

…damit bist Du schneller draußen, wenn der Vermieter es will!

Gruß
Karl-Heinz

Hallo,

warum sollte der Vermieter denn was dagegen haben (wenn der
Publikumsverkehr im Rahmen bleibt!), er hat ja dadurch
Vorteile.
Nachteile hast nur Du, weil Du mit dem Gewebe in Deiner
Wohnung nicht mehr dem Kündigungsschutz der Wohnung
unterliegst…

…damit bist Du schneller draußen, wenn der Vermieter es
will!

Das kommt doch drauf an, wenn sie überwiegend privat genutzt wird!?
Jedenfalls fühl ich mich besser damit, als wenn ich den Vermieter nicht gefragt hätte und wenn es dann raus kommen würde, das ist ein Kündigungsgrund und dann gibt er bestimmt nicht mehr seine Erlaubnis, deshalb: lieber vorher fragen!

Gruss nickname